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Wohngeld bei Einbürgerung (Gelesen: 1.451 mal)
haiti
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Beiträge: 22

63063, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.02.2005 um 16:03:08
 
Servus an alle im Forum,

habe gleich zu Beginn folgende Frage:
Hat der Bezug von Wohngeld Auswirkungen auf einen Anspruchseinbürgerung ?
wenn ja welche ?
   
History: bin seit 10 Jahren in D ( 9 Jahre ABW und 1 Jahr AE aufgrund Heirat).
            mache gerade ein Praktikum und dieses wird mit € 400,- vergütet.
            Meine  Frau verdient ca. €1000.
            wir haben  ein kind und bekommen Kindergeld.
Da die Miete hoch ist, wollen wir wohngeld beantragen und zeitgleich läuft
das Einbürgerungsverfahren.

Im voraus vielen Dank !

Haiti
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 26.02.2005 um 22:56:26
 
Hallo Haiti!

Bei Anspruchseinbürgerungen (§ 10 StAG) hat Wohngeld keine Auswirkungen. Zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen heißt es im Gesetz:

Zitat:
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
....
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
....

Wohngeld wird nicht im Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch geregelt, sondern im Wohngeldgesetz (WoGG).
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haiti
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Beiträge: 22

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.02.2005 um 11:12:17
 
Hi Ralf,

deine Antwort hat mich beruhigt.

Thanks !

Haiti
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