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Schweizer - Aufenthaltserlaubnis: ja oder nein? (Gelesen: 2.172 mal)
mm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.01.2005 um 16:48:27
 
Hallo Ihr alle,

wir diskutieren gerade mit einer Ausländerbehörde in Süddeutschland über die Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis für Schweizer.

Die Ausländerbehörde meint, der Schweizer braucht eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis. Wir sind der Meinung, dass er unter die Freizügigkeitsregelung fällt. Für Verwirrung sorgt in diesem Zusammenhang die neue Aufenthaltsverordnung (AufenthV):

Unter Paragr. 28, 'Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer' steht, dass Staatsangehörige der Schweiz 'über die Freizügigkeit vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit' sind.

Allerdings steht in der gleichen Verordnung unter Paragr. 52, Nr. 2 (Gebührenordnung), bei Schweizern 'ermäßigt sich die Gebühr nach Paragr. 45 für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis' oder deren Änderung. Auch die Fiktionsbescheinigung ist erwähnt, aber für Schweizer ebenfalls billiger.

Was denn nun?! Brauchen Schweizer nun doch nach wie vor eine Aufenthaltserlaubnis? Oder nur bestimmte Schweizer...?  kopfhau

fragt ratlos mm
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mm
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.01.2005 um 13:43:07
 
Hallo? Is anybody out there?

Hat meine Anfrage zu den Schweizern zu allgemeiner Ratlosigkeit geführt oder liegt's am mangelnden Interesse?  Wäre für fachkundige Hilfe wirklich sehr dankbar! Zwinkernd

Viele Grüße und nochmals vielen Dank im Voraus.
mm
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 27.01.2005 um 14:21:28
 
Hi mm.
Schau mal hier, hoffe, es hilft Dir.

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/ch.html

:endsm
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.01.2005 um 21:32:03
 
hallo,

Schweizer Bürger werden wie EU Bürger behandelt.In welcher Süddeutschen Stadt wird dies denn andest gesehen??????

GRuss peku
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.01.2005 um 21:51:07
 
Nachtrag:  Die Schweizer Bürger werden wie EU Bürger behandelt müssen aber eine Aufenthaltserelaubniss beantragen.Gebühren 8.-€ bis zu 21 jahren keine Gebühren.
Hier ne Infoseite zb der Stadt München dazu:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/euundschweiz/117811/schweizer.html
Gruss peku


(Sorry für die Falschinfo in erstem Posting)
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mm
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.01.2005 um 14:15:28
 
Hallo Peku,
Hallo Zak,

vielen Dank für die Antworten - haben geholfen!  Daumen hoch

Grüße. mm
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