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Ehemaliger Deutscher, ALGII und AE (Gelesen: 1.918 mal)
anne
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.02.2005 um 12:44:44
 
Folgende Konstellation:
Wir hatten hier im Forum ja Berichte, wo eingebürgerte türkische Staatsangehörige nach dem 1.1.2000 ihre türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangten und somit die deutsche verloren.
Sie sollen nun eine AE bekommen. Frage ist: grundsätzlich befristet, oder wenn vorher eine Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete AE  bestand, eine NE?
Wenn nur befristet, wird sie dann trotz Bezug von ALG II erteilt und ggf. verlängert?
Wäre nett, wenn jemandem was dazu einfiele.
Gruß
Anne

PS: Da hier Staatsangehörigkeitsgesetz und AufenthaltsG gemixt sind, habe ich lieber unter Sonstiges gepostet.
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Caya
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dii sunt.


Beiträge: 465

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.02.2005 um 21:01:49
 
Zitat:
Folgende Konstellation: 
Wir hatten hier im Forum ja Berichte, wo eingebürgerte türkische Staatsangehörige nach dem 1.1.2000 ihre türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangten und somit die deutsche verloren.
Sie sollen nun eine AE bekommen. Frage ist: grundsätzlich befristet, oder wenn vorher eine Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete AE  bestand, eine NE?
Wenn nur befristet, wird sie dann trotz Bezug von ALG II erteilt und ggf. verlängert?
Wäre nett, wenn jemandem was dazu einfiele.
Gruß
Anne



Hallo Anne.
Ich kann mich nicht so ganz genau erinnern, aber vor ca. 10 oder 14 Tagen hatte ich darüber im Hürriyet ein Bericht gelesen. Da ich die Zeitungen nur 1 Woche aufbewahre bevor ich die in den Papiermüll werfe, habe ich den Bericht leider nicht mehr.
Wenn ich mich nicht falsch erinnere standt im Bericht, dass die Rentner und die Arbeitslosen wegen dem neuen Gesetz beim beantragung eines Niederlassungserlaubnis oder AE schwierigkeiten haben werden, da denen die ARB 1/80 auch nicht helfen kann.
Ob sie eine Befristete oder ubefristete bekommen soll nach den dt. Politikern die sich bis jetzt über dieses Thema geäußert haben, mit den jahren zusammen hängen, wie lange sie als deutsche Bürger sich im Inland aufgehalten haben.
Aber wenn ich darüber was finde poste ich es dir.
LG
caya
PS: Laut Hürriyet sollen die Leute die davon betroffen worden sind noch ein paar Wochen warte. Sie sind kurz vor eine Lösung und werden danach die Leute über die Schritte die sie machen sollen Aufklären.  Fragezeichen  Fragezeichen  Fragezeichen
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 11.03.2005 um 22:07:36
 
unter
http://tbb-berlin.de/de/archiv/Hinweisblatt%2038%20Stand%2003.03.2005.doc
gibts ein Merkblatt der Berliner Ausländerbehörde zu dem Problem,
das dazu anmerkt "Auf welche Weise Sie Ihren Lebensunterhalt sichern, wird nicht gesondert geprüft." und sich ganz vernünftig anhört:

"Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Ausländerbehörde -

Ihre Ausländerbehörde informiert:

Sie haben als deutscher Staatsangehöriger nach dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben?

Dann haben Sie auf Grund des geänderten Staatsangehörigkeitsrechts die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ihr deutscher Pass und Ihr Personalausweis haben keine Gültigkeit mehr.

Sie sind wieder Ausländer geworden und benötigen deshalb einen Aufenthaltstitel.

Die Berliner Ausländerbehörde wird Ihnen einfach und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel ausstellen. Haben Sie fünf Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit besessen und in dieser Zeit in Deutschland gelebt, wird Ihnen die unbefristet gültige Niederlassungserlaubnis erteilt. Wenn Sie bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens ein Jahr in Deutschland gelebt haben, wird ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt.

In beiden Fällen berechtigt Sie der Aufenthaltstitel jede Beschäftigung und jede selbstständige Tätigkeit auszuüben. Vorausgesetzt wird, dass Sie einen gültigen ausländischen Pass besitzen und nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit keine erheblichen Straftaten begangen haben. Auf welche Weise Sie Ihren Lebensunterhalt sichern, wird nicht gesondert geprüft.

