hallo,
ich bin ein 25 jaehriger deutscher staatsbuerger und bin z.z. in guatemala, wo ich vorhabe meine guatemaltekische freundin (25 jahre) hier zu heiraten. die frau von der botschaft erklaerte mir, dass ich bei einer heirat in guatemala kein visa fuer deutschland braeuchte, sondern in den 3 monaten des touristenvisums (Guatemala ist ein Possitivstaat) die aufenthaltsgenehmigung beantragen kann.
nach ruecksprache mit der
ABH kam aber zum vorschein, dass diese es vorziehen wuerden, wenn wir mit einem familienzusammenfuehrungsvisum einreisen. da es aber zeitlich wahrscheinlich nicht klappen wuerde ein solches zu beantragen, fragte ich mehrmals bei der
ABH nach, ob es denn teoretisch auch mit einem touristenvisum funktionieren wuerde, die letzte stellungnahme war dann die folgende:
"Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings unbedingt darauf aufmerksam machen, dass die Regelung über die Heilbarkeit der Einreise mit einem
falschen Visum, der gegenwärtigen Gesetzeslage entspricht. Ab dem 01.01.2005 wird das neue Aufenthaltsgesetz in Kraft treten. Dort ist zwar
eine ähnliche Regelung vorgesehen, hierzu liegen uns bisher jedoch noch keine Ausführungsvorschriften vor, sodass die Handhabung ab dem 01.01.
noch etwas unklar ist."
muss ich befuerchten, dass die einreise mit einem touristenvisum nach dem neuen aufenthaltsgesetz nicht heilbar sein wird?
vielen herzlichen dank fuer eure hilfe.
stoney