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Verdacht auf Scheinehe mit Tunesier (Gelesen: 6.699 mal)
Ute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.02.2005 um 07:51:26
 
Seite Ende November bin ich mit einem Tunesier verheiratet. Zur Info! Wir haben in Tunesien geheiratet. Gestern hat er Bescheid bekommen, dass das Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt wurde : Verdacht auf Scheinehe.
1. Wie kann man beweisen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt ?
2. Worauf basieren die sich um solche Behauptungen aufzustellen?
3. Können wir die Botschaft auffordern, den „Beweis“ zu liefern warum sie denkt, dass es sich um eine Scheinehe handelt.
4. Welche Schritte können/müssen WIR nun unternehmen? Hoffe sehr auf eure Ratschläge.
Ute
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 22.02.2005 um 10:20:16
 
Hallo Ute,

schau doch mal auf Jannas Homepage:

http://people.freenet.de/scheinehe/
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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Louisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.02.2005 um 11:28:58
 
Hallo Ute,
es könnte wieder auf einen gravierenden Altersunterschied hinauslaufen. Wie alt bist Du, wie alt ist er? Wie lange kennt Ihr Euch? Bei großem Altersunterschied wird man gerne hellhörig.
Gruß
Louisa
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Ute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.02.2005 um 14:18:48
 
@ Pfirsischring
Danke. Hab die ganze Homepage durchgelesen. Bin nicht viel schlauer geworden. Habe heute Morgen beim Konsulat angerufen. Haben mir mitgeteilt, wir sollten schriftlich Einwand erheben. Werden wir sofort machen.

@Louisa,
Er ist gerade mal 20, ich bin 24 !  Ist doch nicht so riesig oder ? Ok, er ist vielleicht noch arg jung, nicht unbedingt das ideale Heiratsalter für Männer, aber was soll's!!
Wir kennen uns seit gut einem Jahr. Hätte nie gedacht, dass solche Schwierigkeiten auftauchen könnten.
Ute
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.02.2005 um 01:09:57
 
Hallo Ute,
sei tapfer und kämpfe. Ich denke, es kommt sehr darauf an, wie du bzw. ihr beide zusammen auftretet. Mein Mann ist sehr, sehr, sehr viel jünger als ich und es hätte mal jemandem ein solcher Verdacht aufkommen sollen, den hätte ich aber :pei.
Vielleicht ist da bloß jemand neidisch oder hat selbst persönlich schlechte Erfahrungen gemacht motz ? Du kannst dir das eben leisten, einen jüngeren Mann zu haben und einen so gut aussehenden  Zwinkernd
Viel Glück - du kennst doch seine Schuhgröße ? :rofl2
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Djamila
 
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magnitka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.02.2005 um 02:32:23
 
Hallo Ute,

-Der Ausländer hatte in irgendeiner Art gegen eine Abmachung bezügl. Visum verstoßen.
-Es gibt keine Sprache, in der Mann und Frau sich fließend unterhalten können.
-Die wirtschaftliche Situation des Einladenden. (Was, wenn Du schwanger und Mutter bist, wer ernährt die Familie dann?)

Weitere Indizien, welche für eine Scheinehe sprechen können:
-Einige Auslandsvertretungen haben feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind.

Im Klartext; die Papiere Deines Mannes wären nicht echt oder konnten nicht
glaubhaft gemacht werden.

-Was wäre wenn nach 2 Jahren Dein Mann oder Du die Scheidung einreicht?
Könnte er sich in D'land selbst ernähren, Wohnraum bezahlen etc. ?

Grüsse und toi toi toi

Thomas
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Ute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.02.2005 um 07:33:54
 
@ Thomas


Zitat : "Der Ausländer hatte in irgendeiner Art gegen eine Abmachung bezügl. Visum verstoßen"
-->  ich wüßte nicht welche

Zitat "Es gibt keine Sprache, in der Mann und Frau sich fließend unterhalten können"
--> Er spricht mittlerweile genug Deutsch würde ich sagen. Reicht nicht um irgend einen Vortrag zu halten, aber wir können uns doch gut unterhalten und alles besprechen.

Zitat : "Die wirtschaftliche Situation des Einladenden..."
--> Ich bin momentan arbeitslos, habe aber Aussicht auf Arbeit für Anfang März. Er war bisher Animateur, hat also keinen Schulabschluß oder so. Aber das haben so viele Tunesier nicht. Er kann hier als Gabelstapler anfangen. Möchte dann aber richtig Deutsch lernen und irgendwann eine Lehre anfangen.

Zitat : "Einige Auslandsvertretungen haben feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind Im Klartext; die Papiere Deines Mannes wären nicht echt oder konnten nicht glaubhaft gemacht werden"
--> alle Papiere sind echt. Das kann ich hier ruhig sagen, auch wenn man hier anonym ist.

Zitat : "Was wäre wenn nach 2 Jahren Dein Mann oder Du die Scheidung einreicht?
Könnte er/du sich in D'land selbst ernähren, Wohnraum bezahlen etc. ?"

--> ich weiß nicht, wie die Situation in 2 Jahren aussehen wird. An Scheidung denke ich auf jeden Fall nicht. Aber um trotzdem deine Frage zu beantworten. Wenn der Fall des Falles eintreten würde, wäre es natürlich für beide schwer getrennte Miete, usw. zu zahlen.  Es würde dann mehr ums Überleben als ums Leben gehen.

@Djamila
Zitat : "Vielleicht ist da bloß jemand neidisch oder hat selbst persönlich schlechte Erfahrungen gemacht"
--> Das ist die einzige Richtung wo ich etwas vermute. Denn mein Mann hat, als er noch als Animateur arbeitete, auch andere Frauen "kennengelernt". Möchte hier keine Details preisgeben, aber ich vermute eher, dass von dieser Seite was passiert ist, aus Eifersucht oder Rache halt. Ich glaube beim deutschen Konsulat in Tunis sind sie sehr hellhörig und "dankbar" für jeden Tipp, der dazu beitragen könnte, den Strich durch die Rechnung zu machen.....

Ute
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 23.02.2005 um 09:11:19
 
Zitat:
Ich glaube beim deutschen Konsulat in Tunis


Nur mal BTW ohne jede Wertung:

Du kennst das
hier
  schon  Zwinkernd

Oder? Als Lektüre empfehlenswert Zwinkernd

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.02.2005 um 10:45:33
 
@Ronny

Natürlich kenne ich diese Homepage, und auch die anderen Foren. Diese Berichte tragen ja nicht unbedingt dazu bei alles in ein positives Licht zu rücken.
Mehr fällt mir dazu momentan nicht ein ...
Ute
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magnitka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 23.02.2005 um 12:17:11
 
Hallo Ute und alle,

las Deine Antwort auf die Meine und denke dass "Scheinehe" nur ein Vorwand
des Konsulates ist. Die wahren Gründe liegen in der wirtschaftlichen
Situation; Du ohne Job - Er ohne Abschluß.

Mein Rat: Bringt das in geregelte Bahnen - dann klappt's mit der Familiennachführung.
Sind harte Worte, doch zwei liebende Herzen finden schließlich immer zueinander,
auch wenn's etwas länger dauert !

Nette Grüsse zu Dir,
Thomas

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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 23.02.2005 um 12:50:56
 
Diese " Besorgnis " des Konsulates halte ich für sehr weit hergeholt. Beziehe mich auf meine eigenen Erfahrungen zum Altersunterschied, war zu diesem Zeitpunkt arbeitslos, mein Mann hat keinen Beruf und es hat niemanden zu interessieren wie die Lebensplanung der beiden ist.
Ich bleibe bei meiner Meinung. Niemand muss sich um "mich" Sorgen machen und ich brauche auch keine 1001 Nacht Geschichten.
Wenn ich heiraten will, dann heirate ich wann und wen ich will !
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Djamila
 
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 23.02.2005 um 15:07:37
 
Zitat:
1. Wie kann man beweisen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt ?
Mit allem, was Dir einfällt. Und die Gegenbeweise entkräften.
Zitat:
2. Worauf basieren die sich um solche Behauptungen aufzustellen?
Beispielsweise Widersprüche in der Befragung, frühere Scheinehen, Altersunterschied, etc.
Zitat:
3. Können wir die Botschaft auffordern, den „Beweis“ zu liefern warum sie denkt, dass es sich um eine Scheinehe handelt.
4. Welche Schritte können/müssen WIR nun unternehmen?
Ihr könnt "remonstrieren", danach käme noch eine Klage in Frage, die aber langwierig, teuer und meist erfolglos ist. Stell fest, ob Dein Mann Dir vielleicht ein paar Sachen nicht erzählt hat, bevor Du remonstrierst.

eishennig
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Ute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 24.02.2005 um 09:03:02
 
@thomas
Es wurde "Scheinehe" als Grund angegeben. Ich weiß auch nicht, ob das einfach ein Überbegriff für Vieles ist. Das eine bringt ja das andere mit sich. Er ist erst 20 und welcher Tunesier hat mit 20 eine Ausbildung? Entweder studieren sie noch oder sie arbeiten in den Hotels. Dazwischen gibt's nichts in diesem Alter. Also keine wirtschaftliche Absicherung und bei mir sah es bisher auch nicht rosig aus! Aber ich kenne Fälle, wo dies scheinbar keine Rolle gespielt hat.
Wir warten erstmal auf eine Antwort und versuchen unsere Gemüter zu beruhigen, denn so wie man in den Wald hineinhallt....

@eishennig
Zitat
"Stell fest, ob Dein Mann Dir vielleicht ein paar Sachen nicht erzählt hat ..."
Du kannst dir ja vorstellen, was mir so alles durch den Kopf geht. Oft denke ich, es könnte genauso an meiner miesen wirtschaftlichen Lage liegen, aber meistens denke ich genauso wie du es beschrieben hast. Das muß ich zugeben, auch wenn nichts dafür spircht. Er ist noch zu jung um es faustdick hintern den Ohren zu haben, aber... Man hat zwar oft die Vermutung (weil man ja in diesen Foren so viel Negatives liest und ich auch überzeugt bin, dass da viel dran ist), aber man denkt doch immer, dass das alles auf einen selbst nicht zutrifft. Habe meinen Mann schon darauf angesprochen und ihm gesagt, dass es in seinem und unserem Interesse ist dass er mir nichts verschwiegen hat!
Ute
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 24.02.2005 um 19:53:14
 
nur, damit es nochmals erwähnt wurde:

wenn die ehe bereits geschlossen wurde, besteht ein recht auf familienzusammenführung unabhängig von zur verfügung stehendem wohnraum und einkommen. beides wird dann erst bei der entscheidung über die länger der ae ausschlaggebend (1 oder 3 jahre).

liebe grüße.
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Christian
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Antwort #14 - 24.02.2005 um 20:30:18
 
ich lese immer wieder "Recht auf Familienzusammenführung". Wieso gibt es dann hier immer wieder Fälle die ihr Recht vor dem Verwaltungsgericht jahrelang und meist erfolglos durchsetzen müssen?

Wodurch wird dieses Recht eingeschränkt?
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