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nicht "nettes" Auslaenderamt, die 2. (Gelesen: 4.305 mal)
Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag nicht "nettes" Auslaenderamt, die 2.
26.11.2004 um 13:09:08
 
hi Leute,

wie schon erwartet stellt sich die Auslaenderbehoerde der Mauern Metropole in Bergheim / Erft x wieder quer.  explo

Die Vorgeschichte koennt ihr ja im ersten Tread lesen, hier der Rest.

Was habe ich denen blos getan.  :bx

Meine Freundin und ich hatten zwischenzeitlich in Daenemark geheiratet. Heute waren wir auf der Auslaenderbehoerde und wollten einen Antrag auf die Aufendhaltsgenehmigung stellen.

Diese wurde ihr verweigert!

Begruendung: Sie muesste zuerst wieder Ausreisen, um dann mit einem Familienzusammenfuehrungs Visum wieder einzureisen.  Schockiert/Erstauntm

Auch der Hinweis auf den §9 Abs. 2, Nr.4 half nichts. Dadurch kamen wir zwar in ein "norxes" Gespraech, was aber nicht viel mehr brachte. Ich erklaerte das sie, meine Frau sich legetim in Deutschland aufhaellt und alle Fristen eingehalten haette und dadurch die Ehe an oberster Stelle stehen wuerde. Das liess ihn aber kalt.

Als auesserstes Endgegen kommen,  wuerde man eventuell auch ein Visum von einer Botschaft im naeheren Ausland anerkennen. Zur schnelleren Erteilung eines solchen, wuerde uns die AB schon vorab eine Einverstaendniss Erklaerung mitgeben.

So erklaerte er uns dann weiter, das es an seiner Vorgesetzten liegen wuerde. Mit ihr muesste er sich, nach ihrem Urlaub, in einer Woche, dann noch x kurz schliessen.

Was soll ich machen? Soll ich nach Holland oder Belgien um uns dort ein Visum zu holen? Wuerde man uns das ueberhaupt an einem Tag geben koennen, auch wenn ich die Einverstaenniss erklaerung der AB schon dabei haette? Oder soll ich wieder den Weg gehen, den ich auch vorher, erfolgreich gegangen bin, der da waere: Fachaufsichtbeschwerde ...... etc.???

Die Anmerkung des MA der AB darauf war, dies ginge dann aber wohl bis zum  :richter und wuerde dann nicht,  wie im ersten Fall, so schnell zu Ende sein.


Jaja, die BM'ler. Super Leute hier.

Ich hoffe ihr gebt mir wieder ein paar Tips und Anregungen, so wie schon vorher.

Vorab schon einx einen herzlichen Dank an das Forum und seine aktiven Membern.
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 28.11.2004 um 17:19:08
 
Hi Oli,

da deine Frau Brasilianerin ist, kann sie nach § 9 Abs. 2 Nr. 4  DV AuslG (nicht AuslG sondern die DV dazu) die AE zur Familienzusammenführung nach der Einreise beantragen, wenn sie sich hier rechtmäßig (innerhalb der visafreien 3-Monats-Frist) aufhält.

Würd ich jetzt schriftlich beantragen, Frist setzen und Eilantrag beim Verwaltungsgericht androhen. Hierzu dann evtl. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Visum von einer Botschaft im näheren Ausland halte ich in diesem Fall für völligen Blödsinn. Grundsätzlich haben auch die Botschaften Zuständigkeitsgebiete (Konsularbezirke) und sind nur für die darin wohnenden Antragsteller zuständig.

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Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.11.2004 um 21:03:28
 
Ihr seid Super!

Das werde ich blind machen. Schriftlicher Antrag auf das FZV wird so schnell wie moeglich gestellt! Den Rest hole ich diese Woche dann noch nach, da die Chefin ja angeblich erst wieder Donnerstag vor Ort ist, habe ich noch etwas Zeit.

Habe andere Leute noch weitere Ideen? Ihr wisst ja, ich mach mir da ein Spass draus, dieser Chefin x zu zeigen was Sache ist und das sie nicht machen kann was sie will.

Aber ich werde ihr auf jeden Fall auch noch auf die Nase binden, das ich ihrem "Ansehen" doch schon einmal ein wenig "geschadet" hatte.   grin  Sie hatte sich ja schon einmal so einen "klopps" geleistet. Der wird natuerlich bei jeder Beschwerde wieder mit vor gebracht, da ich und meine Frau uns mittlerweil schon persoenlich von ihr Denunziert fuehlen.   :dom

Danke Brian!   [beifall=beifall.gif]

Kannst du mir noch sagen, muss ich den Antrag auch auf der AB stellen?
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 30.11.2004 um 08:49:13
 
Zitat:
Ihr seid Super!


Kannst du mir noch sagen, muss ich den Antrag auch auf der AB stellen?



Was heisst auch? Wo denn sonst?

