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Ausländer ohne AE heiratet eine Ausländerin (Gelesen: 2.274 mal)
chris-hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländer ohne AE heiratet eine Ausländerin
11.02.2005 um 22:18:06
 
die Situation: Ein Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel lebt in D. seit Jahren (illegal) und lernt übers Internet eine Frau aus seiner Heimat kennen, die in Kanada lebt und die kanadische Staatsangehörigkeit hat. Sie will ihn in D. besuchen und möglicherweise heiraten.
Die Frage: Können die beiden im kanadischen Konsulat/Botschaft heiraten? Auch wenn er keinen Aufenthaltstitel für D. hat? Kriegt er dann die AE für Kanada? Kann er D. verlassen und nach Kanada einreisen? Oder gibt es eine ganz andere Variante?

Wer kennt sich aus?
schönen Gruß und Dank für mögliche Antworten
chris-hh
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.02.2005 um 08:57:05
 
Hallo Chris,

erkundige dich doch einfach mal direkt bei der kanadischen Botschaft  Zwinkernd:

http://www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/menu-de.asp

In 'meiner' Botschaft/Konsulat  z.B. werden keine Eheschließungen vorgenommen.
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.02.2005 um 14:04:03
 
Hallo,

die kanadische Botschaft und die kanadischen Generalkonsulate in Deutschland nehmen keine Eheschließungen vor. Daumen runter

Fraglich ist für mich auch, ob eine Eheschließung den illegalen Aufenthalt heilt oder zu einem legalen Aufenthalt führt.... ???

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.02.2005 um 14:31:47
 
Wenn er seit Jahren in D. unerlaubt lebt, droht ihm zunächst mal eine deftige Strafe
und sehr wahrscheinlich auch Abschiebehaft.  pol
Danach erfolgt sicher schnell eine Ausweisungsverfügung  :richter

Selbst wenn die Heirat klappen sollte (was ich bezweifle), würde das natürlich seinen
Status nicht verbessern, da er ja von der kanadischen Frau in D. nichts ableiten kann.

Für mich riecht das klar nach einer erforderlichen Abschiebung. Allerdings sicher
nicht nach Kanada, sondern in sein Heimatland.
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Waldapotheker
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..... der Geist ist es
.......


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #4 - 14.02.2005 um 10:13:52
 
Hallo......

Fons, ich glaube Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

Es sieht hier alles danach aus, dass er sich mit seinem illegalen Aufenthalt alle Voraussetzungen verbaut hat.
Er sollte sich erstmal um sein derzeitiges Problem kümmern. Diese Wunden werden, so nehme ich an, einige Zeit brauchen um zu heilen.

Die Zielrichtung Kanada halte ich für ausgeschlossen. Hier scheint das Heimatland wesentlich näher zu liegen!

Verständlich ist hoffentlich, dass ich hierzu keinen Rat abgeben werde, da es meiner Einstellung zuwider ginge!

Sorry....
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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chris-hh
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.02.2005 um 20:13:03
 
erstmal vielen dank für eure antworten. es ist schon eine vetrackte situation  cry:

ich werd mich zuerst bei der kanadischen botschaft schlau machen.
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