Hallo
gibt es ein Visumgesetz, wenn ja wo finde ich das?
Kann ich gegen eine negative Visa-Entscheidung rechtlich vorgehen?
Ist doch schliesslich ein Verwaltungsakt.
Bei Scheinehe muss ein begründerter Verdacht bestehen.
Wie wird dieser begründet?
Was besagt dann der § 6 des
GG?
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Sollte mir wider Erwarten die Eheschliessung mit meiner Verlobten, durch Nichterteilung des Heiratsvisa, unterbleiben , da erfolgt doch der § 16, Einschränkung von Grundrechten.
§ 13 EheG
Bei einer Eheschließung ist es nun mal so, das die beiden erklären müssen, gerade dieses Rechtsgeschäft und dieses Rechtsverhältnis und kein anderes oder abgewandeltes eingehen zu wollen.
Somit kann vom Gesetz her geprüft werden, ob eine Scheinehe eingegangen wird.
So kann die Ausländerbehörde in so einem Fall der Scheinehe die Aufenthaltserlaubnis verweigern oder, wenn der wahre Zweck der Eheschliessung erst später entdeckt wird, die wegen der Ehe erteilte Aufenthaltserlaubnis
beschränken oder widerrufen.
Aus Brieffreundschaften sind schon viele (Ehe-) Beziehungen entstanden.
Gerade das Medium Internet, ist weltumspannend und dadurch werden viele freundschafliche Beziehungen geknüpft, auch Ehen.
Das sollte man nicht unterterminieren.
Übrigens bin ich ein Outdoorer und kenne viele Länder und Kulturen.
Afrika ist mir nicht neu und unbekannt.
Selbst mein Bekanntenkreis und Arbeitskollegen ist multikulturell.
So etwas darf man nicht ausser Acht lassen, denn ein Kulturschock gibt es dann nicht.
@ feffi : du siehst deine verlobte zum ersten mal, sie ist sicher eine hübsche frau, aber dann sagt sie die ersten worte zu dir und du findest sie alles andere als attraktiv oder anziehend...(zum beispiel weil sie kaum noch zähne im mund hat ...blödes beispiel, aber ich find' es zur verdeutlichung recht passend).
Dein Beispiel finde ich echt lustig, Aussehen alleine ist nicht unbedingt ausschlaggebend, aber auch.
Charakter und Werte sind sehr wichtige Symphatie-Eigenschaften eines Menschen, auf die ich besonderen Wert lege.
Uns das hat meine Verlobte.
Besteht die Möglichkeit ein Schriftstück zu unterschreiben, in dem das Paar versichert, miteinander eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen?
Ich bedanke mich sehr für eure Hilfe, Tipps und Gedanken.
Es grüsst euch herzlich Dietmar und meine beste Freundin