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Er ist da! (Gelesen: 3.116 mal)
Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Er ist da!
20.02.2005 um 11:57:26
 
Juhuuu, Ihr Lieben,

glaubt es oder glaubt es nicht, aber mein Mann ist jetzt endlich da!  :happy:

Am Schluss ging es ziemlich schnell. Am Montag ist er in Ankara angekommen und hat für Dienstag Nachmittag einen Termin bekommen. Es dauerte ca. eine Dreiviertelstunde, dann erhielt er sein Visum und hat doch glatt noch für Dienstag Abend einen Flug bekommen.  :roll

Nun ist er schon eine Woche hier und sitzt während ich dieses schreibe neben mir. hihi.
Sein Pass ist beim Ausländeramt und wir können ihn Dienstag (hoffentlich) mit der AE abholen.

Folgende Frage tut sich jedoch auf:

Sein Visum ist ein "nationales", also wohl auf Deutschland beschränkt.
Heißt dass, dass wir nur in diesen drei Monaten (so lange gilt dieses FZV) nicht weg können oder wie lange dürfen wir D nicht verlassen? Wann könnnen wir in andere EU-Länder?

Können wir nach Ablauf dieser Zeit bzw. in der ganzen Zeit der AE problemlos in die Türkei?

Außerdem mussten wir angeben, seit wann wir gemeinsam wohnen. Das ist ja erst seit dem 16.02., dass kann uns doch dann nicht als Nachteil ausgelegt werden, oder? Eher war mein Mann ja gar nicht hier.
Vielen Dank und schönen Sonntag noch,

Mia
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2005 um 12:01:29
 
Zitat:
Können wir nach Ablauf dieser Zeit bzw. in der ganzen Zeit der AE problemlos in die Türkei?


Hallo Mia,

zunächst mal Glückwunsch zur erfolgreichen Familienzusammenführung  :blum.

Mein Motto stimmt doch  grin  :paletti

Wenn er eine AE bekommt könnt ihr überallhin fahren wo er kein nationales Visum benötigt (also Beispiel USA).  :paletti

Warum soll er denn nicht in die Türkei dürfen ?


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.02.2005 um 12:21:42
 
Zitat:
Am Schluss ging es ziemlich schnell. Am Montag ist er in Ankara angekommen und hat für Dienstag Nachmittag einen Termin bekommen. Es dauerte ca. eine Dreiviertelstunde, dann erhielt er sein Visum und hat doch glatt noch für Dienstag Abend einen Flug bekommen

das nenne ich Liebe!
Ohne Koffer, ohne Alles gleich zu seine Schnucki zu fliegen finde ich toll.
Ich wünsche euch alles Gute.
:blum
caya
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.02.2005 um 12:29:35
 
Wenn er eine AE bekommt könnt ihr überallhin fahren wo er kein nationales Visum benötigt (also Beispiel USA).   

Hi Ronny,ich gehe mal davon aus das die USA hier als Beispiel für ein Land herhalten wo er ein nationales visum braucht und nicht als Beispeil für ein land wohin er fahren kann....
gruss peku
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.02.2005 um 12:59:40
 
Zitat:
nicht als Beispeil für ein land wohin er fahren kann


Hallo Peter,

ich meinte das als Beispiel für das Gegenteil genau , sorry, kann mißverstanden werden. :paletti

Aber btw:

Sind die USA ein Land wo man hinfahren muß ?  grin

Greetz
Ronny
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Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.02.2005 um 15:02:52
 
Hallo,

vielen Dank für die lieben Wünsche und die Antworten.

Also, könnten wir trotz des nationalen (BRD) Visums nach Holland, Italien, Frankreich und Türkei etc.? NACHDEM er eine AE hat.

USA kommen für uns eh nicht in Frage!
So lange halte ich es in keinem Flugzeug aus. Schockiert/Erstauntm

Merci!
Wir gehen jetzt in den Schnee!

Mia
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.02.2005 um 18:27:50
 
"Also, könnten wir trotz des nationalen (BRD) Visums nach Holland, Italien, Frankreich und Türkei etc.? NACHDEM er eine AE hat."

hier nochmal vereinfacht:

ihr könnt mit der AE ohne visum in alle schengenländer reisen:

Dem Schengen-Abkommen vom 26. März 1995 gehören die EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien an, außerdem Norwegen und Island, die nicht zur EU gehören.

möchtet ihr irgendwo anders hin, z.B. england, wird ein visum benötigt.

ich freu mich für euch!
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LG janine
 
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Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.02.2005 um 12:38:02
 
Ihr Lieben,

vielen Dank für die Antworten. Jetzt sind erstmal alle Unklarheiten beseitigt!

:blum


LG,

Mia
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.04.2005 um 20:28:17
 
Zitat:
........................
Sein Visum ist ein "nationales", also wohl auf Deutschland beschränkt.
Heißt dass, dass wir nur in diesen drei Monaten (so lange gilt dieses FZV) nicht weg können oder wie lange dürfen wir D nicht verlassen? Wann könnnen wir in andere EU-Länder?

Können wir nach Ablauf dieser Zeit bzw. in der ganzen Zeit der AE problemlos in die Türkei?


Das Visum zur Familienzusammenführung ist ein nationales Visum und berechtigt nicht zur Einreise in andere Schengen-Staaten als die BRD.

Nachdem eine AE beantragt wurde, gilt das Visum ggf. auch länger als 3 Monate, sofern nicht vorher über den AE-Antrag entschieden wird.

Die AE wird ein Schengen-Aufenthaltstitel sein.

Alles andere wurde ja schon gesagt.


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