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Vium für Ehefrau Wohnsitz Ausland (Gelesen: 1.816 mal)
Klaus1961
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Wo ist Soopy


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.02.2005 um 12:52:30
 
Hallo
Ein Bekannter von mir hat fogende Fragestellung.
ER GM bei einer Firma in China hat in China geheiratetet. Es besteht kein Lebensmittelpunkt in Deutschland.  Die Ehe wurde in D noch nicht eingetragen. Jetzt wollen die beiden für drei Wochen zum Urlaub nach D.
Frage :Welches Visum mit dem wenigsten Papierkram.
Ein Visum zur FMZ soll erst in einigen Jahren beantragt werden, wenn das Paar zurück nach D geht. Aber trotzdem können die beiden ein solches Visa beantragen obwohl kein Wohnsitz in D besteht. Ja ich weiss 6 Monatsregel aber nach einmal erteilter AE ist das Visum ja dann nur noch Formsachen
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.02.2005 um 14:13:49
 
Ehefrauen von im Ausland lebenden Deutschen bekommen von der Botschaft ein Jahresvisum. Die 90 Tageregelung greift da nicht.

Der Ehemann muss dazu eine Verpflichtungserklärung abgeben. Ansonsten ist das Verfahren problemlos.

Gruß

Uwe
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.02.2005 um 23:46:25
 
Zitat:
Die 90 Tageregelung greift da nicht.

Warum nicht? Ich denke doch...

Abu

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Chui
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.02.2005 um 07:21:10
 
Hallo,

ein Touristenvisum ist für Einzelreisende nicht möglich, nur für Gruppen, deswegen kommt eigentlich nur Besuchsvisum in Frage. Die 90-Tage-Regelung gilt meinen Informationen nach auch für Ehepartner von Deutschen. (Mein Mann ist auch Chinese und wir wollen auch bald nach Deutschland.) Für das Besuchsvisum brauchst du eine sog. Verpflichtungserklärung, die Du unter Vorlage der Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate bei der Botschaft bekommen kannst.

Ein Visum zur FZF dauert 4 Wochen bis 4 Monate, da die, wenn die Hochzeit in D. noch nicht anerkannt ist, den ganzen Papierkram an die ALB schicken, kommt also nur in Frage wenn man zeit hat, und ist auch papiertechnisch am aufwendigsten, aber Du hattest ja geschrieben, daß das später erst gemacht werden soll.

Nochwas: sei vorsichtig mit der Botschaft in Peking, auf deren Informationen kann man sich NICHT verlassen, ich bin dreimal in wichtigen Fragen falsch informiert worden.  :sauer:
UND: wenn du dir das Merkblatt zum Besuchsvisum anguckst, beachte bitte, daß auf der chinesischen Version ein Übersetzungsfehler ist, richtet euch also besser nach der deutschen!!

Viel Erfolg,
Chui
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Chui  
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Klaus1961
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Wo ist Soopy


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.02.2005 um 11:13:15
 
Nun drei Antworten und dazu drei verschiedene.
OK dann halt noch mal an die Praktiker.
Verpflichtungserklärug ja oder nein
Besuchsvisa wenn ja wie lange (90 Tage Tregregel?)
Visum zur FZB kann doch eigentlich nur beantragt werden wenn der Lebensmittelepunkt in D liegt (evtl vielleicht auch im Schngengebiet)
Letzendlich bleibt bis jetzt die Frage offen
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 21.02.2005 um 09:17:30
 
Zitat:
Letzendlich bleibt bis jetzt die Frage offen

Warum?

Uwe's Antwort war schon weitestgehend korrekt, nur daß halt die 90-Tage-Regelung gilt.

Um das noch mal zu verdeutlichen:
Bei einem Schnengen-Visum muß man unterscheiden zwischen dem max. erlaubten Aufenthalt: Der ist immer 90 Tage pro Halbjahr. Und der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums: Die kann durchaus mehrer Jahre betragen.

Und jetzt noch einmal zu Deinen Bekannten;
FzF-Visum und AE geht nicht wegen fehlendem gewöhnlichem Aufenthalt in D. Für den jetzt geplanten Besuch würde ein normales Schengenvisum ausreichen. Falls damit zu rechnen ist, daß solche Besuche häufiger stattfinden werden, wäre ein Schengen-Visum mit längerer Gesamtgültigkeitsdauer (1 Jahr oder länger) sinnvoll.

Abu
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