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90 Tage aufenthalt, wie genau muss man das einhalten ? (Gelesen: 2.032 mal)
Tazman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag 90 Tage aufenthalt, wie genau muss man das einhalten ?
28.12.2004 um 22:24:22
 
Hallo,

ich bin neu hier im Forum, und als neuer möchte ich auch gleich mal eine Frage stellen  Zwinkernd

Ich habe vor am 19.1.05 nach Bankok zu fliegen um das Schengenvisum zusammen mit meiner Freundin an der deutschen Botschaft zu beantragen. Nach allem was ich gehört habe sind dann die Erfolgsaussichten am größten.
Nun habe die Möglichkeit für Sie einen Flug zu reservieren an dem wir beide am 29.1.05 um 17:50 an Flughafen Düsseldorf ankommen. Als Rückflug könnten wir einmal den 22.04 bekommen (84 Tage) oder den 29.04  17:00. Bei voller anrechnug des An und Abreisetages sind das 91 Tage. Nehme ich nun den realen Aufenthalt dann sind es 89 Tage, 23 h 10 min. also keine 90 Tage  8) Das ist zwar kleinkarriert, aber wer möchte schon eine Woche verschenken  Zwinkernd . Bekommen wir nun Probleme mit einer Sperre oder der Botschaft wenn wir den 29.04 Reservieren ?

Danke schon mal im Vorraus   Tazman
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 28.12.2004 um 22:29:12
 
Hi,
zu den Fristen siehe
dieses Posting
von Berthold.

Ich persönlich würde da keine Diskussionen anfangen wollen und lieber auf die paar Tage verzichten, dafür das Visum dankend nehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.12.2004 um 23:06:52
 
hi
wie wäre es denn wenn ihr auf der Botschaft die flugdaten der Reservierung vorlegt.Da der Anreisetag nicht mitgezählt wird seit ihr in der 90 tagesfrist drin.
also ich würde da höflich nachfragen....
gruss peku
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Tazman
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.12.2004 um 20:49:57
 
Hallo,

jetzt bin ich natülich in die Typische newbie falle geraten. Eine frage zu stellen die woanders schon beantwortet war Schockiert/Erstaunt
Ich habe auch beim BGS angerufen und die haben es mir nocheinmal bestätigt ..... aber auch erst nach einer rückfrage mit einem Kollegen. Alle scheinen das nicht zu wissen.  Zur gleichen Zeit habe ich aber noch eine Anfrange an unser Ausländeramt geschickt. Die sagten mir das einzig und alleine die Botschaft bestimmt wann der Rückreisetag ist. Wenn die im Visum 28.04 reinschreiben dann kann ich nur bitte bitte machen (ich werde mir schon mal Knieschoner einpacken um nicht meine Hose auf den Boden durzuscheuern  Smiley ).  Obwohl ich erst am Anfang stehe nervt das ganze jetzt schon ungemein. Mir kommt es so vor das man keine Rechte hat und einzig und alleine auf die "Barmherzigkeit" der Botschaften angewiesen ist. Und die scheinen ja bei der Visavergabe machen zu können was die wollen.

Danke noch mal für die Antworten.

MfG Tazman
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