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Arbeitserlaubnis - kleine Frage (Gelesen: 1.254 mal)
sandralee
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis - kleine Frage
17.11.2004 um 11:09:26
 
Da bin ich mal wieder und habe eine Frage. Mein Mann hat nun eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. Der Sachbearbeiter bei der ABH sagte, dass er nun arbeiten könne auch als Selbstständiger etc. Er solle sich eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt holen.
Mein Mann ist Freiberufler (Künstler), muss er sich trotzdem diese Bescheinigung holen? Oder braucht er sie in diesem Fall nicht? Oder ist das auch so ein Zauberzettel, den man im Zweifel immer bei sich tragen muss? ???
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Pfirsichring
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Antwort #1 - 17.11.2004 um 13:02:08
 
hi,

ich weiss zwar nicht, ob dein mann unbedingt eine arbeitserlaubnis benoetigt, wahrscheinlich aber schon.
was er nicht vergessen sollte, ist beim finanzamt seine freiberufliche taetigkeit anzumelden. ich wuerde auch beim gewerbeamt anrufen und fragen, ob nicht auch ein gewerbe angemeldet werden muss (bin selbst freiberuflich taetig und mir blieb die gewerbeanmeldung erspart, da ich im besitz eines diploms fuer meinen taetigkeitsbereich bin).
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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