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Einbuergerung und Integration (Gelesen: 1.191 mal)
krion
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbuergerung und Integration
03.12.2004 um 20:40:42
 
Ich wohne in Deutschland seit 7 Jahren und vor kurzem wurde mir bekannt geworden dass man ab 01.01.2005 auch mit 7 Jahren einen Einbuergerungsantrag stellen koennte. Das gilt nur im Fall wenn man in einem Integrationskurs teilgenommen hat. Da ich frueher auch eine PNDS Pruefung (Pruefung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse) bestanden habe und damit auch eine Zulassung zum Studium an der Uni bekommen habe, und auch seit 5 Jahren in Deutschland arbeite, koennte man es fuer eine Integration ueberhaupt akzeptieren ?

Oder man muss trotzdem einen Integrationskurs machen, unabhaengig davon was man frueher gemacht hat und welche Zeugnisse man hat ?

Ich habe zwar einen Termin bei Behoerden ausgemacht, um die Unterlagen abzugeben, aber das ganze Integrationsthema ist mir nicht ganz klar. Weiss vielleicht jemand mehr dazu ?
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbuergerung und Integration
Antwort #1 - 03.12.2004 um 21:27:40
 
Hi krion!

Voraussetzung für die Einbürgerung ist (außer bei Ehegatten von Deutschen und anderen begünstigten Personengruppen) ein 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deustschland. Dies bleibt auch nach dem 1.1.2005 so, allerdings gibt es dann eine spezielle Ausnahme:

§ 10 Abs. 3 StAG:
Zitat:
(3) Weist ein Ausländer durch eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt.


Da hier genau beschrieben ist, welche Bescheinigung dazu erforderlich ist (und vor dem 1.1.2005 gibt es ohnehin keine entsprechenden Kurse), bleibt den Behörden hier keinerlei Ermessensspielraum, um andere Bescheinigungen dazu anzuerkennen.
Natürlich kann es noch möglich sein, dass die obersten Landesbehörden (Innenministerien) hier noch regeln, dass evtl. andere Bescheinigungen gleichwertig sind, allerdings ist mir solches bisher nicht bekannt.

Sorry, ich weiß, dass dies irgendwie unfair ist, aber wir können es leider nicht ändern. Allerdings hast du natürlich die Möglichkeit, einen entsprechenden Kurs zu besuchen, vorausgesetzt, dass es freie Plätze gibt.
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« Zuletzt geändert: 18.12.2004 um 13:41:51 von Ralf »  

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