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Familienzusammenführung (Gelesen: 5.641 mal)
miss.behave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.02.2005 um 01:44:11
 
Hallöle,

habe ein ähnliches Problem wie jenniferxx.

Mein Mann wurde nach Verstoß des BtmG´s, trotz gemeinsamen Kindes, ausgewiesen.  Bei uns wurde die Befristung auf zwei Jahren festgelegt. Wir haben im März´04 in Nigeria geheiratet. Bekommt er nach den zwei Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis ?

Weiß nicht so recht wie ich mich der ABH gegenüber verhalten soll ?
NERVEN oder lieber WARTEN ???
Vielleicht doch lieber einen Anwalt ???

Weiß hier jemand Rat ?

LG
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Mick
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Antwort #1 - 03.02.2005 um 01:44:55
 
Hi,
wenn Du Deutsche bist (davon gehe ich aufgrund Deines
Profiles aus) wird er mit der Erteilung der Aufenthaltser-
laubnis auch JEDE Erwerbstätigkeit ausüben können. Siehe
§ 28 Abs. 5 AufenthG (oben Link "Gesetze" ).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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miss.behave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.02.2005 um 13:19:50
 
Hallöle,

okay er wurde wegen seines Verstoßes für zwei Jahre ausgewiesen, aber vor der Ausweisung wurde er noch zu eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil er jahrelang die ABH belogen hat - UNTER FALSCHER IDENTITÄT DULDUNG ERSCHLICHEN -
Wie können wir diese Haftstrafe umgehen ?
Ist das rechtens ?
Ich mein, ich sehe ja ein das er bestraft wurde, aber langsam reicht es !
Er war im Gefängnis, wurde ausgewiesen - BIS HIER HIN ALLES IN ORDNUNG -
aber ich habe bislang noch nicht von einer Gefängnisstrafe gehört, wegen Erschleischung der Duldung.
Was ich sagen möchte, jeder Nigerianer erschleicht eine Duldung, doch in unserem Bekanntenkreis wurde niemand dafür zu einer Haftstrafe verurteilt.  Ärgerlich

LG
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miss.behave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.02.2005 um 14:50:45
 
Zitat:
Das AuslG trifft weder eine Aussage zum zeitlichen Umfang der Sperrwirkung noch zu den Gesichtspunkten, die bei der Bemessung der Frist zu berücksichtigen sind. Es regelt nur, daß die Frist mit der Ausreise beginnt. Die Behörde hat daher ausgehend vom Zeitpunkt der Ausreise die Dauer der Sperrwirkung nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1998 - 13 S 1099/96, InfAuslR 1998, 433, 434).


Bei dem ganzen Beamtendeutsch bekomme ich echt Bauchschmerzen.

Die ABH hat die Ausweisung meines Mannes aus zwei Jahre befristet, kann sie (ABH) da im nachhinein was daran ändern ?
Kann meine Arbeitslosichkeit den Aufenthalt meines Mannes verlängern ?

Sorry, aber ich benötige dringend Hilfe, ich find mich in dem ganzen Paragraphendschungel überhaupt nicht mehr zurecht.

Wenn jemand Tipp/Rätschläge hat, bitte melden !

LG
azole
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Mick
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Antwort #4 - 03.02.2005 um 15:20:28
 
Zitat:
Bei dem ganzen Beamtendeutsch bekomme ich echt Bauchschmerzen.

Die ABH hat die Ausweisung meines Mannes aus zwei Jahre befristet, kann sie (ABH) da im nachhinein was daran ändern ?
Kann meine Arbeitslosichkeit den Aufenthalt meines Mannes verlängern ?

Sorry, aber ich benötige dringend Hilfe, ich find mich in dem ganzen Paragraphendschungel überhaupt nicht mehr zurecht.

Wenn jemand Tipp/Rätschläge hat, bitte melden !

LG
azole



Hi,
warum sollten sie die Entscheidung ändern? Sind neue Sachverhalte eingetreten, die das rechtfertigen würden? Kann ich nicht erkennen.

Zu den Haftstrafen:
Zwei Straftaten, zwei Verurteilungen. Warum sollte das nicht rechtens sein? Ich denke mal, dass die Verurteilung bzgl. Verschleierung der Identität auf
§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG
basierte. Du hast Recht, wenn Du sagst, es sei unfair, wenn andere nicht bestraft werden. Auch die hätten einen Anspruch auf gerechte Bestrafung. Darfst natürlich nicht vergessen, das Strafen immer nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Einzelfalles festgesetzt werden (Vorstrafen, Einsicht etc. etc).

