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Familienzusammenführung? (Gelesen: 996 mal)
bille
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung?
26.11.2004 um 22:22:12
 
Hallo,

Eine befreundete Familie von mir hat folgendes Problem:

Deutsche Familie mit drei Kindern. Der Vater hat eine Chinesische Freundin die von ihm schwanger ist.
Sie wollen, daß das Kind in Deutschland zur Welt kommt.

Meine Fragen:
Ist das Kind dann automatisch Deutsch?
Hat dann die Mutter ein Recht in Deutschland zu bleiben?
Oder muß sie nach Ablauf ihres Visums nach China zurück?
Was passiert wenn sie bleibt?

Danke im Vorraus

Bille

laola
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 27.11.2004 um 15:16:21
 
Hi bille!

Ein Kind, das zum Zeitpunkt seiner Geburt einen deutschen Elternteil hat, erwirbt mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei kommt es nicht auf den Geburtsort an, dies gilt also genauso, wenn das Kind im Ausland geboren wird. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater Deutscher ist, ist dafür allerdings eine Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung erforderlich. Dafür wäre das Jugendamt bzw. im Ausland die deutsche Auslandsdvertretung zuständig. Dies ist auch überhaupt kein Problem, sofern die Mutter des Kindes nicht anderweitig verheiratet ist, denn in diesem Fall wäre automatisch erst einmal der Ehemann der Vater.

Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), zu finden hier: .... Dort findest du sowohl die noch aktuelle Fassung des StAG als auch die Fassung, die ab 1.1.2005 gilt, wobei § 4 allerdings unverändert bleibt.

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