Ich würde übrigens versuchen sachlich zu bleiben und nicht zu provozieren. Es ist auch möglich, dass jemand von den dortigen Kollegen hier mitliest.
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peku
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Antwort #4 - 30.11.2004 um 10:29:56
 
hallo  ,,ein Antrag auf ein FZV  (höre: Familienzusammenführungs VISA) ist grundsätzlich auf einer Auslanfsvertretung zu stellen.
Im Inland auf der ALB kann nur eine Aufenthaltserlaubniss beantragt werden.

Grundsätzlich ist es bei euch so dass zum Zeitpunkt de Einreise nach DE ihr schon verheiratet wart und ein längerer Aufenthalt geplant war.

Ich per. würde um dem ganzen aus dem Wege zu gehen diese Vorabzustimmung nehmen um im Nachbarland ein Visum einzuholen.
Aber das ist ja nur meine meinung machen könnt ihr was ihr wollt

gruss peku
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Abu
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Antwort #5 - 30.11.2004 um 11:50:58
 
Zitat:
Schriftlicher Antrag auf das FZV wird so schnell wie moeglich gestellt!

Zitat:
Kannst du mir noch sagen, muss ich den Antrag auch auf der AB stellen?

Zitat:
Was heisst auch? Wo denn sonst?

Ich würde übrigens versuchen sachlich zu bleiben und nicht zu provozieren. Es ist auch möglich, dass jemand von den dortigen Kollegen hier mitliest.

Zitat:
hallo  ,,ein Antrag auf ein FZV  (höre: Familienzusammenführungs VISA) ist grundsätzlich auf einer Auslanfsvertretung zu stellen.
Im Inland auf der ALB kann nur eine Aufenthaltserlaubniss beantragt werden.


Irgendwie redet Ihr aneinander vorbei...

Der Vorschlag von Brian war nicht, ein Visum zu beantragen, sondern eine Aufenthaltserlaubnis!

guck
Zitat:
Hi Oli,

da deine Frau Brasilianerin ist, kann sie nach § 9 Abs. 2 Nr. 4  DV AuslG (nicht AuslG sondern die DV dazu) die AE zur Familienzusammenführung nach der Einreise beantragen, wenn sie sich hier rechtmäßig (innerhalb der visafreien 3-Monats-Frist) aufhält.

Würd ich jetzt schriftlich beantragen, Frist setzen und Eilantrag beim Verwaltungsgericht androhen. Hierzu dann evtl. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 30.11.2004 um 14:41:17
 
Sie ist ja nicht mit einem falschen Visum (Besuchsvisum statt Dauervisum) sondern als Brasilianerin visumsfrei eingereist (§ 1 Abs. 1 mit Anlage I DVAuslG).

Anders sieht es aus, wenn man mit Besuchsvisum eingereist ist, tatsächlich aber von vornherein einen Daueraufenthalt beabsichtigt hat.
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Abu
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Antwort #7 - 30.11.2004 um 15:34:16
 
@ Brian.

Schon klar. Wollte nur darauf hinweisen, daß das bei Oli1 und Peku falsch abgekommen ist...

Abu
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Oli1
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Antwort #8 - 01.12.2004 um 12:30:11
 
Zitat:
Ich würde übrigens versuchen sachlich zu bleiben und nicht zu provozieren. Es ist auch möglich, dass jemand von den dortigen Kollegen hier mitliest.


hi Brian,
sollten die mitlesen und sich dann dennoch weiter querstellen, faende ich das umso bedauerlicher.


Aber das war jetzt eh alles Umsonst, vielleicht ja gerade weil sie mitgelesen haben.  :anbet

Endgegen voerheriger Absprache, haben wir heute eine Einladung bekommen, um uns die Aufendhaltsbescheinigung, fuer ein Jahr,  abzuholen. Habe ich jedenfalls so verstanden.

:happy:

Hoffe nur das nicht noch weitere Knueppel geschmissen werden.


Danke Forum, Danke Brian.
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 01.12.2004 um 16:57:39
 
Zitat:
Aber das war jetzt eh alles Umsonst, vielleicht ja gerade weil sie mitgelesen haben.  :anbet

Endgegen voerheriger Absprache, haben wir heute eine Einladung bekommen, um uns die Aufendhaltsbescheinigung, fuer ein Jahr,  abzuholen. Habe ich jedenfalls so verstanden.



Dann wars nicht umsonst sondern nur kostenlos.

Gruss nach BM und viel Glück für eure deutsch/brasilianische Ehe.
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Antwort #10 - 02.12.2004 um 12:01:03
 
Danke danke, nochmals.

Heute wurde ein Jahr AB ertweilt. Danach dann 2.  :brrr

Er haette sich das nochmals durchgelesen  öhm und waere dann mit absprache seiner Chefin zu dem Endschluss gekommen, das meine Frau jetzt hier bleiben koennte. 

Geht doch.   :anbet grin
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