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Freundin aus polen zu Besuch (Gelesen: 4.417 mal)
Tuerlich
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03.01.2005 um 01:05:48
 
Hallo zusammen!!
Habe eine frage bzw ein Problem! Habe eine Freundin in Polen, die ich hier in Deutschland kennen gelernt habe. Sie war hier Verheiratet mit einem Deutschen hatte Stress mit ihm und ist wieder zurück nach polen. Hat dort ihren festen wohnsitz angegeben . Dazu kommt noch das sie sich bei der ausländerbehörde nicht abgemeldet hat, noch eine kleinigkeit Sie hat ein Kind von einem anderem Mann das Sie in Polen zur Welt gebracht hat. Jetzt meine frage kann ich Sieund das Kind nach Deutschland zu besuch holen oder gibt es Probleme bei der Einreise. Sie ist wieder nach Polen vor dem Eu beitritt!

Wer kann mir dazu information geben? ich hoffe doch es gibt wen!! verzweiflung! Fragezeichen Fragezeichen
 


Vielen Dank!!
[email][/email] hoeppners@freenet.de
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Mick
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Antwort #1 - 03.01.2005 um 01:13:56
 
Hallo,
es sieht nicht so aus, als wäre sie ausgewiesen worden. Sollte sie ausgewiesen worden sein, so ist damit zu rechnen, dass diese Ausweisung mit dem Beitritt Polens automatisch befristet wurde. Somit steht einer Einreise nichts im Wege.

Aber was ist schon sicher auf dieser Welt. Ggf. würde ich mich mit der ABH des letzten Wohnortes in Verbindung setzen und konkret nachfragen. Man kann auch eine Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister beantragen. Nähere Infos und den Antragsvordruck findet man
hier
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Tuerlich
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Antwort #2 - 04.01.2005 um 01:02:27
 
Hallo Mick! vilen Dank für deine Information!!! Bin auf der Internetseite gewesen da muss man erstmal durchsteigen genau was die da wollen mit den Unterschriften und Beglaubigungen Smiley . deutschland das Bürokratenland :richter. Vieleicht hast du noch einen tip wegen dem Kind! Das Kind ist in Polen getauft wurden. kann das auch so ohne weiteres einreisen!! Wenn ich mit dem Formular noch fragen habe hast du davon ahnung und kann ich mich an dich wenden!!


VIELEN DANK[email][/email] hoeppners@freenet.de
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Mick
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Antwort #3 - 04.01.2005 um 01:37:35
 
Zu dem Kind:
Sofern es die polnische Staatsangehörigkeit hat, kann es selbstverständlich auch jederzeit zu Besuch einreisen. Es müsste im Besitz eines polnischen Passes oder Ausweise sein, bzw. im Pass der Mutter eingetragen sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Tuerlich
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Antwort #4 - 07.01.2005 um 22:39:07
 
Hallo nochmal!
So eine Halbe Woche mit Arbeiten geschafft. Habe mit meiner freundin gesprochen und werde diesen Antrag ob was gegen sie vorliegt mitnehmen. Wer bekommt die ergebnisse zugeschickt? Können die Behörden nach der Anfrage was einleiten wenn was ist ,gegen Sie? Wenn Sie kommen kann was muss ich machen damit Sie zu besuch kommen kann(Behörde) u.s.w. Muss ich Sie einladen? Was muss Sie machen?
Vielen Dank. Ich hoffe es kann mir wer helfen
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Antwort #5 - 08.01.2005 um 01:06:41
 
Hallo,
Entschuldige mal. Ich verstehe nicht warum Du so viel Stress hast. Ein polnischer Staatsbürger kann ohne Visum in Deutschland einreisen. Das ist unabhängig davon ob diese Person früher in Deutschland gelebt oder nicht(Vorausgesetz, dass diese Person nicht ausgewiesen worden war) und das Kind natürlich auch.(Das Kind hat ja auch polnische Staatsbürgerschaft oder?)
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Antwort #6 - 08.01.2005 um 12:39:51
 
Zitat:
Hallo nochmal!
So eine Halbe Woche mit Arbeiten geschafft. Habe mit meiner freundin gesprochen und werde diesen Antrag ob was gegen sie vorliegt mitnehmen. Wer bekommt die ergebnisse zugeschickt? Können die Behörden nach der Anfrage was einleiten wenn was ist ,gegen Sie? Wenn Sie kommen kann was muss ich machen damit Sie zu besuch kommen kann(Behörde) u.s.w. Muss ich Sie einladen? Was muss Sie machen?
Vielen Dank. Ich hoffe es kann mir wer helfen



Tuerlich,
ruft doch einfach bei der ABH an, wo sie zuletzt gelebt hat. Und macht Euch keine unnötigen Sorgen, so lange das nicht geklärt ist.
Den Antrag auf Auskunft aus dem AZR müsste sie schicken, sie bekäme auch die Antwort.

Das wird nicht zu irgendwelchen Behördenaktivitäten führen.
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Antwort #7 - 09.01.2005 um 22:55:19
 
Guten Abend!! hallo
Danke für die Antworten erstmal!!
Aber irgend wie bin ich ein wenig durcheinander ??? Braucht meine Freundin VISUM Sie zu mir zu besuch kommt oder nicht und der kleine ? Sie war ja schon mal inDeutschland so richtig weiß sie auch nicht bescheid. Den rest mit den Anfragen u.s.w werde ich schon hinbekommen. Wenn nicht wende ich mich nochmal an euch. Ich hoffe ihr könnt mir eine genaue auskunft jetzt geben. Ach dann habe ich noch gelesen das Sie eine Versicherung brauch stimmt das? Ich habe schon viel nachgelesen dann habe ich noch was gelesen das mann nachweisen muss das sie für den aufentallt in deutschland finanziel keine probleme gib. Also ihr aufentall gesichert ist über mich. Das ist das geringste problem. Wer kann mir dazu noch was sagen: Vieleicht habt ihr noch eon paar gute Seiten wo ich noch was nachlesen kann. tippse
Vielen Dank
Guten Start in die Woche
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Antwort #8 - 09.01.2005 um 23:07:33
 
Hi,
sofern keine Ausweisung im Raume steht, kann sie ohne Probleme und ohne Visum einreisen (beide). Wenn Lebensunterhalt und Krankenversicherung sichergestellt sind, können sie auch dauerhaft bei Dir wohnen.

Andere gute Seite? Kenne keine, die Dir weiterhelfen wird, als es hier schon getan wird. Natürlich gibt es andere interessante Seiten zum Thema Ausländerrecht allgemein oder auch in speziellen Fällen (zumeist länderspezifische Foren).

Du könntest ja mal ein wenig im
Freizügigkeitsgesetz/EU
  lesen.
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