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Heirat EU Bürger(alt/neu), wie geht´s dann weiter? (Gelesen: 2.878 mal)
Postmann
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19.11.2004 um 11:45:35
 
Hallo,

ich habe gestern mal das Forum durchgeackert. Wirklich Interessant! Wahrscheinlich ist meine Anfrage da eher einfach zu beantworten.
Zur Lebenssituation:
Meine Freundin ist Tschechin und hat von 9.2002 bis 3.2004 als Pflegehelferin in Deutschland gearbeitet. In ihrer Anfangszeit habe ich sie kennen gelernt und seither sind wir zusammen.
Seit dem 2.2004 lebt sie zeitweise als Touristin weiter bei mir.
Sie erhält ja hier mit ihrem Status keine Arbeiterlaubnis (oder)?
1) Gibt es hier für uns Möglichkeiten in einem „geordneten Status“ zu leben ohne hektisch heiraten zu müssen obwohl Heirat keine Frage mehr ist. Wir wollten das nur vernünftig vorbereiten und ohne Hektik genießen.
Ich gehe davon aus, dass es mit der Hochzeit keine Probleme geben dürfte (beide ledig).
Beim Standesamt habe ich schon mal die Info´s über benötigte Dokumente angefordert. Mal sehen wann sie zurückkommen....
Ich habe versucht die ganzen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen ect. zu verstehen. Leider erfolglos  Griesgrämig
2) Welche Behördengänge sind, nach der Hochzeit, mit welchen Anträge zu durchlaufen? Ich möchte natürlich alles soweit möglich vorbereitet haben.
3) Welche Genehmigungen erhält sie für welchen Zeitraum und kann sie damit hier auf Stellensuche (als Krankenschwester wahrscheinlich kein Problem), Ausbildungssuche gehen?
4) Wenn sie meinen Namen annehmen sollte, gibt es Verzögerungszeiten aufgrund von Passänderungen?

Viele Fragen vielleicht einfach zu beantworten.

Im voraus vielen, vielen Dank

Postmann
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ronny
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Antwort #1 - 19.11.2004 um 12:03:33
 
Hallo (Mr.) Postmann,

ich fange mal an mit der Standesamtsfrage:

Zitat:
Wenn sie meinen Namen annehmen sollte, gibt es Verzögerungszeiten aufgrund von Passänderungen?


Ich denke mal Du hast Bedenken, dass die Paßgeschichte eine Verzögerung bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung verursachen könnte.

Was ich bisher von Tschechien mitbekommen habe, verlangt die Botschaft für die Eintragung des neuen Namens in den tschechischen Paß einen mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister (im Volksmund: internationale Heiratsurkunde) mit Apostille durch die zuständige deutsche Behörde (RP oder BezReg).

Namensrechtlich könnte es möglich sein, dass der Ehename nach tschechischem Recht für Deine Frau mit der Endung -ova versehen wird.
Aber soweit ich weiß, kann sie davon auf Antrag befreit werden, sodass Namensgleichklang beim Ehenamen besteht. Hierüber solltet ihr Euch von den tschechischen Behören mal beraten lassen.

Zitat:
Beim Standesamt habe ich schon mal die Info´s über benötigte Dokumente angefordert. Mal sehen wann sie zurückkommen....


Wir haben hier oben in den FAQ´s eine Aufstellung über die notwendigen Unterlagen:

guck
hier


Da findest Du auch Hinweise zu den Themen Ehefähigkeitszeugnis etc.

Alles Gute
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Postmann
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Antwort #2 - 20.11.2004 um 16:01:44
 
Augenrollen
Hallo Ronny,

vielen Dank! Ich werde mich jetzt mal durch die Links wälzen....

Postmann
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Postmann
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Antwort #3 - 20.11.2004 um 23:08:03
 
Hallo,
da bin ich wieder mit ein paar Fragen.
Kann es trotz der in Tschechien gemeldeten Arbeitslosigkeit hier bei der geplanten Hochzeit und später AE Probleme geben (Thema Unterhalt)?
Benötigt sie bei der Einreise ein Eheschließungsvisum (trotz EU Bürger)?

Vorab Danke
vom Postmann


P.S.
Wahrscheinlich habe ich den Überblick über Drittausländer, EU Ausländer, Schengen verloren......
kopfhau
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Antoine
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Antwort #4 - 21.11.2004 um 07:09:35
 
Zitat:
Seit dem 2.2004 lebt sie zeitweise als Touristin weiter bei mir.
Sie erhält ja hier mit ihrem Status keine Arbeiterlaubnis (oder)?
1) Gibt es hier für uns Möglichkeiten in einem „geordneten Status“ zu leben ohne hektisch heiraten zu müssen obwohl Heirat keine Frage mehr ist. Wir wollten das nur vernünftig vorbereiten und ohne Hektik genießen.
...
Ich habe versucht die ganzen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen ect. zu verstehen. Leider erfolglos  Griesgrämig


Ich weiss nicht was "lebt zeitweise als Touristin weiter bei mir" bedeutet.

