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AE-EU 90 Tage-Regelung (Gelesen: 7.260 mal)
raveny
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02.02.2005 um 12:13:42
 
Hallo,

bin Marokkaner mit einer neuen EU-Bürgerin verheiratet, habe letztens die AE-EU für 3 Jahre bekommen meine Frau hat eine Freizügigkeitsbescheinigung bis 2014 (bis Ablauf der Passgültigkeit) bekommen.

Meine Frage lautet: gilt für mich weiterhin die 90 Tage-Regelung? denn auf der AE-Eu steht nichts zur Arbeitsbeschäftigung.

Danke.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.02.2005 um 13:47:16
 
hallo,

ich kann dir die Frage nur uas kenntnis einer ähnliche Ehe beantworten.
Ehefrau ist spanisch mit EU AE lebt in DE.Der Ehemann aus einem Drittstaat hat nun auch eine EU AE.
Er benötigt laut Auskunft des Arbeitsamtes in München keinerlei Arbeitserlaubniss.Darüber wird auf Wunsch beim Arbeitsamt eine Bescheinigunga usgestellt.

Hilft dir das in deiner Frage weiter???

Gruss peku
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raveny
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Antwort #2 - 02.02.2005 um 14:20:13
 
Hi Peku,

danke erstmal für Deine Antwort, nur das hilft mir nicht wirklich, denn das wusste ich schon;-).Was ich nicht weiss ist ob das auch für den Ehegatten eines neu-EU-Bürger der Fall ist?

Merci.
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raveny
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Antwort #3 - 03.02.2005 um 14:23:59
 
Hallo Experten,

weiss den wirklich keiner Antwort auf meine Frage oder haben mich alle einfach übersehen?;-(

Bitteeeeeee
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Mick
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Antwort #4 - 03.02.2005 um 15:26:28
 
Zitat:
Hallo Experten,

weiss den wirklich keiner Antwort auf meine Frage oder haben mich alle einfach übersehen?;-(

Bitteeeeeee



Hi raveny,
ich behaupte mal, dass Du jede Erwerbstätigkeit ausüben darfst, ansonsten wäre das auf der AE/EU vermerkt worden.
Eigentlich wollte ich vor einer Antwort was nachgucken, geht aber nicht vor Dienstag, da ich bis dahin frei habe.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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raveny
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Antwort #5 - 03.02.2005 um 15:49:12
 
Hallo Mick,

ich danke Dir für Deine Bemühungen und freue mich auf Deine Antwort am Dienstag grin.

Schöne feiertage.

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Mick
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Antwort #6 - 08.02.2005 um 09:45:54
 
Hi raveny,

ich bleibe bei meiner Auffassung, dass Du jede Erwerbstätigkeit ausüben darfst. Dir wird Freizügigkeit im Rahmen des Ehegattennachzuges zu EU-Angehörigen gewährt, der Status "Student" ist nicht mehr der aktuelle Status. Es besteht keine beschränkende Auflage zur Erwerbstätigkeit - ich kann auch nix einschränkendes finden.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 08.02.2005 um 21:11:35
 
Hallo Mick,

danke für Deine Antwort, nur jetzt bin ich einbischen verwirrt.Ich habe heute beim Arbeitsamt angerufen und der Mitarbeiter meinte zu mir, da meine Frau aus Litauen kommt, gilt für uns beide weiterhin die 90 Tage Regelung und erst in 2 Jahren (also wenn wir 2 Jahre verheiratet sind), dann bekommen wir eine Arbeitsberechtigung!!

Kann das stimmen? Fragezeichen
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Mick
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Antwort #8 - 08.02.2005 um 23:08:59
 
Zitat:
Hallo Mick,

danke für Deine Antwort, nur jetzt bin ich einbischen verwirrt.Ich habe heute beim Arbeitsamt angerufen und der Mitarbeiter meinte zu mir, da meine Frau aus Litauen kommt, gilt für uns beide weiterhin die 90 Tage Regelung und erst in 2 Jahren (also wenn wir 2 Jahre verheiratet sind), dann bekommen wir eine Arbeitsberechtigung!!

Kann das stimmen? Fragezeichen



Hi raveny,

jetzt wird jedenfalls der Aufenthaltsstatus Deiner Frau klar.

