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Einreise wg.Eheschließung -Zuwanderungsgesetz? (Gelesen: 1.655 mal)
ellenfraggle
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29.10.2004 um 22:48:16
 
Fragezeichen

Hi Ihr !

Also, ich habe im März meinen Verlobten in seine Heimat ausreisen lassen, damit er zur Eheschließung wieder einreisen kann. Durch schlechte oder besser halbe Informationen (bei jeder Vorsprache beim Standesamt fiel dem Beamten ein neues Dokument ein, welches er gerne hätte) ist er auch heute noch im Ausland und wie es aussieht wird es wohl den Jahreswechsel geben, bevor auch nur sein Schatten zu sehen sein wird.

Bevor es für uns dann noch mehr böse Überraschungen gibt: Kann das Zuwanderungsgesetz für uns alles noch mehr verkomplizieren ?

Wäre supi dankbar, wenn mir hier jemand etwas dazu sagen könnte.

Ellen
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ronny
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Antwort #1 - 30.10.2004 um 09:28:57
 
Zitat:
Bevor es für uns dann noch mehr böse Überraschungen gibt: Kann das Zuwanderungsgesetz für uns alles noch mehr verkomplizieren


Hallo Ellen,,

ich denke mal nicht, dass das mit dem neuen Gesetz in Eurem Falle schlechter werden wird.

Aus welchem Staat kommt dein Zukünftiger, welchen Familienstand habt ihr beide?

Dan kann ich Euch zu der Frage was notwendig ist für die Eheschließung Näheres sagen.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ellenfraggle
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Antwort #2 - 30.10.2004 um 15:21:21
 
Hi Ronny,

also mein Verlobter ist Albaner und er ist geschieden. Das haben wir inzwischen auch in Albanien anerkennen lassen (nur schade, dass die Notwendigkeit dieser Anerkennung uns erst sechs Monate nach unserer ersten Vorsprache beim Standesamt verkündet wurde)
Ich bin ledig. Am Donnerstag teilte mir das Standesamt dann bei meiner 5. Vorsprache in diesem Jahr mit, dass er eine Beitrittserklärung unterzeichnen muss. (wenn man weiß, dass es sowas gibt ist das ja auch logisch)
nur so langsam rückt das Jahresende näher und wenn das Standesamt recht hat, so braucht das OLG Düsseldorf zur Zeit 8 bis 10 Wochen für die Bearbeitung.
Und dann haben wir ja schon 2005.
Wenn das Zuwanderungsgesetz für unseren Fall tatsächlich keine neuen Herausforderungen bereithalten würde, so würde mir tatsächlich ein Stein vom Herzen plumpsen Smiley
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ronny
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Antwort #3 - 30.10.2004 um 15:49:41
 
Zitat:
Ich bin ledig. Am Donnerstag teilte mir das Standesamt dann bei meiner 5. Vorsprache in diesem Jahr mit, dass er eine Beitrittserklärung unterzeichnen muss. (wenn man weiß, dass es sowas gibt ist das ja auch logisch)  nur so langsam rückt das Jahresende näher und wenn das Standesamt recht hat, so braucht das OLG Düsseldorf zur Zeit 8 bis 10 Wochen für die Bearbeitung.


Hallo Ellen,

das mit der Beitrittserklärung hätte man Euch früher sagen können, stimmt.
Oben bei den FAQ´s ist eine Info zu den Ehefähigkeitszeugnissen, da kannst Du noch nachlesen,was die im Regelfall haben wollen für die Befreiungsverfahren.

Und hier ist zusätzlich noch ein
link
zum OLG Stuttgart, bisher das Einzige welches das im Internet anbietet.
Düsseldorf hat sowas noch nicht, aber die Anforderungen gleichen sich eh.

Alles Gute
Ronny
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Antwort #4 - 30.10.2004 um 15:55:09
 
Zitat:
also mein Verlobter ist Albaner und er ist geschieden. Das haben wir inzwischen auch in Albanien anerkennen lassen


Hi Ellen,

noch ein Nachtrag. Ist sicher richtig, dass das mit der Anerkennung der Scheidung vorher bekanntgegeben werden sollte.

Aber nobody is perfect. Außerdem bedenke, dass wir über 190 Staaten  auf dieser Erde haben. Von ca. 130 gibt es Informationen zu dem Familienrecht. Das kann keiner alles wissen, zumal die Infomaterialien nicht billig sind und speziell in kleinen Standesämtern nicht gekauft werden, weil die Behördenleiter meinen, "das braucht ihr ned" Smiley.

Nur zur Ehrenrettung der Kollegin/ des Kollegen mal gesagt. Zwinkernd

Alles Gute
Ronny
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ellenfraggle
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Antwort #5 - 30.10.2004 um 16:12:37
 
Hi Ronny,

da hast Du sicher recht. Aber man verliert so peu a peu die Nerven. Schließlich hat diese Kollegin im Juni dem Ausländeramt gesagt, dass die vorgelegten Urkunden ausreichen und in Ordnung sind. Darüberhinaus hat sie dann Anfang September mit dem OLG telefoniert, um festzustellen ob eine Ledigkeitsbescheinigung 6 oder 3 Monate gültig sein darf.
Durch so etwas verzögert sich das ganze Verfahren völlig unnötig. Und das ist ärgerlich. Zumal wir ja zweimal sämtliche Urkunden beschaffen und übersetzen mussten, was uns knapp 800 Euro zusätzlich gekostet hat.
Ich leide inzwischen tatsächlich schon unter Paranoia wenn es darum geht zum Standesamt zu gehen, weil der Dame immer etwas Neues einfällt.
Ich möchte wirklich nicht pauschal das Standesamt als Institution verurteilen, aber ich denke, dass die zuständige Beamtin nach jahrzehntelanger Tätigkeit wissen sollte wie so etwas geht, oder ?
Bin ja selber bei einer Behörde und daher weiß ich, dass jeder Mensch Fehler macht und jeder auch einmal etwas vergessen kann. Nur, wenn ich jemanden zig mal kommen lasse, um immer wieder ein neues Dokument zu verlangen, da würde ich ganz schön Ärger bekommen.
Trotzdem bin ich weiter freundlich und denke positiv.

Und Dir danke ich vor allem ganz ganz herzlich für Deine freundlichen Tipps.

Lieben Gruß Ellen
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