Ihr Wunsch zur Erteilung eines Aufenthaltstitels muss bis zum 31.08.2005 schriftlich beim
  Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
  Ausländerbehörde
  Friedrich-Krause-Ufer 24
  13353 Berlin
eingegangen sein. Bitte verwenden Sie dafür das beiliegende Formular auf Seite 3. Bearbeitet werden können nur Schreiben, die ausreichend frankiert und mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag versehen sind.

Leider kann es aufgrund der Vielzahl der eingehenden Schreiben zu Verzögerungen bei der Entscheidung kommen. Sehen Sie bitte im Interesse einer zügigen Bearbeitung von Nachfragen ab. Ihnen wird baldmöglichst schriftlich ein Termin zur Vorsprache angeboten werden. Mit unserem Schreiben werden wir Ihnen auch das Antragsformular übersenden. Bitte bringen Sie dieses ausgefüllt zum Termin mit.

Um in dem Vorsprachetermin über Ihren Antrag entscheiden zu können, bringen Sie bitte weiter mit:

- Bescheinigung über Ihre Meldezeiten in Berlin ab dem 01.01.1995 und den Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Die gebührenpflichtige erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie bei jedem Berliner Bürgeramt/Meldestelle oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - II Ord – in der Friedrichstraße 219. Legen Sie dafür möglichst dieses Hinweisblatt vor. Bei einem zwischenzeitlichen Wohnort außerhalb von Berlin, sind weitere Unterlagen erforderlich, die Ihren dortigen Aufenthalt belegen. Dies können etwa Arbeits- oder Mietverträge oder Zeugnisse sein.
- Nachweis über den Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit (bspw. Erwerbsurkunde oder Bescheinigung des Generalkonsulats/der Botschaft; sollte ein solcher Nachweis nicht zu beschaffen sein, kann hierauf verzichtet werden)
- polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
- gültiger ausländischer Pass
- deutscher Personalausweis, soweit vorhanden deutscher Reisepass, ggf. Verlustanzeige der deutschen Personaldokumente
- zwei aktuelle Passfotos

In besonderen Fällen, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wir werden Sie darauf im Termin hinweisen.

Wir sind bemüht, Ihnen bei Ihrer Vorsprache sofort den Aufenthaltstitel zu erteilen. Ihren deutschen Personalausweis und Ihren deutschen Pass werden wir für Sie an die zuständige Pass- und Ausweisbehörde weiterleiten.

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist eine Gebühr von 85 Euro und für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine Gebühr von 60 Euro zu zahlen. Bei Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen kann die Gebühr erlassen werden.

Haben Sie Kinder, die nach dem Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurden?

Dann braucht auch Ihr Kind möglicherweise einen Aufenthaltstitel. In jedem Fall müssen Sie für Ihr Kind einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit vor der Geburt des Kindes verloren haben. Anderenfalls kommt es darauf an, ob der andere Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besessen hat oder sich bei der Geburt bereits länger mit einem Aufenthaltstitel hier aufgehalten hat. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihre bezirkliche Staatsangehörigkeitsbehörde. In jedem Fall sollten Sie in Ihrem Antrag auf einen Aufenthaltstitel Ihre Kinder benennen.

Haben Sie einen Ehemann, eine Ehefrau oder Kinder, denen nach dem Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltstitel erteilt wurde?

Der Ihrem Ehepartner oder Kind erteilte Aufenthaltstitel wird grundsätzlich seine Gültigkeit behalten, wenn auch Ihnen wieder ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Auch Ihre Angehörigen können dann wie bisher jede Beschäftigung und jede selbstständige Tätigkeit ausüben.

Wünschen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit schnell wieder zu erwerben?

Wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Aufenthaltstitels an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirks.

(es folgt ein Antragsformular)



An das
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Ausländerbehörde -
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit ersuche ich um einen Vorsprachetermin und Übersendung eines Antragsformulars für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 38 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und mache hierfür folgende Angaben:

Name(Schreibweise wie im Pass) :
ggf. Name nach deutschem Recht:
Vorname:
Geburtsdatum:
Geschlecht:
Staatsangehörigkeit:
PLZ, Ort:
Straße, Hausnummer:
Datum des Wiedererwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit:

(Datum und Unterschrift)"

Gruß

gc
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