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Oma zur Kinderbetreuung nach Deutschland (Gelesen: 2.354 mal)
mafeu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Oma zur Kinderbetreuung nach Deutschland
13.12.2004 um 02:22:19
 
Hallo!

Es geht um folgenden Fall:
Ich bin Deutscher, meine Frau ist Mazedonierin. Unsere beiden Kinder sind 2 und 5 Jahre alt.
Da meine Frau ihr Studium wieder aufgenommen hat, haben wir meine Schwiegermutter seit Mitte Oktober zur Kinderbetreuung bei uns. Sie ist mit einem Touristenvisum eingereist und muss nach 90 Tagen auch wieder ausreisen.

So weit so gut. Nach meinen Informationen muss sie nun aber mindestens 90 Tage warten, bis sie wieder ein Visum für Deutschland beantragen darf.

Meine Fragen sind nun:

1.) Gibt es eine Möglichkeit, die meiner Schwiegermutter einen längern Aufenthalt ermöglichen würde?
Am praktischsten für uns wäre natürlich ein Aufenthalt während des Semsters. Während der Semesterferien möchte Schwiegermutter sowieso nach Hause (d.h. zwei Einreisen, zwei Ausreisen pro Jahr ca. 7 Monate in Deutschland, ca. 5 Monate im Heimatland).

Wenn es so eine Möglichkeit gibt, welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

2.) Meine Schwiegermutter hat die Möglichkeit, die bulgarische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Würde das das Problem entschärfen, d.h. könnte sie nach einem 90 Tage-Aufenthalt innerhalb von sagen wir 30 Tagen wieder einreisen?

Danke im Voraus für Eure Antworten,
  Martin
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.12.2004 um 16:04:01
 
Zitat:
1.) Gibt es eine Möglichkeit, die meiner Schwiegermutter einen längern Aufenthalt ermöglichen würde?
Am praktischsten für uns wäre natürlich ein Aufenthalt während des Semsters. Während der Semesterferien möchte Schwiegermutter sowieso nach Hause (d.h. zwei Einreisen, zwei Ausreisen pro Jahr ca. 7 Monate in Deutschland, ca. 5 Monate im Heimatland).

Wenn es so eine Möglichkeit gibt, welche Voraussetzungen muss man erfüllen?


Ich sehe kaum eine Möglichkeit.

§ 22 AuslG ( http://www.info4alien.de/auslg.htm#22 ) würde den Nachzug Deiner Schwiegermutter zu Deiner Frau nur dann ermöglichen, "wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist." Die Definition der außergewöhnlichen Härte ist sehr eng. Näheres hierzu findest Du in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften Nr. 22.1.2 ff ( http://www.info4alien.de/vwv/vwv_1.htm )

Zitat:
2.) Meine Schwiegermutter hat die Möglichkeit, die bulgarische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Würde das das Problem entschärfen, d.h. könnte sie nach einem 90 Tage-Aufenthalt innerhalb von sagen wir 30 Tagen wieder einreisen?

Nein. Zwar würde die Visumspflicht entfallen, aber die Begrenzung der Dauer ihrer Aufenthalte auf 3 Monate pro Halbjahr würde bestehen bleiben. ( http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/liste_html... )

Sorry,

Abu
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mafeu
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.12.2004 um 17:49:06
 
Danke für die schnelle und kompetente Antwort, Abu.

So etwas hatte ich schon befürchtet, in meiner Situation hat man ja schon so seine diversen Erfahrungen gemacht. Ist zumindest rechtstechnisch auch verständlich. Besonders 22.1.2.7 der AuslG-VwV ist ja sehr deutlich. Und mit Zuzug meint das Gesetz wohl die "Verschiebung des Lebensmittelpunktes". Das ist eben wohl dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland verbringt.

Da bleibt uns dann wohl nur die Version mit 90 Tage hier, 90 Tage dort.   ... und der Goodwill der Botschaft in Skopje.

Kurzfristig wird die bulgarische Staatsbürgerschaft wenigstens die Kosten drücken. Immerhin schlagen Einladungs- und Visakosten mit Krankenversicherung fast schon mehr zu Buche als die Transportkosten!

Und langfristig ist dann wohl nur auf den 1.1.2007 zu hoffen, dann wird Bulgarien wohl EU-Mitglied.
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.12.2004 um 08:06:11
 

Evtl. hilft folgendes:

schafft ein reguläres Arbeitsverhältnis. Als Arbeitgeber fungiert die Tochter.

Verwandte ersten Grades, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitgeber leben, sind gem. § 9 Nr. 1 ArGV arbeitsgenehmigungsfrei.

Vielleicht hilft das bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung weiter.

J.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 14.12.2004 um 09:08:51
 
Zitat:
Vielleicht hilft das bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung weiter

Das kann ich mir kaum vorstellen...

Abu
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.12.2004 um 12:07:59
 

Nun,

ich kenne vergleichbare Fälle in denen das geklappt hat.

J.
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