Sie hält sich also als Studentin auf und genießt keine Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit gelten die Regelungen des
§ 284 SGB III
. Schau doch mal da rein und guck ob das passt.

Jedenfalls sollte Deine AE/EU eine entsprechenden Hinweis enthalten, mit dem geregelt wird, was Du darfst, bzw. nicht darfst.
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Zitat:
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Antwort #9 - 23.02.2005 um 10:38:42
 
Hi Mick,

so, ich bin es nochmal;-)
Bin ja seit knapp über 6 Jahren als Student in Deutschlan und laut §1 Abs.1 Nr. 1 Buchgstabe b) SGB IV verstehe ich, dass ich anspruch auf eine Arbeitsberechrtigung habe.Oder habe ich da etwas übersehen?!

Oder kannst Du vielleicht verstehen, wieso mir der Mitarbeiter in der Arbeitsagentur zu mir meinte, ich werde (meine Frau auch) eine Arbeitsberechrtigung nach 2 Jahren bekommen!?

Zitat:
Jedenfalls sollte Deine AE/EU eine entsprechenden Hinweis enthalten, mit dem geregelt wird, was Du darfst, bzw. nicht darfst.


Dazu steht wirklich nichts drauf!

Vielen Dank.
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Antwort #10 - 23.02.2005 um 15:31:47
 
Also habe ich das richrtig verstanden oder nicht? Ich kann wirklich nichts anderes daraus lesen, ich meine, wieso ich nicht laut §1 Abs.1 Nr. 1 Buchgstabe b) SGB IV die Arbeitsberechtigung bekommen kann!!

Bitte um Aufklärung.

Thx.
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Mick
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Antwort #11 - 23.02.2005 um 17:08:38
 
Zitat:
Also habe ich das richrtig verstanden oder nicht? Ich kann wirklich nichts anderes daraus lesen, ich meine, wieso ich nicht laut §1 Abs.1 Nr. 1 Buchgstabe b) SGB IV die Arbeitsberechtigung bekommen kann!!

Bitte um Aufklärung.

Thx.



Öhm,
bist Du sicher, dass Du § 1 SGB IV meinst?
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Antwort #12 - 24.02.2005 um 14:59:44
 
Hallo Mick,

sorry, ich habe die ganze Zeit §1 SGB III gemeint Smiley

Und jetzt? Habe ich Anspruch auf Arbeitsberechtigung wie es dort steht?

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Antwort #13 - 24.02.2005 um 15:05:07
 
so, wieder falsch!!!

Ich meine §286 Abs1.
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Antwort #14 - 25.02.2005 um 01:41:31
 
Zitat:
so, wieder falsch!!!

Ich meine §286 Abs1.


Glaub' ich nicht. Der ist aufgehoben Zwinkernd

Vielleicht guckst Du noch mal
hier
.
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Antwort #15 - 28.02.2005 um 23:08:37
 
guck  
hier
   Art. 2 Abs. 2


Doc  grin
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Antwort #16 - 01.03.2005 um 15:37:22
 
Hallo Doc,

danke Dir auch für Dein Eingreifen;-))

Zitat:
hier   Art. 2 Abs. 2


Aber gilt das auch für neue-EU-Mitglieder?! Ich glaube nicht! oder seid ihr da anderer Meinung?? Wäre schön;-)

Danke.
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Antwort #17 - 01.03.2005 um 18:08:54
 
Die Beschränkungen für die Beitrittsstaaten gelten ausschließlich für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

guck 
Beitrittsvertrag am Beispiel Litauen


Von Beschränkungen der Eheleute von Studenten steht da nix.

Doc  Zwinkernd
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Antwort #18 - 02.03.2005 um 09:32:33
 
Kannst Du dann nachvollziehen, wieso der Mitarbeiter in der Arbeitsagentur mir mitteilte, dass meine Frau und ich erst in 2 Jahren arbeitsberechtigt sind?! Auch nachdem ich explizit nach der 90-Tage-Regelung für Neu-EU-Studenten gefragt habe.Das hat er so gesagt und aufgelegt, er hat mir nicht mal die Chance gegeben nach dem "wieso" zu fragen! Ja so frech war der :pei

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