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Unbefristete AE (Gelesen: 1.823 mal)
Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete AE
02.12.2004 um 17:01:22
 
Was passiert mit den unerledigten Anträgen auf unbefristete AE nach dem 1.1.2005, wenn die Voraussetzungen dafür, nicht aber für die Niederlassungserlaubnis vorliegen, der Antrag aber rechtzeitig gestellt wurde?
Gibt es Übergangsvorschriften?
Danke!
Anne
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Nemo
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Beiträge: 76

Karlsruhe, Baden-Württemberg, Germany
Karlsruhe
Baden-Württemberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE
Antwort #1 - 02.12.2004 um 17:27:57
 
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#104
Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. § 101 Abs. 1 gilt entsprechend.
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE
Antwort #2 - 02.12.2004 um 17:29:34
 
Ja Anne, gibt es.

§ 104 AufenthG

Es wird nach "altem" Recht entschieden. Eine danach zu erteilende unbefr. AE wird über den § 101 zur Niederlassungserlaubnis.

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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE
Antwort #3 - 02.12.2004 um 17:31:34
 
Okay, Nemo war schneller.
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