Zitat:
Was ich sagen möchte, jeder Nigerianer erschleicht eine Duldung


Interessante Aussage, gut dass die nicht von einem Behördenmitarbeiter getroffen wurde.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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ronny
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Antwort #5 - 03.02.2005 um 16:12:39
 
[beifall=beifall.gif]


Zitat:
Interessante Aussage, gut dass die nicht von einem Behördenmitarbeiter getroffen wurde.


Jepp, da wären wahrscheinlich schon wieder die  :pei :dom :pei :dom ausgepackt worden.

Ronny
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Rehema
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.02.2005 um 09:59:13
 
Zitat:
Was ich sagen möchte, jeder Nigerianer erschleicht eine Duldung, doch in unserem Bekanntenkreis wurde niemand dafür zu einer Haftstrafe verurteilt.   


azole

Ich bin auch mit einem Nigerianer verheiratet und er hat sich keine Duldung erschlichen und hat auch keine anderen Straftaten hier begangen.

Ich finde es eine Frechheit von dir einfach , das einfach so zu Verallgemeinern.

Da kann man sich nur wundern, mit was für Leuten du umgehst.   ??? ??? ???

Gerade wegen solchen Leuten wie dein Mann, haben andere Ausländer es hier dann so schwer. Was erwartest du denn, erst begeht er Straftaten, (Verstoß des BtmG´s ist sowieso das letzte + UNTER FALSCHER IDENTITÄT DULDUNG ERSCHLICHEN) und  dann beschwerst du dich noch das er bestraft wird?  Fragezeichen

Smiley



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miss.behave
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.02.2005 um 20:12:57
 
Hey Rehema,

"nur" weil mein Mann eine Straftat begangen hat, ist er noch lange kein schlechter Mensch. Du hast genauso wenig Recht über andere, in dem Fall meinen Mann, zu Urteilen.

Würde gern wissen wie dein Mann LEGAL nach Deutschland ?

LG
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Rehema
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 07.02.2005 um 18:02:56
 
Hallo Azole,

mein Mann hat hier in Deutschland studiert und er ist ganz legal hierher gekommen und seine Nigerianischen Freunde auch.

Wo habe ich denn geschrieben das dein Mann ein schlechter Mensch ist? Ich habe im allgemeinen etwas gegen Menschen die gegen das  BtmG verstoßen und das dein Mann nun mal dazu gehört, ist ja wohl kaum meine Schuld oder?
Erst verstößt er gegen verschiedene  Gesetze und jetzt jammerst du hier warum er bestraft wird?   


Es gibt ein Sprichwort: Sag mir wer deine Freunde sind und ich sag dir wer du bist!

Mfg Rehema
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Antwort #9 - 07.02.2005 um 18:10:29
 
Zitat:
Sag mir wer deine Freunde sind und ich sag dir wer du bist


Das ist aber auch hart, obwohl ich Dir in der Hauptsache Zitat:
im allgemeinen etwas gegen Menschen die gegen das  BtmG verstoßen
schon zustimmen möchte.

Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 08.02.2005 um 15:13:32
 
Hallo Rehema,

was hast du denn für ´ne Schranke im Kopf  ???

Ich finde es auch nicht richtig was er getan hat, aber er hat damals, für sich, keinen anderen Ausweg gesehen. Ich geh jetzt nicht näher darauf ein, weil du ja im allgemeinen was gegen Leute hast die gegen das BtmG verstoßen. Ich könnte jetzt schreiben was ich will ...

... du kennst doch den kompletten Sachverhalt überhaupt nicht ???

ANYWAY !!!

Last but not least !
Ich jammere nicht, ich wundere mich auch nicht das er bestraft wurde, ich finde nur das traurig das nicht jeder gleich hart bestraft wird, beim begehen der gleichen Straftat versteht sich.

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Antwort #11 - 08.02.2005 um 17:37:56
 
Hallo Azole

Zitat:
aber er hat damals, für sich, keinen anderen Ausweg gesehen
  ???

Es gibt also keinen anderen Ausweg (woraus auch immer) als gegen das BtmG zuverstoßen?

Ich bin nur froh das nicht alle Menschen so denken.



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Abu
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Antwort #12 - 08.02.2005 um 18:29:25
 
Azole, Rehema,

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Abu
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