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Konsulat Anmeldung Ukraine (Gelesen: 7.684 mal)
falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.02.2005 um 23:27:01
 
Wir haben im Januar geheiratet,
Im ReisePass meiner Frau ist von der ABH ein Eintrag über den gemeinsamen Ehenamen
gemacht worden.

Jetzt möchte meine Frau ihren Pass tauschen, damit wir den Sohn nachholen können der noch in der Ukraine ist.

Frage weiss jemand, warum man ein "Konsulat" bei der urainischen Botschaft anmelden muss ? Was ist das überhaupt?

Meine Frau möchte im Juni in die Ukraine reisen... Kann sie dann ohne probleme zurückkehren? Aufendthaltserlaubnis ist für 3 jahre eingetragen...

Wenn der Pass in der Ukraine getauscht wird (Auf den Familiennamen geändert) ist das "Visum ja weg..." und der Eintrag der ABH auch...

Wie geht am am besten vor ???

Bitte um schnelle Hilfe ..........
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.02.2005 um 01:35:48
 
Seit wann darf denn die deutsche ABH 'Änderungen' an nicht-deutschen RPs vornehmen?

Guckst du hier: http://www-agrw.informatik.uni-kl.de/home/mudra/index.html

Wenn man sich gründlich vorbereitet (und noch genügend Deckung auf der EC-Karte ist!) kann man theoretisch den Passwechsel innerhalb eines Tages (auf der ukrainischen Botschaft meine ich) machen - allerdings braucht deine Frau ihr Arbeitsbuch und die Bestätigung der AG der letzten 5 Jahre, dass sie ihnen kein Geld schuldet ... um die entsprechenden Schreiben zu bekommen (so sie gearbeitet hat) muss sie also eh zurück. Falls nicht mehr beide Eltern leben, braucht sie glaub' ich auch einen Totenschein, da die Eltern normalerweise die Ausreise erlauben müssen.
Wenn Passwechsel in der Ukraine, dann unbedingt vorher abklären, welche Dokumente (z.B Heiratsurkunde!!) von der UA Botschaft in Deutschland legalisiert werden müssen, damit man sie in der Ukraine überhaupt verwenden kann.
Tip: Eventuell noch vorhandene Konten auflösen, solange man noch einen Pass (auch Inlandspass) mit dem richtigen Namen hat, ansonsten kommt man an die Kohle nämlich u.U. nicht oder nur noch schwer ran ... (waren bei uns GSD nur 50 EUR, deswegen habe wir auf extra Laufarbeit verzichtet - sollen die doch ihre Weihnachtsfeier damit finanzieren Zwinkernd ).

Die Rückreise zum RP-Wechsel (wg. Namensänderung) sollte man am besten mit der ABH abklären, die werden einem dann schon erklären wie man's am besten handhabt.

BTW, der Passwechsel geht i.A. auch in der Ukraine schneller, wenn man etwas mehr Geld bezahlt. Ist nicht (nur Zwinkernd ) Bakschisch, sondern häufig ein ganz offizieller 'Express'-Service.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 25.02.2005 um 01:49:57
 
Zitat:
Seit wann darf denn die deutsche ABH 'Änderungen' an nicht-deutschen RPs vornehmen?


Hi Inge,
er sprach nicht von der "Änderung" des Namens, sondern von einem Passeintrag bezüglich des Ehenamens. Das ist völlig ok. Stell' Dir vor, sie geht mit der Heiratsurkunde zur Meldebehörde, dort wird der Name geändert. Der stimmt dann aber nicht mehr mit dem Namen im Pass überein. Insofern ist der Eintrag sehr sinnvoll.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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stefanskij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.02.2005 um 16:01:47
 
Hallo Falko,

erstmal herzlichen Glückwunsch.

Ständig im Ausland lebende Ukrainer müssen sich bi der zuständigen Botschaft bzw. Konsulat anmelden. Es gibt eine vorläufige und dann später eine endgültige Anmeldung. Für den ganzen Vorgang gibt's von der Botschaft/ Konsulat Merkblätter und Formulare die angeben was zu tun ist. Wie es geht findest Du auch hier http://www.botschaft-ukraine.de/

Bei Grenzübertritt ohne Stempel der Botschaftsregistrierung kann es passieren das die Ukrainischen Grenzbeamten versuchen sich ein paar Euro dazu zuverdienen.  Auch der Passwechsel ist ohne Registrieung hier in D nicht möglich.

Nach dem Passwechsel hat die ABH bei meiner Frau die Aufenthaltserlaubnis einfach neu eingeklebt.

Grenzübertritt nach D klärt Ihr am besten mit der ABH.

Stefanskij
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inge
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Antwort #4 - 25.02.2005 um 17:01:48
 
Zitat:
Stell' Dir vor, sie geht mit der Heiratsurkunde zur Meldebehörde, dort wird der Name geändert. Der stimmt dann aber nicht mehr mit dem Namen im Pass überein.

So war's bei uns, deshalb mussten wir ja auch recht zügig (da keine geklebte AE, sondern nur loser Zetel) den Pass ändern lassen. Im nachhinein könnte ich unserer ABH da vielleicht ein etwas 'unflexibles' Verhalten vorwerfen, andererseits waren die bislang immer sowas von freundlich und hilfsbereit, dass ich da großzügig drüber hinwegsehen kann Smiley

Noch zur Registrierung: Wichtig ist der BEGINN der Registrierung, denn ab da ist die Botschaft und nicht die Heimatbehörden zuständig (und nur dann gibt's den neuen Pass von der Botschaft). Der ganze Prozess selbst kann sich aber durchaus ein oder zwei Jahre hinziehen ... da sich die politische Situation in der Ukraine aber ja ziemlich geändert hat, könnte das ganze in Zukunft vielleicht auch einfacher werden.
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jobek01
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Antwort #5 - 27.02.2005 um 22:23:55
 
hi
ich weiss nicht ob das passt,
meine frau hatte ihren pass verloren (USA)
in dem war auch ihr name ihrer ersten ehe. also nicht unser familienname.
sind dann auf die amerikanische botschaft in düsseldorf , dort hatte sie direkt nen neuen bekommen mit unserem familiennamen.

ein tag später zur ABH die haben dann auch ohne weiteres einen neuen aufkleber in den pas gemacht (AE)

wird auf der ukrainischen botschaft keine pass ausgestellt bei passverlust?
oder wie läuft das wenn sie ihren pass verliert?
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inge
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Antwort #6 - 27.02.2005 um 22:32:35
 
Die ukrainische Botschaft ist NUR für Ukrainer zuständig, die DAUERHAFT außerhalb der Ukraine leben (in dem angenommenen Fall, würde es vermutlich nur ein Passersatz-Papier sein, dass man bekommt). Und genau deshalb muss man sich bei der Botschaft anmelden ... mit ca. 2.5kg Dokumenten (die wollen nämlich 4 Kopien von allem + 1 Original).
Wohlgemerkt: Den Pass zu bekommen ist kein großes Problem (morgens um halb sieben anstellen und ca. 250 € abdrücken) - das Problem sind die vielen Papiere (teilweise nur in UA zu beschaffen) die man braucht.

