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Info: Anrechnung von ABew in Berlin (Gelesen: 2.037 mal)
deni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Info: Anrechnung von ABew in Berlin
14.02.2005 um 14:54:58
 
Hallo,

letzte Woche hat mein Freund seine Einbürgerungszusicherung erhalten. Seine Daten:

April 1995 bis  Februar 2003: ABew zum Studium
seit März 2003: AE (Green Card)

Der Antrag hat er Ende März 2004 gestellt, die Bearbeitungszeit betrug also knapp 11 Monate. Das ist für Berliner Verhältnisse relativ schnell.

In Berlin werden Zeiten mit einer ABew nicht als gewöhnlicher Aufenthalt betrachtet. Es handelte sich also um eine Ermessenseinbürgerung. Bei GC-ler wird zudem ein unbefristeter Arbeitsvertrag gefordert. Wie bei allen Ermessenseinbürgerungen muss eine Altersvorsorge nachgewiesen werden - mind. 60 Monatsbeiträge bei der BfA und/oder private Altersvorsorge.

Viele Grüße
deni

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Wildflower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Info: Anrechnung von ABew in Berlin
Antwort #1 - 14.02.2005 um 22:16:18
 
Hi,

erstens herzlichen Glückwunsch zu deinem Freund.

deine Infos sind nicht ganz Aktuell. Ich habe letzten Spet den Antrag auf Einbürgerung gestellt (Berlin-Mitte). Nach Angaben der Beamtin werden ab August 2004 die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung in Berlin DOCH mitgerechnet.

Genau so war bei mir der Fall (ehem student bis 2002, seit 2 jahren AE). Meienen Antrag würde als Anspruchseinbürgerung angenommen nicht als Ermessen-.

Zweitens nach Ankundigung der Berliner senat werden alle neue Anträge ab 1.9.2004 innerhalb 6 Monaten entschieden. Bei mir sind die 6 Monate bald um, mal schauen wie lange es im wirklichkeit noch dauert.

Hat vielleicht noch jemand Erfahrung in Berlin? (Wie lange hat es gedauert??)

Grusse

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Wildflower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Info: Anrechnung von ABew in Berlin
Antwort #2 - 14.02.2005 um 22:22:38
 
Hi,

erstens herzlichen Glückwunsch zu deinem Freund.

deine Infos sind nicht ganz Aktuell. Ich habe letzten Spet den Antrag auf Einbürgerung gestellt (Berlin-Mitte). Nach Angaben der Beamtin werden ab August 2004 die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung in Berlin DOCH mitgerechnet.

Genau so war bei mir der Fall (ehem student bis 2002, seit 2 jahren AE). Meienen Antrag würde als Anspruchseinbürgerung angenommen nicht als Ermessen-.

Zweitens nach Ankundigung der Berliner senat werden alle neue Anträge ab 1.9.2004 innerhalb 6 Monaten entschieden. Bei mir sind die 6 Monate bald um, mal schauen wie lange es im wirklichkeit noch dauert.

Hat vielleicht noch jemand Erfahrung in Berlin? (Wie lange hat es gedauert??)

Grusse

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ekoka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.02.2005 um 20:37:19
 
hello alle!

Meinen Antrag auf Einbürgerung hatte ich im September 2004!
Letzte woche kam eine Mitteilung dass, ich ein eheliches Gemeinschaft Leben führe,
Wie oft ich nach berlin fahre? Eine Anmeldung in der Stadt wo ich arbeite sowie der Mietvertrag dort.

Die Fakten:

1994 Einreise nach D
Bis 2001 Abewilligung
2002     AE durch Eheschliessung (seit 2 jahre und Monate)
Wir sind doppelverdiener : Frau für den Staat, ich in der  freien Wirtschaft! leider die Stelle ist ca 150 KM entfernt von Berlin. Also komme nur jede freitag nach Hause! Die Erklärung über die eheliche Gemeinschaft, der Mietvertrag (Angabe des qm2) habe ich vorbereitet.

Ich habe darüber hinaus eine Anmeldung in der Arbeitstelle als nicht zwingend erforderlich erklärt.
Wie sehen sie das ganze?

Ich habe gehört, dass in Berlin durch eine Mitteilung des Senats, sollte Anträge max in 6 Monaten bearbeiten werden!

Was passiert wenn die 6 Monaten zeit rum sind?

Danke für Ihre Infos

Zamonda
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deni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Info: Anrechnung von ABew in Berlin
Antwort #4 - 16.02.2005 um 09:16:15
 
Hallo ekoka,

eigentlich müsstest Du einen Zweitwohnsitz anmelden. Dieses schreibt das betreffende Meldegesetz vor. In Abhängigkeit davon, wo Du arbeitest, wäre unter Umständen eine Zweitwohnungsteuer zu zahlen. Wenn Du Dich innerhalb der bestimmten Frist (ich glaube, es waren 2 Wochen) nicht beim Einwohnermeldeamt anmeldest ist es eine Ordnungswidrigkeit. Du solltest also so schnell wie möglich zum Einwohnermeldeamt/Bürgeramt um Dich anzumelden und auf die Nachsicht der Mitarbeiter hoffen.


Viele Grüße
Deni
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