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brief von der ausländerbehörde erhalten-hilfe! (Gelesen: 4.850 mal)
Lako
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15.02.2005 um 23:47:59
 
Guten Abend,

ich bin 23 jahre alt Student aus Hamburg und ich habe seit 17 Jahren eine
Aufenthaltsbefugnis


Nun habe ich heute von der Ausländerbehörde einen Brief erhalten in dem folgendes drinsteht:
Sehr geehrter Hr ....
sie werden gebeten am 23.02.2005 um 9 uhr vorzusprechen

Bitte bringen sie mit:
- dieses Schreiben
- Reise-oder Nationalpass
- 1 Passbild
- Anmeldebestätigung. auch von ihrer Freundin
- Nettoverdienstbescheinigung der letzten 3 Monate oder sonstige Unterlagen womit sie Ihr Lebensuntehalt finazieren
- Nachweis einer Krankenversicherung
- einen Mietvertrag, sofern vorhanden auch mit Untermietserlaubnis, und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- die zu zahlende Gebühr in Höhe von 85,00 Euro,
falls wir eine Niederlassungserlaubnis erteilen können



Meine Frage: diese " falls" macht mir große Sorgen, denn was ist wenn die mir keine Niederlassungserlaubnis erteilen können kriege ich dann eine Duldung????
ich finanziere meinen Lebensunterhalt durch Bafög und Kindergeld und werde von meinen Eltern unzterstützt
P.s.: meine Eltern sind Deutsch sie haben die deutsceh Staatsangehörigkeit


Ich bitte nur die zu schreiben die sich 100 % sicher sind und wenn ihr meint, dass die mir ne Duldung geben dann werde ich mit einem Anwalt hingehen, weil ich gehört habe dass die Befugnis abgeschafft wurde und die nur noch eine Niederlassungserlaubnis oder Duldung erteilen- das kann doch nicht funktioniren dass ich nach 17 jahren eine Duldung als Student bekomme?????????

bitte um Rat

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Mick
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Antwort #1 - 16.02.2005 um 01:30:37
 
Hi,
100 % sicher kann hier niemand sein, weil keiner in Deine Akte gucken kann und weil keiner an die Stelle des Sachbearbeiters bei der ABH treten kann. Soviel vorweg...

Ansonsten:
Keine Panik! Die Einschränkung bei der Gebühr würde ich nicht überbewerten. Die wird eben nur im Falle der Erteilung fällig. Die ABH will eben nicht die "Entscheidung" durch Formulierungen vorweg nehmen. Immerhin scheint Bereitschaft zur Erteilung zu bestehen.

Die Frage, was kommt, wenn Du keine NE bekommst, hast Du zu wenig Infos gegeben. Was sind denn die Gründe für die Befugnis? Welche Staatsangehörigkeit hast Du?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Lako
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Antwort #2 - 16.02.2005 um 01:44:54
 
ich habe die afghanische Staatsbürgerschaft, (mit befristeter Aufenthaltsbefugnis)

meine Eltern haben die Deutsche und mein Bruder auch, als ich 17 war hatte ich einen konflikt mit dem Gestz und konnte daher damals keine unbefristete nun ist laut richterlichen Beschluss meine Akte sauber und ich bin nicht mehr vorbestraft- das ganze ist schon 5 jahre her,

die hatten mir auch schon gecshrieben vor 1 jahr dass ich die unbefristete haben kann, wenn ich genug verdienen würde und mich in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältbnis befinden würde-
da ich student bin und Bafög erhalte erfüllt dies nicht das genannte Kriterium

Nun ist das Gestz mit der Niederlassungserlaubnis aufgetreten  und ich weiss nicht ob die mir eine Duldung geben oder eine Niederlassungserlaubnis
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Mick
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Antwort #3 - 16.02.2005 um 18:25:45
 
Hi Lako,

ich gehe davon aus, dass Du eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen wirst, wenn die Voraussetzungen für die NE nicht erfüllt werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Du in den Duldungsstatus fallen solltest. Wie gesagt: keine Panik
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Lako
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Antwort #4 - 16.02.2005 um 19:13:36
 
Danke Maik,


weisst du ich habe auch heute erfahren, dass eine Duldung für mich bedeuten würde, dass ich mit dem Studium abbrechen müsste da mit mit Duldung nicht studieren darf- ich glaube nicht, dass sie so ätzend werden?!!

Danke dir nochmal

P.s: bist du eigentlich Anwalt mit spezielgebiet Ausländerrecht?
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Antwort #5 - 16.02.2005 um 19:23:42
 
Zitat:
Danke Maik


Es ist Mick  grin

Zitat:
bist du eigentlich Anwalt mit spezielgebiet Ausländerrecht


und schau mal

Zitat:
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  cry:

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 21.02.2005 um 20:10:27
 
cry: :anbet,
du bist von der ABH?!!!,
Schockiert/Erstauntm- dann kannst du mir vielleicht die eine frage beantworten- obwohl wir nicht in´einem Obrigkeitssystem leben und die Behörden uns dem Volk dienen sollten- habe ich immer das gefühl in der ausländerbehörde, dass wir die diener sind die schikaniert und gedemütigt werden- warum sind die immer so unfreundlich und so abweisend- warum wollen die einem das leben immer schwer machen?

ich muss übermorgen hin und ich hab jetzt schon schiss- wenn die mir ne duldung geben sollten dann dürfte i nicht mehr studiren obwohl i im 5. semester bin-

du sag mal noch eine letzte frage:
falls es zum schlimmsten kommen sollte, und die diesen Antrag von mir uaf vorzeitige verlängerung ablehnen sollten u mir eine duldung geben sollten, meinst du dass ich dann sagen kann, dass ich noch weiter meine befugnis bis juli haben möchte, da sie noch bis ende juli gültigkeit hat- eigentlich dürften die das ja garnicht so einen überholten verwaltungsakt, mir den antrag auf vorzeitige verlängerung ablehnen gleichzeitig mir meine befugnis wegnehmen die noch bis juli gültig ist u mir eine duldung erteilen- das müsste doch sehr aussagekräftig begründet sein


ich glaub ich mache mir einfach zuviele sorge- hey mick ein vorschlag- ruf bei deiner kollegin in hamburg an u sag ihr dass ich ein ganz lieber bin,lol und dass sie mir das leben nicht schwerer machen soll :paletti

danke trotzdem
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