hi Leute,
wie schon erwartet stellt sich die Auslaenderbehoerde der Mauern Metropole in Bergheim / Erft x wieder quer.
Die Vorgeschichte koennt ihr ja im ersten Tread lesen, hier der Rest.
Was habe ich denen blos getan. :bx
Meine Freundin und ich hatten zwischenzeitlich in Daenemark geheiratet. Heute waren wir auf der Auslaenderbehoerde und wollten einen Antrag auf die Aufendhaltsgenehmigung stellen.
Diese wurde ihr verweigert!Begruendung: Sie muesste zuerst wieder Ausreisen, um dann mit einem Familienzusammenfuehrungs Visum wieder einzureisen.
m
Auch der Hinweis auf den §9 Abs. 2, Nr.4 half nichts. Dadurch kamen wir zwar in ein "norxes" Gespraech, was aber nicht viel mehr brachte. Ich erklaerte das sie, meine Frau sich legetim in Deutschland aufhaellt und alle Fristen eingehalten haette und dadurch die Ehe an oberster Stelle stehen wuerde. Das liess ihn aber kalt.
Als auesserstes Endgegen kommen, wuerde man eventuell auch ein Visum von einer Botschaft im naeheren Ausland anerkennen. Zur schnelleren Erteilung eines solchen, wuerde uns die AB schon vorab eine Einverstaendniss Erklaerung mitgeben.
So erklaerte er uns dann weiter, das es an seiner Vorgesetzten liegen wuerde. Mit ihr muesste er sich, nach ihrem Urlaub, in einer Woche, dann noch x kurz schliessen.
Was soll ich machen? Soll ich nach Holland oder Belgien um uns dort ein Visum zu holen? Wuerde man uns das ueberhaupt an einem Tag geben koennen, auch wenn ich die Einverstaenniss erklaerung der AB schon dabei haette? Oder soll ich wieder den Weg gehen, den ich auch vorher, erfolgreich gegangen bin, der da waere: Fachaufsichtbeschwerde ...... etc.???
Die Anmerkung des MA der AB darauf war, dies ginge dann aber wohl bis zum :richter und wuerde dann nicht, wie im ersten Fall, so schnell zu Ende sein.
Jaja, die BM'ler. Super Leute hier.
Ich hoffe ihr gebt mir wieder ein paar Tips und Anregungen, so wie schon vorher.
Vorab schon einx einen herzlichen Dank an das Forum und seine aktiven Membern.