Die ukrainische Botschaft (wie die meisten ukrainischen Behörden) ist nicht mit 'unseren' Behörden vergleichbar. Weder was Freundlichkeit, noch was Service-Qualität angeht. Und die US-Botschaften arbeiten sowieso viel 'kundenorientierter'.
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Antwort #7 - 28.02.2005 um 15:51:59
 
frage nebenbei :
wie würde es denn ausgesehen haben, wenn der deutsche mann den namen der frau angenommen hätte , oder ein doppelname ?

was wäre denn mit dem pass umtausch ?
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Antwort #8 - 28.02.2005 um 20:45:56
 
Wenn der Mann hinterher "Gorbatschow" oder "Müller-Gorbatschow" heißt, braucht er einen neuen Pass ... was natürlich viel einfacher ist Zwinkernd
Heißt die Frau hinterher "Müller-Gorbatschow", müsste natürlich trotzdem der Pass gewechselt werden.
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Antwort #9 - 28.02.2005 um 20:52:05
 
Hi Inge,

nur mit dem kleinen Problem, dass der Geburtsname seiner holden dann "Gorbatchewa" lauten , und er den dann auch so führen würde müssen.  Zwinkernd

Ich kann mir das Feixen der ukrainischen Grenzbeamten lebhaft vorstellen, wenn ein Mann mit Familienname und weiblicher Namensform käme.  lachen

Sowas will immer vorher bedacht sein,
deswegen bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Standesbeamten oder ihre Standesbeamtin  :rofl2

Hinterher ist nix mehr mit ich wußte aber nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Antwort #10 - 28.02.2005 um 21:27:47
 
hatte das geschrieben, weil ich dat gefunden hatte in dem zusammenhang

http://home.arcor.de/ukraine-info/html/meine_heirat.html

mal runterscrollen auf ----   Problem Familienname:.....

und, mir persönlich wärs als lieeeebender gatte   :lma2 egal  wie mein nachname wäre.
nur ich würde es auch so machen wie in dem bericht, die familienzusammenführung früüüüüüüüüüüüüh genug beantragen...

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Antwort #11 - 28.02.2005 um 21:28:05
 
Sischer dat?
"Gorbatschow" war vielleicht ein blödes Beispiel (weil das ja eher russisch klingt), also nehmen wir doch mal: "Jushchenko". Heißen seine Töchter etwa "Jushchenkova"? Selbst der Vatersname ist in der Ukraine ja eher ungebräuchlich.
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Antwort #12 - 28.02.2005 um 21:36:30
 
Zitat:
Heißen seine Töchter etwa "Jushchenkova"?


So isses wohl noch, mir jedenfalls nicht, dass diese Regelungen in der Grammatik abgeschafft wurden.

Den Vatersnamen hat die Ukraine soweit ich weiß abgeschafft. Aber das andere kläre ich auch noch auf. :paletti

Ansonsten:

-noj  und -naja
- ov  und - ova
- ski  und -skaja

So wars bisher jedenfalls. grin

Grüße
Ronny
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Antwort #13 - 28.02.2005 um 22:04:19
 
Meine Frau sagt:
Ich hieß Irina Anatolijvna K...uk (Anm.: KEIN Anhängsel an den Familiennamen!)
Wäre ich Lehrerin, würden die Kinder mich allerdings "Irina Anatolijvna" nennen.
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Antwort #14 - 28.02.2005 um 22:14:34
 
Zitat:
hatte das geschrieben, weil ich dat gefunden hatte in dem zusammenhang
http://home.arcor.de/ukraine-info/html/meine_heirat.html

Für den Umgang mit der ukrainischen Botschaft gibt es einige Grundregeln, die fast immer stimmen:

1) Alle Formulare die man braucht, kosten Geld.
2) Alles was nichts kostet, braucht man nicht.
3) Falls es zwei Möglichkeiten gibt, braucht man die teurere von beiden.

AFAIK wird von den UA Botschaften erwartet, dass sie sich selbst finanzieren und wenn möglich auch noch Gewinn abwerfen, besonders wenn sie in 'reichen' Ländern sind.

Von der Möglichkeit, den neuen Namen einfach in den Pass eintragen zu lassen, habe ich bislang noch nie (aus 1. Hand!) gehört - wenn mir aber jemand sagt, "Ich war in Berlin und sie haben's gemacht", lasse ich mich natürlich vom Gegenteil überzeugen. Aber: Normal ist das nicht ...
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