Guten Abend,
ich bin 23 jahre alt Student aus Hamburg und ich habe seit 17 Jahren eine
Aufenthaltsbefugnis
Nun habe ich heute von der Ausländerbehörde einen Brief erhalten in dem folgendes drinsteht:
Sehr geehrter Hr ....
sie werden gebeten am 23.02.2005 um 9 uhr vorzusprechen
Bitte bringen sie mit:
- dieses Schreiben
- Reise-oder Nationalpass
- 1 Passbild
- Anmeldebestätigung. auch von ihrer Freundin
- Nettoverdienstbescheinigung der letzten 3 Monate oder sonstige Unterlagen womit sie Ihr Lebensuntehalt finazieren
- Nachweis einer Krankenversicherung
- einen Mietvertrag, sofern vorhanden auch mit Untermietserlaubnis, und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- die zu zahlende Gebühr in Höhe von 85,00 Euro,
falls wir eine Niederlassungserlaubnis erteilen können
Meine Frage: diese " falls" macht mir große Sorgen, denn was ist wenn die mir keine Niederlassungserlaubnis erteilen können kriege ich dann eine Duldung????
ich finanziere meinen Lebensunterhalt durch Bafög und Kindergeld und werde von meinen Eltern unzterstützt
P.s.: meine Eltern sind Deutsch sie haben die deutsceh Staatsangehörigkeit
Ich bitte nur die zu schreiben die sich 100 % sicher sind und wenn ihr meint, dass die mir ne Duldung geben dann werde ich mit einem Anwalt hingehen, weil ich gehört habe dass die Befugnis abgeschafft wurde und die nur noch eine Niederlassungserlaubnis oder Duldung erteilen- das kann doch nicht funktioniren dass ich nach 17 jahren eine Duldung als Student bekomme?????????
bitte um Rat
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