Wenn sie bei Dir lebt, muss sie sich anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis-EG beantragen. Diese wird sie als Unionsbürgerin erhalten, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Falls der Lebensunterhalt durch Dich gesichert wird (Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, Einkommensnachweis, Wohnung), gibt es prinzipiell kein Problem.

Die Anmeldung und Beantragung der AE-EU muss innerhalb der ersten drei Monate erfolgen!

Sollte "lebt zeitweise ... bei mir" nur bedeutet, dass sie oft zu Besuch kommt, sich jedoch überwiegend in Tschechien aufhält, dann braucht keine Anmeldung zu erfolgen.

Ggf. würde ich die Anmeldung schnellstens nachholen.

Ein Eheschliessungsvisum, Familienzusammenführung oder ähnliches ist bei Unionsbürgern nicht erforderlich.

Abschliessend noch der Hinweis, dass möglicherweise ein Verstoss gegen tschechisches Recht vorliegen könnte, wenn sie arbeitslos gemeldet ist und sich im Ausland aufhält. Da kenne ich mich aber nicht aus.
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Antwort #5 - 21.11.2004 um 14:25:16
 
Hallo Antoine,

erst mal vielen Dank für die Antwort.
Leider weiß ich nicht wie man ein Zitat einfügt.. ???

Zitat:
Sollte "lebt zeitweise ... bei mir" nur bedeutet, dass sie oft zu Besuch kommt, sich jedoch überwiegend in Tschechien aufhält, dann braucht keine Anmeldung zu erfolgen.

Genau so ist es. Mit dem Arbeitsamt in Tschechien ist soweit alles abgeklärt und o.k. Sie lässt sich gerade bei der Uni für ein Studium bewerten. Falls es zum Studium kommt, erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis.


Zitat:
Falls der Lebensunterhalt durch Dich gesichert wird (Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, Einkommensnachweis, Wohnung), gibt es prinzipiell kein Problem.


Muss sie hier „gemeldet“ sein damit wir heiraten können?
Falls nein, ist mir klar das deine Antwort die Vorraussetzungen für eine AE-EU sind. Es muss sie ja jemand versorgen…. Wobei ich davon ausgehe, dass nach der Heirat keine Verpflichtungserklärung mehr nötig ist und wir direkt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.
Ich denke die Krankenversicherung wird dann „meine Frau“ mit bei mir aufnehmen? Oder gibt es da Probleme?

Schockiert/Erstaunt
Vielleicht hat jemand  Informationen über folgendes:
Ich habe gehört, dass sich neue EU Bürger im Bereich Kranken- Altenpflegekräfte, ab 2005 bewerben können? D.h. hier ist eine Arbeitsgenehmigung möglich? Auch wenn meine Freundin in dem Bereich schon mal hier in Deutschland als Gastarbeiterin gearbeitet hat?

Und nochmals vorab Danke. Das Forum ist echt klasse
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Postmann danke
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ronny
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Antwort #6 - 21.11.2004 um 15:59:50
 
Zitat:
Leider weiß ich nicht wie man ein Zitat einfügt..


Ganz einfach: Nimmst diese Funktion hier ... und schreibst oder kopierst das Zitat zwischen die beiden [quote] hierhin [quote]   .      
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Antwort #7 - 21.11.2004 um 16:02:17
 
Zitat:
Muss sie hier „gemeldet“ sein damit wir heiraten können?


Nein es reicht der gewöhnliche Aufenthalt von einem der beiden Eheschließenden aus.

Zitat:
Das Forum ist echt klasse


Stimmt  i4a is great

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 21.11.2004 um 21:33:04
 
Zitat:
Es muss sie ja jemand versorgen…. Wobei ich davon ausgehe, dass nach der Heirat keine Verpflichtungserklärung mehr nötig ist und wir direkt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.


Nach der Eheschliessung ist keine Verpflichtungserklärung mehr erforderlich, da Du (a) in der Ehe sowieso zum Beistand verpflichtet bist und (b) selbst bei mangelndem Familieneinkommen der durch das Grundgesetz gewährte Schutz der Ehe zum Tragen kommen würde.

Zitat:
Ich denke die Krankenversicherung wird dann „meine Frau“ mit bei mir aufnehmen? Oder gibt es da Probleme?


Bei den gesetzlichen Krankenversicherung wird sie als Deine Familienangehörige mitversichert, falls sie über kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes Einkommen (Mini-Job) verfügt.
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