Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wie gehts weiter? (Gelesen: 1.246 mal)
mezzo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie gehts weiter?
04.12.2004 um 06:57:44
 
Hallo zusammen,

folgender Fall (in Stichworten):
kroatische Staatsangehörige beantragt Visum zur FZF zum Ehemann in Deutschland. Dieser besitzt eine unbefr. Aufenthaltserlaubnis. Visum wird wegen unzureichender Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt. Darauf folgt ein 3 Monatiger, visumsfreier Besuchsaufenthalt der schwangeren Ehefrau. Nach Ablauf der 3 Monate wird Ausweisung verfügt. Nach Eilantrag beim VG und ärztl. Bescheinigung über die Reiseunfähigkeit aufgrund der Schwangerschaft wird für die Zeit des Mutterschutzes eine Duldung erteilt. Das Kind kommt zur Welt und wird deutscher Staatsangehöriger. Ist die Ehefrau nach Ablauf der Duldung nun weiterhin zur Ausreise verpflichtet? Was geschieht mit dem Kind, das vom Vater wegen Berufstätigkeit nicht versorgt werden kann?

Für Antworten danke ich im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehts weiter?
Antwort #1 - 04.12.2004 um 11:29:21
 
hallo,

da sie nun Mutter eines deutschen Kindes ist und die Personensorge ausübt kann sie davon einen Aufenthalt legal ableiten und der wird auch genehmigt werden.

also beantragen.

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehts weiter?
Antwort #2 - 04.12.2004 um 13:37:36
 
Zitat:
Nach Ablauf der 3 Monate wird Ausweisung verfügt.


Hi,
wurde sie wirklich ausgewiesen? Oder wurde sie zur Ausreise aufgefordert.
Guck mal in die FAQ unter "Definitionen".

Im Falle einer Ausweisung wäre die Erteilung einer AE ausgeschlossen. Im anderen Fall könnte die AE gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG erteilt werden, dieses auch ohne Visumsverfahren, siehe § 9 Abs. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung zum AuslG. Alles unter Gesetze nachzulesen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
mezzo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie gehts weiter?
Antwort #3 - 04.12.2004 um 17:01:11
 
Zitat:
wurde sie wirklich ausgewiesen? Oder wurde sie zur Ausreise aufgefordert.
Guck mal in die FAQ unter "Definitionen".


Hi Mick,
hast (wieder mal) Recht. Keine Ausweisung sondern eine Ausreiseaufforderung mit Fristsetzung und Abschiebungsandrohung hat sie erhalten. kopfhau


Dann ist in diesem Fall also Maßgeblich, dass ein Antrag auf Erteilung einer AG vor Ablauf der Duldung gestellt wird, ansonsten kann gem. § 56 Abs. 6 AuslG sofort abgeschoben werden - oder?

In diesem Zusammenhang würde mich noch interessieren, wie sich Zeiten einer Duldung auf die Regelung des § 1 Abs. 1 DVAuslG auswirken. Wenn also 90 Tage Aufenthalt vorbei sind und dann beispielsweise eine Duldung für 3 Monate erteilt wird, ist dann nach Ablauf der Duldung und erfolgter Ausreise gleich wieder eine Einreise als Tourist möglich oder erst nach 3 Monaten Auslandsaufenthalt?

Für alle Antworten Danke im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema