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Wie bekomme ich ein deutsches Pass? (Gelesen: 6.128 mal)
sakavi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie bekomme ich ein deutsches Pass?
08.11.2004 um 23:34:17
 
Hallo Leute,

Seit 20 Jahren lebe ich in D. Zurzeit bin ich festangestellte als Fachanleiter bei der Stadt. 
Aber ich habe meinen Militärdienst in der Türkei nicht gemacht.  Ich bin seit 10 Jahre  mit einer Deutschen verheiratet, zurzeit besitze ich eine Aufenthaltsberechtigung.
Mein Pass wurde nicht mehr verlängert, von mir wird
11500 Euro und 1 Monat Militärdienst verlangt. Den Betrag habe ich nicht... Eine Teilzahlung wird nicht azeptiert. Griesgrämig
Ich weiß nicht, was ich dieser Situation machen kann...

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 09.11.2004 um 01:03:58
 
Merhaba Sakavi,

kannst Du nicht eine Verlängerung der Einberufungszeit beantragen?
Wenn Du die Verlängerung bekommen hast, kannst Du erst einmal einen neuen türkischen Pass beantragen.

Parallel dazu würde ich bei Euch auf der Gemeinde (Abteilung Einbürgerungsbehörde) nach den Formularen und den Bedingungen für eine Einbürgerung fragen und mich beraten lassen.
Manchmal kann man auch eingebürgert werden, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen. Einfach mal die Situation schildern und fragen, was Du tun kannst.

Du schreibst, Dein Pass wurde nicht verlängert. Heißt das, dass Du jetzt gar keinen gültigen Ausweis hast? Ich weiß nicht, welche Folgen das in Deutschland nach sich zieht, wenn man keinen gültigen Pass hat. Vielleicht können die Experten hierzu was schreiben.

Cok selamlar
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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sakavi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.11.2004 um 06:33:14
 
Zitat:
Du schreibst, Dein Pass wurde nicht verlängert. Heißt das, dass Du jetzt gar keinen gültigen Ausweis hast? .

Ja, leider ist es so.


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« Zuletzt geändert: 09.11.2004 um 08:40:47 von Ralf »  
 
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ronny
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Antwort #3 - 09.11.2004 um 07:33:04
 
Zur Frage der Zumutbarkeit bei Entlassung fällt mir für den Wehrdienst die Ziffer 87.1.2.3.2.2 der StAVwV ein.

Du kannst für die Einbürgerung alles erst mal  guck
hier
selbst nachlesen.

Danach solltest Du konkrete Fragen am besten an Ralfi stellen.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #4 - 09.11.2004 um 08:46:19
 
Hi sakavi!

Sieht nicht gut aus. Grundsätzlich hast du den Umstand, dass du nicht aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wirst, selbst zu vertreten. Eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Eine Ausnahme von dieser Regel steht in der von Ronny zitierten Verwaltungsvorschrift. Dazu müsstest du allerdings bereits mindestens 40 Jahre alt sein.

Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, den Wehrdienst in der Türkei abzuleisten.
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.11.2004 um 09:40:15
 
Zitat:
Hallo Leute,

Seit 20 Jahren lebe ich in D. Zurzeit bin ich festangestellte als Fachanleiter bei der Stadt.   
Aber ich habe meinen Militärdienst in der Türkei nicht gemacht.  Ich bin seit 10 Jahre  mit einer Deutschen verheiratet, zurzeit besitze ich eine Aufenthaltsberechtigung. 
Mein Pass wurde nicht mehr verlängert, von mir wird 
11500 Euro und 1 Monat Militärdienst verlangt. Den Betrag habe ich nicht... Eine Teilzahlung wird nicht azeptiert. 
Ich weiß nicht, was ich dieser Situation machen kann...


Hallo Sakayi,
die Summe was du geschrieben hast, wird von den Leuten verlang die schon 38 oder  über 38 sind. Die Summe ist eigendlich  €7668,- + 1 Monatiges Grundausbildung in Burdur. Aber für die Betroffenen die nicht die Grundausbildung machen möchten ist die Summe €10224,- und muß wie die Summe von oben alles auf einmal an die tr. Behörde bezahlt werden.
Ich gehe davon aus, dass du den Wehrdienst nicht vor deinem 38 Lerbensjahr geleistet hast, hast du jetzt auch die Probleme. Wenn du rechtzeitig den Wehrdiesnt geleistet hättest, hättest du nur €5000,- in 3 Raten an die tr. Behörden bezahlt und 1 Monat in Burdur die Grundausbildung geleistet.
Am ende des Jahres wirst du leider auch die Möglichkeit nicht haben, den Wehrdiesnt zu leisten. 31.12.2004 ist der letzte Tag, bis dahin muß du die Pflicht erfüllen.  Deswegen muß du dir es genauer überlegen.
Caya
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.11.2004 um 09:56:53
 
Hallo Sakavi,

mein Mann meinte, dass Du am Besten mal beim türkischen Konsulat anrufst.
Er sagte, die Türkei wird Dir, wenn Du den Militärdienst nicht leistet, sowieso die türkische Staatsbürgerschaft entziehen. (Eine Quelle für diese Info konnte er mir allerdings nicht nennen).

Mein Mann hat damals Anfang der 80er Jahre 10.000 DM bezahlt, ein Freund von uns hat kürzlich (in diesem Jahr) den verkürzten Militärdienst geleistet und hat genau 5.112 Euro bezahlt. Also dürfte mit der Forderung an Dich, 11.500 Euro zu bezahlen, etwas nicht stimmen ....

Viele Grüße
Janna
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Antwort #7 - 09.11.2004 um 10:29:33
 
Zitat:
Mein Mann hat damals Anfang der 80er Jahre 10.000 DM bezahlt, ein Freund von uns hat kürzlich (in diesem Jahr) den verkürzten Militärdienst geleistet und hat genau 5.112 Euro bezahlt. Also dürfte mit der Forderung an Dich, 11.500 Euro zu bezahlen, etwas nicht stimmen ....



Hallo Janna,
das mit dem 10000,-DM = €5112,- stimmt. Aber es wird auch erwartet, dass man die Pflicht bis 38 erfüllt. Aber im März dieses Jahres gab es noch diese Amnesty wenn man es so nennen darf. Die die dei Pflicht nicht erfüllt habe und die schon 38 oder über 38 sind haben die Möglichkeit bis 31.12 die Pflicht zu erfüllen. Und diese Amnesty  hat auch seine  Konsequenzen und wird somit diese Summen über €10000,- verlangt.
Wenn seine türkische Staatbürgerschaft entzogen wird, wird er auf einmal Staatenlos. Was dann passieren kann ,kann uns Ralf erklären, ob er dann leichter einen dt. Paß bekommt oder ob es andere Folgen haben kann usw.
LG
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Antwort #8 - 09.11.2004 um 10:35:20
 
Zitat:
...
Er sagte, die Türkei wird Dir, wenn Du den Militärdienst nicht leistet, sowieso die türkische Staatsbürgerschaft entziehen.
...


Hallo!

Diese Möglichkeit sehen die türkischen Gesetze durchaus vor: Nichtableistung des Wehrdiensten kann mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft sanktioniert werden. Allerdings verliert der Betreffende dadurch auch weitere Rechte, z.B. die Möglichkeit, die "rosa Karte" zu bekommen. Es ist daher nicht unbedingt ratsam, diese Art des Staatsangehörigkeitsverlustes absichtlich herbeizuführen.
Andererseits eröffnet dies dann natürlich die Möglichkeit der Einbürgerung, weil das Hindernis des Bestehens der bisherigen Staatsangehörigkeit dann entfallen ist.
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Antwort #9 - 16.11.2004 um 15:10:13
 
Leider sind in diesem Thread durch den Server-Crash einige Beiträge verloren gegangen, u.a. war ein interessanter Link dabei..... Bitte neu posten.
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« Zuletzt geändert: 16.11.2004 um 15:23:52 von Ralf »  

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Antwort #10 - 16.11.2004 um 21:03:18
 
Zitat:
Leider sind in diesem Thread durch den Server-Crash einige Beiträge verloren gegangen, u.a. war ein interessanter Link dabei..... Bitte neu posten.


Hallo Ralfi,
der Link über die Wehrpflicht für die, die im Ausland lebenden Türken ( auf Deutsch )
http://www.asal.msb.gov.tr/Almanca/Almanca_dovizle_askerlik/alm_ask1.htm
Das mit dem €10.224,-  statt €5112,- ist für die die ihr Pflicht bis zum 38 Lebensjahr noch nicht erfüllt haben.
Es ist im Militärgesetz mit der Nummer 1111 § 38 Geregelt.

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Antwort #11 - 17.11.2004 um 16:09:15
 
Hallo Caya,

erstmals vielen Dank für den Link. Ich wußte gar nicht, dass es so gute offizielle Seiten von türkischen Behörden gibt.

Allerdings habe ich dort keinen einzigen Hinweis (auch nicht bei der Nr. 1111 des § 38) einen Hinweis auf die Summe von 10.224 € gefunden.

Kannst Du die Quelle da noch genauer angeben?

Viele Grüße

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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #12 - 18.11.2004 um 10:07:49
 
Zitat:
Hallo Caya,

erstmals vielen Dank für den Link. Ich wußte gar nicht, dass es so gute offizielle Seiten von türkischen Behörden gibt.

Allerdings habe ich dort keinen einzigen Hinweis (auch nicht bei der Nr. 1111 des § 3 einen Hinweis auf die Summe von 10.224 € gefunden.

Kannst Du die Quelle da noch genauer angeben?

Viele Grüße

Blaise


http://www.asal.msb.gov.tr/er_islemleri/1111sayili_gecici_talimat.htm

Hallo Blaise,
oben die Link, aber leider auf Türkisch.
Da ist es genau beschrieben worden.
Da steht, ab 38 Jahren €7.668,- Gesammter Betrag muß auf einmal bezahlt werden + 1 Monat Wehrpflicht in Burdur.Ab dem 40 Lebesjahr kommt dann die Summe von €10.224,- + 1 Monat Wehrpflicht und die Summe muß wieder auf einmal bezahlt werden.

Oder ohne die 1 Monatiger wehrpflicht, aber dann ist der Betrag fast €12.000,-.

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Antwort #13 - 18.11.2004 um 12:54:33
 
Hallo noch mals Ich!
Auf dem Homepage von der Behörde  ist noch ein Link was eigendlich auf die englische Übersetzung von der Vorübergehende  Artikel 38 im Militärgesetz mit der Nummer 1111 (wurde 15.03.2003 im Gesetzblatt veröffentlicht )  führen sollte, aber es geht nicht. Im Übersetzung kommt ganz was anderes raus.
Ich habe vor die Behörde anzuschreiben und zu bitten, dass sie die Übersetzung ( wenn sie es haben sollten ) mir zu mailen.
Drückt mir die Daumen.
Servus
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Antwort #14 - 18.11.2004 um 12:58:47
 
Hallo Caya,

vielen Dank für den Link. Mein Türkisch ist zwar sehr schlecht, die Summen kann man aber gut rauslesen.

Wenn ich türkischer Wehrpflichtiger wäre, würde ich das in US-Dollar zahlen....bei dem heutigen Wechselkurs....  Zwinkernd

Man sollte jedem türkischen Mann empfehlen, rechtzeitig vor dem 38 Lebensjahr sich um seinen Wehrdienst zu kümmern.

Viele Grüße

Blaise

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