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AE beantragt...welcher Status ? (Gelesen: 1.711 mal)
Milk
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16.02.2005 um 12:31:25
 
Hallo an alle,

ich hatte schon vor einigen Tagen hier gepostet; es ging darum, ob mein Verlobter (südkoreanischer Staatsbürger) eine AE beantragen kann, auch wenn er sich bei einer erneuten Einreise nach D nur noch 5 Tage hier aufhalten kann (er ist letztes Jahr visumsfrei eingereist und war 85 Tage hier (90 Tage Regelung)).

Vorgestern war ich bei der ABH, wo man mir sagte, dass er eine AE beantragen könne, da unser Eheschliessungstermin schon bald bevorsteht (Bestätigung vom Standesamt haben wir). Wir  sollten am besten gleich nach der Einreise zum Bürgeramt um ihn anzumelden und nach 3 tagen (solange dauert es bis die Daten bei der ABH eingegangen sind)  zur ABH um den Antrag abzugeben.
Beim Bürgeramt sagte man mir heute, dass es ca. 4-6 Wochen dauert, bis sein Reisepass dort wieder vorliegt und wir ihn abholen können.

Welchen "Status" hat mein Verlobter, wenn das Antragsverfahren auf AE noch läuft und die 5 Tage bereits überschritten sind ? Ausreisen kann er ja nicht, da sein Pass beim Bürgeramt bzw. ABH zur Bearbeitung liegt.
Wäre sein Aufenthalt trotzdem legal, auch wenn die 5 Tage überschritten sind, wir aber den Antrag fristgemäß eingereicht haben ?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich jetzt schon bei Euch !

Liebe Grüsse,
Milk
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.02.2005 um 12:44:28
 
Zitat:
Wir  sollten am besten gleich nach der Einreise zum Bürgeramt um ihn anzumelden und nach 3 tagen (solange dauert es bis die Daten bei der ABH eingegangen sind)  zur ABH um den Antrag abzugeben.


das ist in meinen augen quatsch, denn dein mann kann sich eine meldebescheinigung ausstellen lassen und mit der könnt ihr am gleichen tag zur abh!!!

Zitat:
Beim Bürgeramt sagte man mir heute, dass es ca. 4-6 Wochen dauert, bis sein Reisepass dort wieder vorliegt und wir ihn abholen können.


warum sollte dein mann seinen pass hinterlegen? bei uns war es so, dass wir zur abh sind, den antrag auf das visum ausgefüllt haben, der pass meines mannes wurde kopiert und wir gingen nach haus mit dem pass meines mannes! denn zum abholen des visums (4 wochen später) wird das visum eingeklebt, dein mann benötigt doch sein ausweispapier!

Zitat:
Welchen "Status" hat mein Verlobter, wenn das Antragsverfahren auf AE noch läuft und die 5 Tage bereits überschritten sind ? Ausreisen kann er ja nicht, da sein Pass beim Bürgeramt bzw. ABH zur Bearbeitung liegt.


wenn ihr euch unmittelbar nach anmeldung und hochzeit bei der abh meldet, sollte diese deinem mann ein vorübergehendes "visum" (genaue bezeichnung kann ich dir nicht nennen) erteilen um seinen aufenthalt bis zur anfertigung/"einklebung" seines visums zu ermöglichen. sollte alles letztlich kein problem darstellen!

liebe grüße feffi.
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Mick
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Antwort #2 - 16.02.2005 um 12:45:09
 
Zitat:
Welchen "Status" hat mein Verlobter, wenn das Antragsverfahren auf AE noch läuft und die 5 Tage bereits überschritten sind ? Ausreisen kann er ja nicht, da sein Pass beim Bürgeramt bzw. ABH zur Bearbeitung liegt.
Wäre sein Aufenthalt trotzdem legal, auch wenn die 5 Tage überschritten sind, wir aber den Antrag fristgemäß eingereicht haben ?


Hi Milk,
der Status wäre "erlaubt" gem. § 81 Abs. 3 AufenthG bis zur Entscheidung der ABH, bei Antragstellung während der fünf Tage. Hierüber gibt es ggf. eine Bescheinigung gem. § 81 Abs. 5 AufenthG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Milk
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Antwort #3 - 16.02.2005 um 14:29:21
 
[quote author=Feffi link=board=ehe;num=1108553485;start=0#1 date=02/16/05 um 12:44:28]

das ist in meinen augen quatsch, denn dein mann kann sich eine meldebescheinigung ausstellen lassen und mit der könnt ihr am gleichen tag zur abh!!!


Ich habe mich auch stark gewundert als ich die Info vom Bürgeramt bekommen habe. Vielleicht liegt es daran, dass es sich bei uns um eine "Anmeldung für einen Erstantrag einer AE" handelt ?
Er ist also noch gar nicht in D gemeldet; verheiratet sind wir auch noch nicht.
Da wir jedoch Anfang April heiraten werden und er schon Anfang März kommen will, würden wir sehr gerne eine AE zum Zwecke der Eheschliessung beantragen, damit er vorher nicht wieder ausreisen muss.

Feffi, wenn ich das richtig gelesen habe...ward ihr schon verheiratet und Dein Mann  schon bei dir gemeldet als ihr eure Meldebescheinigung abgeholt habt ?

Bis heute morgen (bis zum Anruf beim Bürgeramt) dachte ich noch, dass alles klappen wird mit der AE...zumal die ABH mir bestätigte, dass es möglich sei binnen dieser 5 tage den Antrag zu stellen. Und dann diese Auskunft vom Bürgeramt...

Hilft wohl alles nichts...werde mich morgen wieder aufmachen zur ABH...
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.02.2005 um 21:25:24
 
ich hatte euer vorhaben missverstanden und dachte, dass ihr in den 5 tagen heiraten wollt um dann unmittelbar nach eheschließung die anmeldung zu machen und auch den antrag auf die ae stellen wolltet...

bei uns war es auch der erstantrag für die ae und mein mann war bis zu dem tag, an dem wir ihn beim einwohnermeldeamt anmeldeten, nicht in meinem heimatort gemeldet...

ich habe es bei euch jetzt aber so verstanden, dass dein verlobter einreisen soll und dann noch circa ein monat bis zur eheschließung vergehen würde...warum reist er der einfachheit halber nicht einen tag vor eurer eheschließung ein?

aber letzten endes war demnach das posting von mick das, welches massgebend für dich sein sollte...

euch beiden viel glück!
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Milk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.02.2005 um 09:24:46
 
Danke Feffi, dass wünsche ich uns auch...

Der Grund, warum er schon Anfang März einreist, ist, dass mein Urlaub zu dem Zeitpunkt endet und ich mit ihm nach D zurückfliegen will (ich fliege morgen zu ihm nach Korea).
Wenn er mit mir zusammen fliegt, kann er stark ermässigt fliegen, da ich Flugbegleiterin bin. Es ist leider auch unmöglich meinen Urlaub weiter nach hinten zu verschieben.
Das Finanzielle spielt sicherlich eine grosse Rolle aber auch die Tatsache, dass wir uns sehr vermissen und nicht noch einen Monat so weit weg voneinander sein wollen.

Falls die ABH sagt, dass der Zeitraum von der Einreise bis zur Eheschliessung zu groß ist, werden wir versuchen früher zu heiraten...

Liebe Grüsse
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