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Lebenspartnerschaft mit einem nicht EU-Ausländer (Gelesen: 1.466 mal)
Germany68
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lebenspartnerschaft mit einem nicht EU-Ausländer
26.12.2004 um 13:57:50
 
Meinen Partner - er ist brasilianischer Staatsbürger - habe ich während eines längeren Arbeitsaufenthalts in London kennengelernt. Dort lebt er auch weiterhin und hat auch für die Dauer seines Studiums ein Visum, jedoch keine Arbeitserlaubnis. Wegen eines Jobwechsels werde ich vorzeitig nach Deutschland zurückkehren. Mein Partner muss aber zunächst sein Studium in London beenden, ist aber aufgrund der felhlenden Arbeitserlaubnis nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Da wir ohnehin geplant haben, nach dem Ende seines Studiums zunächst in Deutschland zu leben, wollen wir auch hier unsere Lebenspartnerschaft registrieren lassen.

Im Rahmen des Familiennachzugs bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sollte mein Partner dann hier auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten (Das ergaben zumindest die bisherigen Recherchen und Nachfragen).

Nach bisherigen Recherchen könnte mein Partner mit der Niederlassungserlaubnis auch dann weiter in London studieren, wenn sein Visum für England, welches er in Brasilien erhalten hat, die Gültigkeit verlieren würde.

Hier jedoch die Frage auf die vielleicht irgend jemand eine Antwort weis: Gilt die im Zusammenhang mit der Niederlassungserlaubnis erteilte Arbeitserlaubnis nur für Deutschland oder für die gesamte EU?
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Antoine
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #1 - 26.12.2004 um 16:01:50
 
Zitat:
Nach bisherigen Recherchen könnte mein Partner mit der Niederlassungserlaubnis auch dann weiter in London studieren, wenn sein Visum für England, welches er in Brasilien erhalten hat, die Gültigkeit verlieren würde.


Nein. Eine Verbleibeberechtigung kann ich nicht erkennen, wenn die Lebensgemeinschaft niemals in Grossbritannien bestanden hat.

Zitat:
Hier jedoch die Frage auf die vielleicht irgend jemand eine Antwort weis: Gilt die im Zusammenhang mit der Niederlassungserlaubnis erteilte Arbeitserlaubnis nur für Deutschland oder für die gesamte EU?


Die Arbeitserlaubnis gilt nur für Deutschland.

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