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AE-EU 90 Tage-Regelung (Gelesen: 7.237 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #15 - 28.02.2005 um 23:08:37
 
guck  
hier
   Art. 2 Abs. 2


Doc  grin
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raveny
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Antwort #16 - 01.03.2005 um 15:37:22
 
Hallo Doc,

danke Dir auch für Dein Eingreifen;-))

Zitat:
hier   Art. 2 Abs. 2


Aber gilt das auch für neue-EU-Mitglieder?! Ich glaube nicht! oder seid ihr da anderer Meinung?? Wäre schön;-)

Danke.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #17 - 01.03.2005 um 18:08:54
 
Die Beschränkungen für die Beitrittsstaaten gelten ausschließlich für die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

guck 
Beitrittsvertrag am Beispiel Litauen


Von Beschränkungen der Eheleute von Studenten steht da nix.

Doc  Zwinkernd
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raveny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 02.03.2005 um 09:32:33
 
Kannst Du dann nachvollziehen, wieso der Mitarbeiter in der Arbeitsagentur mir mitteilte, dass meine Frau und ich erst in 2 Jahren arbeitsberechtigt sind?! Auch nachdem ich explizit nach der 90-Tage-Regelung für Neu-EU-Studenten gefragt habe.Das hat er so gesagt und aufgelegt, er hat mir nicht mal die Chance gegeben nach dem "wieso" zu fragen! Ja so frech war der :pei

Aber ich bin Cool 8)
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