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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 4.173 mal)
cayirgulu
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06.02.2005 um 13:19:33
 
Hallo...!
Habe ein Anliegen..:
Meine Tochter(Schülerin), in Deutschland geboren und aufgewachsen, ist am 7. Dezember 16 geworden und wir mussten einen Pass, im türkischen Konsolat, für sie beantragen. Am 6. Dezember war ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen..da wir aber  eine neue Niederlassungserlaubnis (nach §35 des AufenthG) für sie beantragen wollten, weil sie bis jetzt im Pass ihrer Mutter eingetragen war, habe wir auf den neuen Pass meiner Tochter gewartet..Die Aufenthaltserlaubnis für die Tochter war im Pass der  Mutter eingetragen.
Dadurch dass wir auf den Pass warten mussten , haben wir den Antrag für eine Niederlassung erst am 22. Januar stellen können..
Kann man ihr die Niederlassungserlaubnis ablehnen, weil der Antrag zu spät gestellt worden ist?

Danke ..
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peku
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Antwort #1 - 06.02.2005 um 18:51:10
 
hallo,

nein es wird keine Probleme geben können.Dies ist ein fall des § 85 (neues Recht) auf diesen umstand wird auch in den Anwendungshinweisen unter 35..1.7 extra hingeweisen.

Was mich wundert: du redest ihr habt am 22.1 die NE beantragt.Habt ihr nicht gleich auf der ALB gefragt wie das nun weitergeht???

gruss peku
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cayirgulu
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Antwort #2 - 06.02.2005 um 19:08:30
 
Hallo Peku

Ersmal danke für deine Antwort

Die ALB hat mir geschrieben, dass sie unter diesen Bedingungen nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis für zwei jahre erteilen kann,weil ihre Aufenthaltserlaubnis am 06.12.04 abgelaufen ist und wir die Verlängerung jedoch erst am 22.01.05 beantragt haben.
Mir wurde geschrieben: Die Vorraussetzung zu Ziff.1a (5 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besitz oder..)  liegt zur Zeit bei ihnen nicht vor.

Danke!
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peku
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Antwort #3 - 06.02.2005 um 19:39:34
 
hallo,

dann würde ich aber schnellstens in einem höflichen Gespräch mit der ALB dieseFrage klaeren.Dabei verweise auf das Gesetz selbst eben den 85 aber auch auf die Ausfuehrungsbestimmungen dazu.
Mach das zuerst mal persoehnlich zum Anwalt kannst du dann immer noch gehen.beachte aber ob die Ablehung des Antrages auf die NE eine Frist in Gang gesety hatte.welche ALB ist denn bei dir beteiligt??
gruss peku

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cayirgulu
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Antwort #4 - 07.02.2005 um 01:40:26
 
Hallo

Das schreiben habe ich am 27.01.2005
bekommen.
Bevor über den Antrag entgültig entschieden werden soll hat man uns drei wochen gelegenheit gegeben um uns zu äußern .Wo finde ich den §85 und die  Ausfuehrungsbestimmungen .
Ich wolte sie mir gerne mal durch lesen.

Danke
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peku
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Antwort #5 - 12.02.2005 um 17:12:51
 
hallo,,
klick mal hier:>>>  http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#85

gruss peku
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cayirgulu
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Antwort #6 - 12.02.2005 um 18:08:47
 
Hallo Peku

Habe mir mal den §85 durchgelesen,wenn ich es nicht falsch deute ist das entscheiden dem Sachbearbeiter überlassen worden ob er es anerkent oder nicht(können außer Betracht bleiben).
Aber über (Anwendungshinweisen unter 35..1.7 extra hingeweisen)
habe ich nichts finden können.

Danke Peku
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peku
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Antwort #7 - 12.02.2005 um 18:59:01
 
hi du,

diese Anwendungshinweise sind eigentlich nur für den Dienstgebrauch darum könnte eine erneute Verlinkung ggf. die Seite in Gefahr bringen.

Privat habe ich dir grade ne Kurznachricht gemacht lies dir die mal bitte durch und sag mir ob du klarkommst damit.
gruss peku
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cayirgulu
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Antwort #8 - 13.02.2005 um 21:43:36
 
Hallo Peku

Danke für deine mühe,
hat mir sehr geholfen
ich hoffe nur das die ALB das auch so akzeptiert.
Haben ihnen ein schreiben mit beachtung der § geschickt.
Werde das ergebnis hier mitteilen.

Danke
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 14.02.2005 um 01:37:47
 
über www.google.de sind die anwendungshinweise zum aufenthaltsgesetz problemlos zu finden.

gruß

gc
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cayirgulu
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Antwort #10 - 02.03.2005 um 19:39:13
 
Hallo Peku

Erstmal Danke für deine Hilfe.

Meine Tochter hat heute das schreiben bekommen, mit der Beschtätigung auf eine  erteilung der Niederlassungserlaubnis.   [beifall=beifall.gif]
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peku
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Antwort #11 - 03.03.2005 um 17:13:57
 
Herzlichen Glückwunsch an deine Tochter.Nun soll sie das beste draus machen und all die Lernangebote die sich hier os beiten mitnehmen.

Wieder mal ne gute Nachricht die zeigt dass soooooo schlimm unsere ALB's gar nicht sind.

Gruss peku
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