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Ledigkeitsbescheinigung  / Ukraine (Gelesen: 4.207 mal)
Francesco
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04.11.2004 um 15:46:01
 
Hallo liebe Leute,

ich lese mit Interesse eure Beiträge und doch konnte mir keiner so richtig helfen.

Ich lege euch mal kurz meine /unsere Situation dar. Ich bin deutscher und meine Verlobte lebt in der Ukraine und hat kein Visum für Deutschland. Wir möchten gern heiraten um zusammen sein zu können, da ihr Studentenvisum abgelehnt wurde.
Wir haben alle erforderlichen Unterlagen besorgt und beim OLG eingereicht.
das OLG hat nun die Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten zurückgewiesen, weil sie nur den Zeitraum seit ihrem letzten Umzug abdeckt.. und ein anderes Dokument ist in der Ukraine für sie nicht zu bekommen, da die Hochzeiten in der Ukraine im Inlandspass stehen und das in der Ukraine das einzige Papier ist das man braucht um seinen Familienstatus nachzuweisen.
Also haben wir uns gedacht wir heiraten in der Ukraine. Das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis bekomme ich aber jetzt vom Standesamt auch nicht, da die Ledigkeitsbeschinigung ja nicht fürs OLG ausreicht und daher dürfen die sie auch nicht benutzen...

Gibt es irgendeine bekannte Möglichkeit in Kiew an so eine Bescheinigung zu kommen ? Wenn ja, wo ?
Ich habe schon das Internet Tagelang durchforstet aber bin immernoch kein Stück weiter..

Danke für die Hilfe

Francesco


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ronny
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Antwort #1 - 04.11.2004 um 15:56:48
 
Zitat:
Also haben wir uns gedacht wir heiraten in der Ukraine. Das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis bekomme ich aber jetzt vom Standesamt auch nicht, da die Ledigkeitsbeschinigung ja nicht fürs OLG ausreicht und daher dürfen die sie auch nicht benutzen...


Hallo Francesco,

Zunächst mal ist das so richtig, weil das EFZ die gleiche Prüfung voraussetzt, wie wenn ihr hier heiraten wolltet.

Welche Bescheinigung lag denn vor? Besser von welcher Behörde?

Und welches OLG hat so entschieden?

Ich habe Dir hier eine Aufstellung der von der Ukraine erforderlichen Unterlagen für Befreiungsverfahren beim OLG Stuttgart rausgesucht. Andere sind im INet noch nicht verfügbar.

klickmichan
.

Ich kann mir nur vorstellen, dass Eure Bescheinigung abgelehnt wurde, weil die unzuständige Behörde die Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt hat. ???

Grüße
Ronny
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Francesco
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Antwort #2 - 04.11.2004 um 17:01:06
 
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Die Bescheinigung die wir haben ist vom örtlichen Standesamt in Kiew. Bescheinigt wird, dass es keinen Eheeintrag gibt, seit meine Dame an der neuen Adresse wohnt und dass die Angaben mit ihrem Inladspass übereinstimmen. sonst wollen die nix bescheinigen.
Abgewiesen wurde das vom OLG Frankfurt/Main.
Der Grund der Abweisung ist, dass nicht der gesamte Zeitraum ihrer Heiratsfähigkeit abgedeckt war/ist.

Der Richter hat mir telefonisch mitgeteilt, wir könnten auch eine Eidesstattliche Erklärung über ihre Ledigkeit beim Notar aufgeben, er wollte aber nicht garantieren, dass das auch angenommen wird !?

Dieses "ukrainische Amt für Personalstandswesen bei der jusitzverwaltung" was ist'n das ? ich kann das meiner Dame nicht so auftischen, denn das verstehe ja nicht mal ich genau. Gibt's da ne Abkürzung oder einen ukrainischen Namen für ?

Also im Moment wissen wir nicht weiter.

Gruß

Francesco
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ronny
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Antwort #3 - 04.11.2004 um 17:02:49
 
Zitat:
Aufstellung der von der Ukraine erforderlichen Unterlagen


Die Aufstellung ist nicht mehr ganz up to date, da die Ukraine mittlerweile zu den Apostillestaaten gehört.

Ronny
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Antwort #4 - 04.11.2004 um 17:08:19
 
Zitat:
Dieses "ukrainische Amt für Personalstandswesen bei der jusitzverwaltung" was ist'n das


Hallo,
mein letzter Post und deiner haben sich überschnitten.

Bitte beachte die Änderung mit der Apostille.

Wo genau das Amt in der Ukraine angesiedelt ist, kann ich Dir nicht sagen, hört sich aber wohl eher nach der Rayons-Ebene an.

Aber ich kann die Sprache leider nicht. Vielleicht solltest Du da mal die Hilfe der deutschen Botschaft in Anspruch nehmen, die sollten das wissen. Oder du rufst in Frankfurt nochmal an, die müßten das ja auch sagen können.  Die Kollegen da kenne ich zT. persönlich, die sind eigentlich nicht so stur.

Viel Glück
Ronny
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Antwort #5 - 05.11.2004 um 09:01:17
 
Zitat:
Die Aufstellung ist nicht mehr ganz up to date, da die Ukraine mittlerweile zu den Apostillestaaten gehört.

Ronny


Hmmm  öhm

Auf der offizielen
Liste des Auswärtigen Amtes über die Apostille-Staaten
ist die Ukraine allerdings (noch) nicht aufgeführt. Demnach ist dort weiterhin eine Legalisation erforderlich.
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RainerE
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Antwort #6 - 05.11.2004 um 11:14:31
 
Zitat:
das OLG hat nun die Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten zurückgewiesen, weil sie nur den Zeitraum seit ihrem letzten Umzug abdeckt.. und ein anderes Dokument ist in der Ukraine für sie nicht zu bekommen, da die Hochzeiten in der Ukraine im Inlandspass stehen


richtig. Das SAGS bescheinigt nur, das sie DORT nicht geheiratet hat. Dieses Dokument ist nicht apostillierungsfähig, durch das Oblast-register SAGS. Wohl aber kann eine notariell beglaubigte ABSCHRIFT des Dokumentes durch die Justizverwaltung apostilliert werden.

Weiterhin benötigen Ukrainerinnen seit kurzem eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erkärung der Eltern über Zahl und Dauer der Vorehen (bzw deren nicht-Existenz) und den Familienstand. Darüberhinaus kann ein deutscher Standesbeamter vor der Einreichung der Unterlagen an das OLG Deiner Verlobten ebenfalls noch eine eidesstattliche Erklärung dazu abnehmen.
Zusammen mit dem übersetzten Inlandspass (in den ja jede Eheschliessung in der UA gestempelt wird) genügt es dann für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

Gruss, Rainer


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ronny
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Antwort #7 - 05.11.2004 um 12:11:12
 
Zitat:
Auf der offizielen Liste des Auswärtigen Amtes über die Apostille-Staaten ist die Ukraine allerdings (noch) nicht aufgeführt. Demnach ist dort weiterhin eine Legalisation erforderlich.


Du mußt auf der Seite von der Genfer Konvention nachsehen, habe den link aber nur im Büro. Wir haben die Mitteilung schon vorab erhalten, dass der § 114 DA entsprechend anzuwenden wäre.

Grüße
Ronny
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