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AE meiner Frau (Gelesen: 1.278 mal)
esta74
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Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE meiner Frau
18.11.2004 um 18:41:59
 
Hallo,

als Familiennachzug  ist meine Frau im Besitz eine AE mit Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet".  Nach §19 (1) Ausländergesetz , § 284 Sozialgesetzbuch III Arbeitsberechtigung (1) Satz 2; § 2 ArGV Arbeitsberechtigung (2) Satz 1 und 2), und eine Merkblatt ueber "Green Card" (ich bin selbst sog. GC-Inhaber) von Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales, hat meine Frau einen Anspruch  auf Arbeitsberechtigung nach 2 Jahre Aufenthalt in Deutschland.
Die Frage ist, warum  bekam meine Frau  diese Auflage? Soweit diese Auflage nicht veraendert ist, gibt es kein moeglichkeit um einen Arbeitsberechtigung zu bekommen. Wie kann man dies veraendern? ???
Wir wohnen in Muenchen.

Viele Gruesse,
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE meiner Frau
Antwort #1 - 19.11.2004 um 14:08:05
 
Zitat:
Die Frage ist, warum  bekam meine Frau  diese Auflage?

Keine Ahnung. AuslG-VwV Nr. 14.2.3.1 besagt:
Zitat:
Durch Auflagen zur Aufenthaltsgenehmigung kann insbesondere bestimmt werden, dass der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit ausüben, oder dass er Erwerbstätigkeiten bestimmter Art nicht ausüben darf (siehe Nummer 10.1.1). In Fällen des Familiennachzugs nach §§ 17 ff. wird die unselbständige Erwerbstätigkeit nicht beschränkt. ...


Zitat:
Wie kann man dies veraendern? ???

In dem man zur ABH geht und - evtl. unter Hinweis auf die o.g. Verwaltungsvorschrift - die Streichung beantragt.

Abu
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