Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis noch gültig? (Gelesen: 2.478 mal)
dan0408
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Einfach ... Ich lebe und
liebe.


Beiträge: 28

50170 Kerpen, Ghana
50170 Kerpen
Ghana
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis noch gültig?
14.01.2005 um 17:10:38
 
Hallo.

Mit neuem PC hat das Registrieren & Einloggen endlich geklappt.
Mein Mann wird sich diesen Sommer einbürgern lassen.
Die Voraussetzungen für diese Ermessenseinbürgerung liegen vor und auch die zuständige Sachbearbeiterin sieht keine Probleme.

Nun stellt sich mir noch eine Frage.
Z.Z. hat mein Mann noch eine Aufenthaltserlaubnis bis April 05.
D.h. eigentlich wollten wir diese dann bei der ABH verlängern lassen.
Nun gilt aber das Zuwanderungsgesetz. Dementsprechend die Niederlassungserlaubnis. Können wir davon ausgehen, dass seine Aufenthaltserlaubnis ohne TraTra umgewandelt wird?

Vielen Dank

Zum Seitenanfang
  

Liebe Grüße&&angelique
 
IP gespeichert
 
Rick_HH
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis noch gültig?
Antwort #1 - 14.01.2005 um 17:46:10
 
Die Aufenthatserlaubnis (befristet) und die Niederlassungserlaubnis (unbefristet und auflagenfrei) sind zwei verschiedene Titel. Die Aufenthaltserlaubnis gibt es auch weiterhin unter dem Zuwanderungsgesetz...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dan0408
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Einfach ... Ich lebe und
liebe.


Beiträge: 28

50170 Kerpen, Ghana
50170 Kerpen
Ghana
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis - Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 14.01.2005 um 19:59:14
 
Mein Mann hätte ja jetzt eigentlich Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sollte er nun für die paar Monate lieber "nur" eine Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen oder doch diese Niederlassungserlaubnis (sozusagen als "Absicherung") ?
Was würdest du raten?

Lieben Dank
Zum Seitenanfang
  

Liebe Grüße&&angelique
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis - Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 14.01.2005 um 22:26:36
 
Zitat:
Mein Mann hätte ja jetzt eigentlich Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sollte er nun für die paar Monate lieber "nur" eine Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen oder doch diese Niederlassungserlaubnis (sozusagen als "Absicherung") ?
Was würdest du raten?

Lieben Dank



hallo,

ich verstehe deine Frage nicht.Wenn er Anspruch auf eine unbefristete Ae hat dann ist ein Antrag auf eine Niederlassungserlaubniss sinnvoll denn die unbefristet Ae gibt es ja so nicht mehr??Kannst du konkreter werden`?????

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dan0408
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Einfach ... Ich lebe und
liebe.


Beiträge: 28

50170 Kerpen, Ghana
50170 Kerpen
Ghana
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis noch gültig?
Antwort #4 - 16.01.2005 um 11:57:53
 
Hallo peku.

Mein Mann wird im Sommer (wie ich im ersten Posting schon schrieb) eingebürgert.
Nun bräuchte er aber von April bis Juli noch "etwas".

Ist der Zeitaufwand nicht wesentlich geringer, wenn wir 'einfach' nur die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlangt die ABH bei der Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis keine anderen Dokumente als zuvor bei der unbef. Aufenthaltserlaubnis.
Kosten beide auch genauso viel?
All dies nun noch zur "Erweiterung".
Zum Seitenanfang
  

Liebe Grüße&&angelique
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis noch gültig?
Antwort #5 - 16.01.2005 um 12:15:14
 
hallo,
wenn es wie von dir beschrieben nur um das ausfüllen einer Zeutlücke geht und die Einbürgerung sicher ist würde ich an deiner stelle mit der alb sprechen was das praktischte wäre.Rechne aber damit das Einbürgerungsverfahren sich hinziehenh können da dies auch vom ausl.Staat abhängig sein wird.
Anderseits kannes ja auch sein die ALB kann die gleichen Fragen (Recherchen)die zu einer Einbürgerung gemachtw erden auch für die NE verwenden.
In diesem Fall: Sprecht miteinander wie das ALB das machen will,ist doch gut wenn die etwas machen wollen klappt es dann auch sicherer.
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kosten der AE
Antwort #6 - 17.01.2005 um 08:40:47
 
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand kostet eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (auch unbefristete) bei einem deutsch verheirateten Ausländer nichts.
So war es zumindest bei uns.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema