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Heiraten, den Verdacht der Scheinehe ausräumen (Gelesen: 12.141 mal)
sommerwind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.11.2004 um 21:04:14
 
Hallo,

mein Brief und die Daten vom 14.11.04 sind leider wegen eines Festplattenfehlers leider abhanden gekommen.
Nun ja, kann passiern.
Ich erzähle noch einmal kurz über mein Anliegen.
Meine afrikanische Verlobte und ich möchten heiraten.
Wir haben uns über Ihre Freundin kennengelernt.
Diese ist seit acht Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet und lebt in Deutschland. Soeben kam Nachwuchs.
Meine Verlobte und ich führen seit längerer Zeit einen intensiven Kontakt zueinander.
Wir telefonieren miteinander, wir schreiben uns Mails und Briefe mit der guten alten Post, wir haben Fotos miteinander ausgetauscht und wir haben uns verlobt.
Den Verlobungsring habe ich Ihr per Einschreiben gesandt.
Persönlich sind wir uns noch nicht begegnet.

Ich habe jetzt bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung (Einladung) beantragt, zwecks Eheschliessung.
Meine Verlobte und ich haben uns ganz normal über kulturelle Schranken hinweg ineinander verliebt.
Wir sind uns einig und wollen in Deutschland heiraten und eine eheliche Lebensgemeinschaft führen und Kinder wollen wir auch.

Jetzt haben wir aber Angst und die Befürchtung, da wir uns persönlich noch nicht begegnet sind, das der Antrag und die Erteilung des Heiratsvisas abgelehnt wird.
Wie können wir den Verdacht einer Scheinehe ausräumen, was kann ich (können wir) tun.
Ich habe vor, in den nächsten Tagen bei der Ausländerbehörde wegen meines Anliegens vorzusprechen und meinen Sachverhalt zu erläutern.

Welche Möglichkeiten haben wir, einen positiven Bescheid zu erlangen?
Was kann ich sonst noch tun, gibt es noch irgendwelchen Rat, den Ihr mir mit auf den Weg geben könnt?

Wenn meine Verlobte das Heiratsvisa in der deutschen Botschaft beantragt, könnte sie gleichzeitig eine Vollmacht von mir abgeben, dass ich über den Prozess und Sachverhalt unterrichtet werden soll. Andernfalls würde die Deutsche Botschaft auf meine Anfragen in dieser Angelegenheit nämlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht antworten. Ich werde die Vollmacht in Deutsch und Englisch aufsetzen und meiner Verlobten mit der Einladung zuschicken - so dass meine Verlobte sie nur noch unterschreiben muss  ( Ich selbst brauche ja eigentlich nicht unterschreiben, da die Vollmacht zu meinen Gunsten ist).

Wie kann so eine Vollmacht aussehen und was muss genau hinein geschrieben werden, damit sie rechtlich Bestand hat? Gibt es ein Formblatt?

Über eure sachliche Kompetenz und Hilfe bedanke ich mich, auch im Namen meiner lieben Verlobten,
herzliche Grüsse,
Didi

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.11.2004 um 01:22:13
 
Herzlichen Glückwunsch!

Leider schreibst Du nicht, um welches Land es sich handelt. Kennt dieses Land Ehefähigkeitszeugnisse im deutschen Sinne? Zählt es zu den Problemstaaten, deren Urkunden nicht mehr legalisiert werden?

Ich empfehle Dir dringendst, selbst hinzufliegen und Dir die Lebensverhältnisse Deiner Verlobten anzuschauen. Das wird sich für Eure Beziehung lohnen.
Außerdem, wie kannst Du ohne persönlichen Kontakt sicher sein? Ich halte das für unmöglich. Außer der Referenz der Freundin hast Du doch gar nichts in der Hand. Die Tatsache, dass Ihr Euch noch nie persönlich gesehen habt, ist ein wesentliches Kriterium für Scheineheverdacht. Ich sehe keine andere Möglichkeit dies auszuräumen.

Aus persönlich guter Erfahrung empfehle ich folgendes:

1. Beratung beim Standesamt, Liste der zu besorgenden Dokumente und Formular "Beitrittserklärung"

in Afrika gemeinsam:
2. Besorgen der ausländischen Heiratspapiere
3. Passkopie und Unterschrift unter Beitrittserklärung beim Konsularbeamten der deutschen Botschaft beglaubigen, Scheineheverdacht im persönlichen Gespräch ausräumen; wenn möglich ausländische Papiere legalisieren lassen

in Deutschland:
4. ausländische Heiratspapiere übersetzen lassen
5. Standesamt schickt Papiere zur Überprüfung zur Botschaft (Problemstaat; sonst Legalisation bereits dort veranlassen) - WARTEN bis Papiere zurück
6. Eheschließung anmelden, man bekommt darüber einen Nachweis; das Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG wird vom Standesamt eingeleitet (bei Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis im deutschen Sinn kennen)
7. Papiere fürs Visum besorgen und nach Afrika schicken: Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung, Kopie Deines Personalausweises, Einkommens- und Wohnraumnachweis, und der Nachweis über die Anmeldung der Eheschließung

in Afrika:
8. Verlobte beantragt Visum zur Eheschließung

in Deutschland:
9. evtl. auf Ende des OLG-Verfahren warten
10. Ausländerbehörde anrufen, wegen Bearbeitungsstand des Visumantrages
11. Flugtickets buchen  Smiley

Viel Glück!
Andreas
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sommerwind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.11.2004 um 05:40:20
 
Hallo Andreas,

danke für Deine Antwort.
Hört sich nicht gut an, was Du mir schreibst.
Meine Verlobte kommt aus Äthiopien.

1.) Beim Standesamt war ich schon. Folgende Unterlagen benötigt Sie für die Eheschliessung in Deutschland: Geburtsurkunde, Reisepass, Aufenthaltssbescheinigung, Ledigkeits- und Familienstandsbescheinigung und die Legalisation der Urkunden des zuständigen Konsulats.
Beitrittserklärung bräuchte man nicht, so die Standesbeamtin.

Ich bräuchte für die Eheschliessung in Deutschland folgende Unterlagen: Abstammungsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung und den Reisepass.

2.) Meine Reispasskopie, Krankenversicherung und die Verpflichtungserklärung sind schon bei meiner Verlobten in Äthiopien.

3.) Meine Einkommens- und Wohnraumnachweise habe ich bereits bei der Beantragung der Verpflichtungserklärung (Einladung) bei der Ausländerbehörde vorgelegt.

Die Antwort der Ausländerbehörde war, es ist alles in Ordnung.
Sie weiss allerdings nicht, das wir uns persönlich noch nicht begegnet sind.

Wie könnte eine Vollmacht aussehen bezüglich der  Auskunft des Sachverhalts der deutschen Botschaft in Addis Ababa?

Viele Grüsse Dietmar
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Mick
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Antwort #3 - 18.11.2004 um 08:29:12
 
Zitat:
Wie könnte eine Vollmacht aussehen bezüglich der  Auskunft des Sachverhalts der deutschen Botschaft in Addis Ababa?


Moin,
da gibt es kein vorgeschriebenes Formblatt.
Schreibt rein, wie es ist, also in etwa: Hiermit bevollmächtige ich Herr X mich in meiner Angelegenheit gegenüber ABH und Boschaft zu vertreten. Die Behörden werden gebeten, Herrn X. Auskunft über den Verfahrensstand in der Sache Y zu erteilen.
So, oder so ähnlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Abu
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Antwort #4 - 18.11.2004 um 10:01:58
 
Zitat:
Leider schreibst Du nicht, um welches Land es sich handelt. Kennt dieses Land Ehefähigkeitszeugnisse im deutschen Sinne? Zählt es zu den Problemstaaten, deren Urkunden nicht mehr legalisiert werden?

Zitat:
Meine Verlobte kommt aus Äthiopien.

Legalisation scheint im Fall Äthiopiens kein Problem zu sein...

Zitat:
Ich empfehle Dir dringendst, selbst hinzufliegen und Dir die Lebensverhältnisse Deiner Verlobten anzuschauen. Das wird sich für Eure Beziehung lohnen.
Außerdem, wie kannst Du ohne persönlichen Kontakt sicher sein? Ich halte das für unmöglich. Außer der Referenz der Freundin hast Du doch gar nichts in der Hand. Die Tatsache, dass Ihr Euch noch nie persönlich gesehen habt, ist ein wesentliches Kriterium für Scheineheverdacht. Ich sehe keine andere Möglichkeit dies auszuräumen.

@ Sommerwind
Vielleicht solltest Du auch mal über Alternativen zu einer unmittelbaren Heirat nachdenken, z. B. Sprachkurs.

Abu
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Antwort #5 - 18.11.2004 um 10:12:48
 
Zitat:
Legalisation scheint im Fall Äthiopiens kein Problem zu sein...




Eine Liste der "Problemstaaten" findet Ihr übrigens
hier
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.11.2004 um 15:48:49
 
Hallo Sommerwind,

Zitat:
ganz normal über kulturelle Schranken hinweg ineinander verliebt.


entschuldige falls ich das jetzt falsch verstanden habe, aber Deine Freundin zu heiraten, ohne ihre Heimat, ihre Familie und - vor allem(!): sie selbst jemals persönlich gesehen zu haben, ist doch Wahnsinn!

Ich bin sicher, dass Du das gerade nicht hören willst, aber das würde Dir jeder Unbeteiligte und jeder in diesem Forum sagen (wenn du sie nach ihrer Meinung fragen würdest, sonst sind sie nämlich zu höflich grin )

Was dich möglicherweise eher überzeugt:
Wenn die Botschaft kein Heiratsvisum erteilt - was bei einander so gut wie unbekannten Verlobten zu erwarten ist - wird ihre Entscheidung beim nächsten Visaantrag 2 Monate später wahrscheinlich genauso lauten. Und Besuchsvisa oder andere kann Deine Freundin auch kaum bekommen.

Besuch sie doch mal. Lern sie erstmal kennen!!

Liebe macht  8) ...

eishennig
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sommerwind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.11.2004 um 12:56:09
 
Hallo Eishennig,

wer erteilt eigentlich das Heiratsvisum,
1.) die Ausländerbehörde oder
2.) die Deutsche Botschaft?

Hallo Abu,

Du meinst ich solle meine zukünftige Frau beim einem Sprachkurs in Deutschland anmelden und die Aufnahmepapiere (beglaubigt) des Sprachkurses an die Deutsche Botschaft senden?

An Alle die sich dafür interessieren,

stehen die Chancen für meine Verlobte und mich in Deutschland zu heiraten, so schlecht?


Seid lieb gegrüsst und danke für eure Antworten,
Didi
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Feffi
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Leben einfach sei?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.11.2004 um 13:18:48
 
Zitat:
Hallo Eishennig,

wer erteilt eigentlich das Heiratsvisum,
1.) die Ausländerbehörde oder
2.) die Deutsche Botschaft?



beide.

die ausländerbehörde ist quasi die erste instanz und wenn sie grünes licht gibt, könnte es theoretisch auch passieren, dass die deutsche botschaft trotzdem kein visum erteilt.

meist ist es jedoch so, dass wenn die ausländerbehörde ihre überprüfungen abgeschlossen hat und keinerlei visumhindernisse feststellen konnte, auch die botschaft das visum erteilt.

Zitat:
An Alle die sich dafür interessieren,

stehen die Chancen für meine Verlobte und mich in Deutschland zu heiraten, so schlecht?


nun...da man bei paaren, die sich seit längerem kennen und mehrfach gesehen haben, auch mit hoher wahrscheinlichkeit zunächst den verdacht der scheinehe von behördlicher seite hegt, liegt die wahrscheinlichkeit in eurem fall bei 200%.

ohne, dass ihr euch vorher einmal gesehen habt, würden die meisten menschen euch für verrückt erklären...ich hoffe, du verstehst, wie ich das meine...sicher mag es paare geben, die sich über den weg des schreibens ineinander verlieben, aber das erste treffen kann an den gefühlen füreinander sehr viel ändern...

entweder werden die gefühle stärker oder sinken gegen null...versuch doch selbst einmal dir vorzustellen, wie es wäre:

du siehst deine verlobte zum ersten mal, sie ist sicher eine hübsche frau, aber dann sagt sie die ersten worte zu dir und du findest sie alles andere als attraktiv oder anziehend...(zum beispiel weil sie kaum noch zähne im mund hat  :zahn...blödes beispiel, aber ich find' es zur verdeutlichung recht passend).

versucht doch lieber, euch zunächst über eine andere möglichkeit zu sehen und persönlich kennenzulernen...danach könnt ihr immer noch heiraten...euch läuft die zeit doch nicht weg, oder steht ihr unter irgendeinem druck bezüglich des hochzeitstermins?

ich wünsch euch in eurer beziehung trotz allem vorangestellten viel glück! feffi.
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Kocherl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 20.11.2004 um 15:37:32
 
Zitat:
Jetzt haben wir aber Angst und die Befürchtung, da wir uns persönlich noch nicht begegnet sind, das der Antrag und die Erteilung des Heiratsvisas abgelehnt wird.


Einer Brieffreundin von mir wurde einmal ein Besuchervisum abgelehnt. Begründung unter anderem: Sie kennen sich nicht persönlich.
Sie war Studentin, und es wurden alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Klar, eine Arbeitsbescheinigung war nicht dabei da sie Studentin war, aber familiäre Verwurzelung, Nachweis von Eigentum uws.  .... alles war vorhanden.

Zitat:
Vielleicht solltest Du auch mal über Alternativen zu einer unmittelbaren Heirat nachdenken, z. B. Sprachkurs.

Bei meinem aktuellem Fall hat das leider auch nichts gebracht. Das Sprachvisum meiner Freundin wurde abgelehnt, obwohl sie Anfang 2004 mit einem Besuchervisum in Deutschland war. Und in diesem Fall sind wirklich ALLE Voraussetzung und Dokumente erfüllt worden. Irgendwer (Botschaft oder ABH) hat in unsere Bekanntschaft/Freundschaft das Wort "verlobt" hineininterpretiert, und das war anscheinend der letztendliche Grund, warum gegenüber einer Remonstration dann auch erneut eine mündliche Absage erfolgte. Eine schriftliche haben wir nicht erhalten. Weitere Schritte sind diesbezüglich aber leider nicht sinnvoll ....

Ich möchte niemandem seine Hoffnung nehmen, aber man muss leider auch mal die Tatsachen mitteilen.

Viel Glück
Kocherl
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sommerwind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.11.2004 um 22:16:22
 
Hallo

gibt es ein Visumgesetz, wenn ja wo finde ich das?
Kann ich gegen eine negative Visa-Entscheidung rechtlich vorgehen?
Ist doch schliesslich ein Verwaltungsakt.

Bei Scheinehe muss ein begründerter Verdacht bestehen.
Wie wird dieser begründet?

Was besagt dann der § 6 des GG?
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Sollte mir wider Erwarten die Eheschliessung mit meiner Verlobten, durch Nichterteilung des Heiratsvisa, unterbleiben , da erfolgt doch der § 16, Einschränkung von Grundrechten.

§ 13 EheG
Bei einer Eheschließung ist es nun mal so, das die beiden erklären müssen, gerade dieses Rechtsgeschäft und dieses Rechtsverhältnis und kein anderes oder abgewandeltes eingehen zu wollen.
Somit kann vom Gesetz her geprüft werden, ob eine Scheinehe eingegangen wird.
So kann die Ausländerbehörde in so einem Fall der Scheinehe die Aufenthaltserlaubnis verweigern oder, wenn der wahre Zweck der Eheschliessung erst später entdeckt wird, die wegen der Ehe erteilte Aufenthaltserlaubnis
beschränken oder widerrufen.

Aus Brieffreundschaften sind schon viele (Ehe-) Beziehungen entstanden.
Gerade das Medium Internet, ist weltumspannend und dadurch werden viele freundschafliche Beziehungen geknüpft, auch Ehen.
Das sollte man nicht unterterminieren.

Übrigens bin ich ein Outdoorer und kenne viele Länder und Kulturen.
Afrika ist mir nicht neu und unbekannt.
Selbst mein Bekanntenkreis und Arbeitskollegen ist multikulturell.
So etwas darf man nicht ausser Acht lassen, denn ein Kulturschock gibt es dann nicht.


@ feffi : du siehst deine verlobte zum ersten mal, sie ist sicher eine hübsche frau, aber dann sagt sie die ersten worte zu dir und du findest sie alles andere als attraktiv oder anziehend...(zum beispiel weil sie kaum noch zähne im mund hat ...blödes beispiel, aber ich find' es zur verdeutlichung recht passend).

Dein Beispiel finde ich echt lustig, Aussehen alleine ist nicht unbedingt ausschlaggebend, aber auch.
Charakter und Werte sind sehr wichtige Symphatie-Eigenschaften eines Menschen, auf die ich besonderen Wert lege.
Uns das hat meine Verlobte.

Besteht die Möglichkeit ein Schriftstück zu unterschreiben, in dem das Paar versichert, miteinander eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen?
 

Ich bedanke mich sehr für eure Hilfe, Tipps und Gedanken.
Es grüsst euch herzlich Dietmar und meine beste Freundin

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.11.2004 um 01:40:36
 
Zitat:
Bei Scheinehe muss ein begründerter Verdacht bestehen.
Wie wird dieser begründet?


Hallo,
um z.B. Ermittlungen in Bezug auf Scheinehe aufzunehmen, reicht schon ein anonymer Hinweis von beispielsweise einem Nachbarn aus. Die Behörden sind gehalten, bei jedem Hinweis zu ermitteln. (Es reicht also, einen missgünstigen Nachbarn zu haben, der Dich ein bisschen ärgern will ...)

Ich gebe auf meiner Homepage unter dem Stichpunkt "Verdachtsmomente" ein paar Kriterien an, die bei den Sachbearbeitern einen Verdacht auf Scheinehe auslösen können.

Wenn durch Beobachtungen der Beamten / Zeugenaussagen oder bei Befragung des binationalen Paars (hier dann durch die Nicht-Übereinstimmung von Antworten) der Verdacht bestätigt wird, dürfte er wohl als "begründet" betrachtet werden ...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #12 - 21.11.2004 um 06:49:47
 
Zitat:
Bei Scheinehe muss ein begründerter Verdacht bestehen.
Wie wird dieser begründet?


Siehe hierzu auch folgenden Thread:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Zitat:
Was besagt dann der § 6 des GG?
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Sollte mir wider Erwarten die Eheschliessung mit meiner Verlobten, durch Nichterteilung des Heiratsvisa, unterbleiben , da erfolgt doch der § 16, Einschränkung von Grundrechten.


Es ist Dir unbenommen, Dich bis zum Bundesverfassungsgericht und ggf. auch zum Europäischen Gerichtshof bis Menschenrechte durchzuklagen. Ich erachte die Chancen allerdings als sehr gering an, wenn nicht noch ganz besondere Umstände vorliegen, die Du hier nicht bekanntgegeben hast.

Jetzt musst Du Dir natürlich überlegen, ob Du auf einem (wahrscheinlich nur vermuteten) Recht beharren und jahrelange Prozesse (Zeit und Kosten) in Kauf nehmen willst oder den mit Sicherheit schnelleren und meines Erachtens auch einfachereren Weg wählst, die Dame zunächst persönlich kennenzulernen.

Bedenke bitte auch, dass das Recht der Ehe und Eheschliessung zwar garantiert ist. Dies bedeutet aber noch nicht, dass der Staat keine Regeln setzen und Auflagen machen darf. Keiner verbietet Dir ja, die Dame zu heiraten. Der Staat verlangt nur, die Braut zunächst persönlich kennenzulernen, was ja noch kein Verbot oder eine unzulässige Behinderung der Eheschliessung ist.

M.E. könnte Dein Weg nur Chancen auf Erfolg haben, wenn es für Dich absolut unzumutbar ist, die Braut vorher persönlich kennenzulernen. Als einzigen akzeptablen Grund hierfür könnte ich mir spontan nur eine starke Behinderung vorstellen, die Dich daran hindert, nach Äthopien zu reisen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #13 - 21.11.2004 um 13:57:25
 
Zitat:
Sollte mir wider Erwarten die Eheschliessung mit meiner Verlobten, durch Nichterteilung des Heiratsvisa, unterbleiben , da erfolgt doch der § 16, Einschränkung von Grundrechten


Hallo Sommerwind,

ich glaube Dir unterläuft da gerade ein Denkfehler. Ein Grundrecht aus Art. 6 GG kannst Du nur geltend machen, wenn bereits eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht oder im Wege der Familienzusammenführung hergestellt werden soll.
M.E. gibt es keinen aus Art. 6 GG direkt ableitbaren Anspruch auf die Erteilung eines Heiratsvisums, wohingegen es diesen Anspruch bei einer bereits bestehenden Ehe zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft gibt.

Zitat:
§ 13 EheG
Das war mal, den gibbet es nicht mehr. Das ist jetzt in den §§ 1303 ff BGB geregelt.
Oben bei links findest Du einen auf
dejure.org
, da ist das aktuelle BGB abgedruckt.

Viel Glück
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten, den Verdacht der Scheinehe ausräumen
Antwort #14 - 21.11.2004 um 17:55:31
 
Wo ich dies grad hier lese....Inwieweit kann die Botschaft oder die Ausländerbehörde eigentlich nachprüfen, ob man nicht doch vielleicht schonmal in dem jeweiligen Land war und sich besucht hat, wenn man kein Reisepass sondern nur Perso angibt (z.B. bei der Verpflichtungserklärung) ? Ok, das wäre dann gelogen, aber.....nur mal rein theoretisch.

Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück...
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