Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitserlaubnis für Ehefrau eines Eingebürgerten (Gelesen: 964 mal)
kutul
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Ehefrau eines Eingebürgerten
27.11.2004 um 14:12:59
 
Hallo,

ich bin vor ein paar Monaten hier eingebürgert worden. Meine Ehefrau aus einem nicht EU-Land lebt seit Mai 98 hier in der BRD (wir sind seit 5 Jahren verheiratet), jedoch besitzt sie seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde vor kurzem aufgrund meiner Einbürgerung für drei weitere Jahre verlängert. Allerdings mit einer Auflage: "Aufnahme einer arbeitspflichtigen Erwerbstätigkeit nur gemäß gültiger Arbeitserlaubnis gestattet"

Meine Fragen:

1. Ist es normal, die Aufenthaltserlaubnis in diesem Fall mit einer solchen Auflage zu bekommen?
2. Was bedeutet eine arbeitspflichtige Erwerbstätgkeit?
3. Ist eine Arbeitserlaubnis ohne weiteres einfach zu bekommen und wie lange dauert es bis man sie bekommt?
4. Kommt Selbstständigkeit (Gerwerbeschein etc.) überhaupt in Frage?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Gruß
KUTUL

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deni
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 55

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Ehefrau eines Eingebürgerten
Antwort #1 - 28.11.2004 um 16:45:19
 
Hallo kutul,

Deine Frau muss nur zu der örtlichen Arbeitsagentur gehen - dort kann sie eine Arbeitsberechtigung bekommen. Damit ist es ihr gestattet, jede unselbständige Tätigkeit auszuüben. Sie kann auch selbständig arbeiten, muss sich allerdings um die Gewerbeanmeldung etc. kümmern.

Viele Grüße
Deni
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kutul
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Ehefrau eines Eingebürger
Antwort #2 - 04.12.2004 um 08:09:42
 
Danke, Deni!

Gruß
KUTUL
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema