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Arbeitserlaubnis? (Gelesen: 2.135 mal)
Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.02.2005 um 20:51:30
 
Hallo,

mein Mann ist ja noch nicht hier, aber wir hoffen, dass er in Kürze hier einreisen kann. (Er wartet noch auf den Bescheid/die Aufforderung zur Visumsabholung.)

Nun sind die Arbeitsstellen ja dünn gesät.
Evtl. könnte mein Mann aber in den Sommermonaten bei einem ehemaligen Kollegen von mir beim Eigenbetrieb der Stadtverwaltung arbeiten (Strandbad, Waldarbeiten etc.). Außerdem wird hier im Ort ein Mann für stundenweise Arbeit (in der Woche) für das Lager eines Getränkemarktes gesucht und ein Imbiss sucht einen Mitarbeiter für die Mittagszeit auf 400 Euro Basis.

Nun möchte ich von Euch wissen:
Wenn sich mein Mann angemeldet hat und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat, kriegt er dann sofort auf Antrag eine Arbeitserlaubnis? Sicherlich braucht er auch für Teilzeitjobs eine solche oder nicht? 

Wäre nett, wenn einer von Euch baldmöglichst antwortet, dann könnte ich meinen ehemaligen Kollegen morgen direkt anmailen, dass mein Mann Interesse hat, im Sommer bei ihm zu Arbeiten.

Vielen Dank und drückt uns die Daumen,
Mia
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ronny
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Antwort #1 - 09.02.2005 um 21:19:22
 
Hallo Mia,

die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten einer Deutschen berechtigt gem § 28 Abs. 5 AufenthG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Du kannst also morgen mailen  grin

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #2 - 09.02.2005 um 21:19:48
 
Hallo Mia,
ich gehe mal davon aus, dass Du Deutsche bist. Dein Mann wird mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (durch die Ausländerbehörde) eine Auflage erhalten, die es ihm ermöglicht, JEDE Erwerbstätigkeit auszuüben. Siehe § 28 Abs. 5 AufenthG (Button "Gesetze" oben).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #3 - 09.02.2005 um 21:21:41
 
Erster!

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mia
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Antwort #4 - 09.02.2005 um 21:22:02
 
Hey Ronny,

vielen Dank für die prompte Antwort.  :blum

Ohne Euch hier von info4alien wären wir
ganz schön aufgeschmissen.

Schönen Abend noch!

Mia
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Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.03.2005 um 12:25:22
 
Liebe Leute,
dies ist ein interessanter Thread.
Kann ich davon ausgehen, dass für meinen Mann dasselbe gilt wie für Mias?

Mein Mann hat in Deutschland studiert und sein Studium erfolgreich absolviert (2000), während des Studiums auf dem deutschen Markt gearbeitet, anschließend für eine internationale Organisation. In 2004 haben wir geheiratet (ich bin Deutsche), er nicht EU-Bürger.

Damit müsste er ebenso automatisch eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit haben, die konmischer Weise aber in seinem Pass untersagt ist?

Wie kommen wir jetzt an eine Arbeitserlaubnis, falls ebenso der § 28 Abs. 5 greift?

Danke für Eure Hilfe!

Tania
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Mick
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Antwort #6 - 22.03.2005 um 12:29:12
 
Zitat:
Wie kommen wir jetzt an eine Arbeitserlaubnis, falls ebenso der § 28 Abs. 5 greift?


Hi,
wenn er nun im Besitz einer AE aufgrund der Ehe mit Dir
ist: geht einfach zur ABH und lasst die Auflage ändern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 22.03.2005 um 12:38:29
 
Danke, Mick,
dann sparen wir uns einen weiteren Weg dorthin und
lassen das morgen gleich mal mit ändern.

Was ich mir allerdings nicht erklären kann, ist, warum die
die Arbeitserlaubnis nicht direkt erteilen und man um jede Kleinigkeit
erst bitten und fragen muss.
Ein Hinweis wäre ja auch in Bezug auf den alten Pass meines Mannes
http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...
angebracht gewesen.
Dann hätten wir direkt im Jahr unsere Eheschließung einen neuen Pass beantragt und jetzt keine Problem
mit der kurzen AE.

Herzliche Grüße
Tania
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Abu
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Antwort #8 - 22.03.2005 um 14:10:15
 
Zitat:
Was ich mir allerdings nicht erklären kann, ist, warum die
die Arbeitserlaubnis nicht direkt erteilen und man um jede Kleinigkeit
erst bitten und fragen muss.


Noch ein Grund, vielleicht mal mit dem Vorgesetzten zu sprechen:
Zitat:
Solltet Ihr mit dem Sachbearbeiter nicht klar kommen, wendet
Euch mal an dessen Vorgesetzten.


Abu
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