Hi Strangers
Ich bin seit Aug 96 ununterbrochen in Deutschland. Ich bin damals wegen der Familienzusammenführung nach DL gekommen. Wegen persönlicher Probleme mit meiner Ex-Frau haben wir uns nach weniger als 2 Jahren getrennt. Unsere Ehe wurde hier in DL geschieden.
Nachdem die AB von unserer Trennung erfahren hatte, teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass ich zu einem gegebenen Zeitpunkt das Land verlassen müsse. Zu dieser Zeit befand ich mich aber noch in der Ausbildung zum … (nachdem ich eine
AE bekommen hatte, hat mir das Arbeitsamt außerdem eine Arbeitserlaubnis für 5 Jahre ausgestellt).
Da ich noch meine schulische Ausbildung absolvierte, ging ich zu einem Rechtsanwalt und reichte Widerspruch ein. Daraufhin wurde mein Fall fast 3 Jahre lang (bis zum Ende meiner Ausbildung) geduldet. In dieser Zeit habe ich dann auch weiterhin gearbeitet und meine Rentenbeiträge ganz normal weiterbezahlt. Als ich meine Ausbildung beendet hatte, beschloß ich zu studieren. Mein Gerichtsverfahren wurde außergerichtlich beendet und ich bekam ein Studentenvisum.
Jetzt bin ich Student und werde demnächst den ersten Teil meines Studiums mit dem Abschluss Bachelor of Science (IT) beenden. Anschließend werde ich noch meinen Master of Science (2Jahre) absolvieren und dann würde ich gerne noch ein paar Jahre in Europa arbeiten und wohnen.
1.
Meine Frage lautet:
Habe ich die Möglichkeit, mich einbürgern zulassen?
2.
Wenn nicht :
a.
Habe ich die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen?
i.
Ich habe schon über 60 Monate Rentenbeiträge eingezahlt.
ii.
Ich lebe seit über 8 Jahre rechtmäßig (zwischenzeitlich mit Duldung) in der BRD.
iii.
Ich habe eine deutsche schulische Ausbildung (3 Jahre ) abgeschlossen.
Ich besaß eine gültige Arbeitserlaubnis von 1996 bis 2001 (5 Jahre).
Bin sehr dankbar für ein Paartips, die mir ein wenig Licht in diesem Situation bringen werden...!!!!