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Ablauf bei den Ämtern (Gelesen: 1.841 mal)
peperone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.11.2004 um 09:31:12
 
Hallo!

Ich habe es letzte Woche endlich geschafft, bei meinem zuständigen Amt die Einbürgerungsunterlagen abzuholen - inkl. einer Checkliste mit allen benötigten Dingen. Die Sachbearbeiterin wies mich insbesondere auf eine Kopie der freiheitlich demokratischen Grundordnung hin. Da entgegnete ich, dass ich an der Uni eine Stelle als (studentische) wissenschaftliche Hilfskraft hätte und mich somit bereits zu der demokratischen Grundordnung bekannt hätte. (In meinem Vertrag steht: "Ich bejahe die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bin bereit, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten dazu zu bekennen und dafür einzutreten.")

Daraufhin musste ich mir anhören, dass das hier etwas ganz anderes sei und ich mir die Kopie genau anschauen solle. Die gute Frau wurde etwas unfreundlich, was ich nicht ganz nachvollziehen konnte. Naja egal...

Meine Frage: Natürlich bekenne ich mich zum Grundgesetz, aber muss ich es dafür auswendig können??? Wie läuft denn das meist in den Gesprächen, was wird denn als Nachweis verlangt, dass man sich zur Vefassung bekennt?

danke schonmal.
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Ralf
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Antwort #1 - 18.11.2004 um 19:23:21
 
Hi peperone!

Zitat:
Meine Frage: Natürlich bekenne ich mich zum Grundgesetz, aber muss ich es dafür auswendig können???

Natürlich nicht, das kann wohl kaum jemand auswendig.  grin

Zitat:
was wird denn als Nachweis verlangt, dass man sich zur Vefassung bekennt?


Nach der Verwaltungsvorschrift (Nr. 85.1.1.1 StAR-VwV) ist dazu eine Erklärung zu unterschreiben, die folgenden Wortlaut hat:
Zitat:
1. Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere erkenne ich an:
  a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  e) die Unabhängigkeit der Gerichte,
  f) den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
  g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

2. Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze oder verfolgt oder unterstützt habe, die
  a) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
  b) eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
  c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden."


Mehr darf die Behörde letztlich nicht verlangen. Es schadet allerdings auch nicht, den Inhalt der anzugebenden Erklärung u verstehen.  grin
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peperone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.11.2004 um 12:30:11
 
Das sehe ich auf jeden Fall genauso: Man kann sich nicht zu einer Erklärung bekennen ohne den Inhalt zu verstehen.  Smiley
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Ralf
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Antwort #3 - 23.11.2004 um 08:29:04
 
Zitat:
Das sehe ich auf jeden Fall genauso: Man kann sich nicht zu einer Erklärung bekennen ohne den Inhalt zu verstehen.  Smiley


Vollkommen richtig. Insoweit ergänzen sich ja die Voraussetzungen "Bekenntnis" und "Kenntnis der deutschen Sprache"  Zwinkernd
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