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Strafe?=Illegaler Auenthalt bei freiwilliger Ausre (Gelesen: 3.871 mal)
reta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.10.2004 um 18:31:58
 
Hallo ihr lieben

diese Frage ist wohl hauptsächlich an Doc.
Ich und mein türkischer Freund haben in der Türkei  :bussi geheiratet. Ich habe ihn in Deutschland kennengelernt.Er war mit einem Besucher-Visum hier. Er war aber länger hier als er durfte Ärgerlich. Er ist aber nicht polizeilich aufgefallen, er ist auch nicht vorbestraft und er ist freiwillig wieder ausgereist.
Wir wollen aber zusammen in Deutschland leben.

Frage :richter : Welche Stafe erwartet ihn wenn wir das zugeben?

Gruß Reta
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peku
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Antwort #1 - 31.10.2004 um 19:18:40
 
hallo,

grob gesehen keine.Er ist freiwillig ausgereist(also keine Einreisesperre) iust von der Straftat zurückgetreten und hat nun ne deutsche Frau.

Jeder vernünftige Staatsanwalt wird das einstellen.

peku
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 31.10.2004 um 21:05:35
 
Hallo Reta,
wer und wie soll jetzt noch feststellen  dass dein Freund/Mann länger als erlaubt hier in Deutschland aufgehalten hatr? Sollte der unerlaubte Aufenthalt dennoch ans Tageslicht kommen, so wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Falls es zu einer Verurteilung kommen sollte, muss dein Freund/Mann mit einer Geldstrafe rechnen. Eine Freiheitsstrafe wird sehr selten verhängt. Nach drei Jahren ist die Tat jedoch verjährt.
  @ Peku,
jemand begeht eine Straftat und tritt von der Straftat zurück; tolle Logik von Dir!

Berthold
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 31.10.2004 um 21:57:01
 
Zitat:
Hallo ihr lieben

diese Frage ist wohl hauptsächlich an Doc.
Ich und mein türkischer Freund haben in der Türkei  :bussi geheiratet. Ich habe ihn in Deutschland kennengelernt.Er war mit einem Besucher-Visum hier. Er war aber länger hier als er durfte Ärgerlich. Er ist aber nicht polizeilich aufgefallen, er ist auch nicht vorbestraft und er ist freiwillig wieder ausgereist.
Wir wollen aber zusammen in Deutschland leben.

Frage :richter : Welche Stafe erwartet ihn wenn wir das zugeben?

Gruß Reta


Hallo reta,

ohne Kläger keinen Richter! Das bedeutet: Solange niemand etwas von dem unerlaubten Aufenthalt weiß, wird auch keiner an ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt denken.

Ein besonders Problem stellen die letzten 12 Seiten in dem türkischen Pass dar, weil dort cikis/giris gestempelt sind!

Fragwürdig wird es dann, wenn die Aufenthaltszeiten wegen einer Befragung zweifelhaft werden, oder wenn in den Aufenthaltszeiten Widersprüche liegen.

Aber ansonsten dürfte alles kein Problem darstellen, insoweit keine anderen Straftaten oder eine Ausweisung oder eine Abschiebung im Raum stehen und der Wehrdienst in der Türkei abgeleistet ist.

Wenn Ihr es zugebt, dann kommt es auf die Dauer des illegalen Aufenthaltes an. Aber wie ein Richter darüber entscheidet, das blieb mir bislang verschlossen.

Doc  8)
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peku
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Antwort #4 - 01.11.2004 um 10:42:54
 
hallo Berthold,

zu deinem Einwand :
Der Mann war illegal hier in Deutschland wohl mit dem ziel auf Dauer hier illegal zu bleiben.Er ist davon zurückgetreten ,auf eigene Kosten freiwillig ausgereist ohne den Staat finaziell zu belasten.Er wurde auch nciht straffällig.

Dies ist also nicht so wei z.B. bei einer Körperverletzung wo die Tat beendet war und deshalb nicht mehr "zurückgetreten" werden kann...

Doc liegt hier mit seiner Meinung ganz nahe dran an dem was ich denke.Er spricht zwar von Richter ;ich von Staatsanwaltschaft.Da keinerlei Wiederholungsgefahr zu befürchten ist sehe ich in Verbindung mit diesem oben nochmals erläuterten Rücktritt die Möglichkeiten der
Verfahrenseinstellung nach den STGB und STPO Vorschriften als möglich an.
Jedenfalls würde ich den beiden raten spätestems nach Einreise in DE (mit einem Anwalt) bei der Sta.eine Selbstanzeige zu machen unter dem Hintergrund mit der Vergangenheit aufzuräumen.
Und so unverständnissvoll ist unsere Justiz unda uch die Polizei in solchen Fällen wirklich nicht.
Gruss peku
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reta
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Antwort #5 - 01.11.2004 um 17:04:12
 
Hallo ihr Lieben :-D,

wir haben ein Visum beantragt zur Familienzusammenführung, aber das ist abgelehnt :stampf: worden. Sie glauben nicht das wir wirklich zusammen leben wollen. Das liegt wohl hauptsächlich daran das ich etwas über 11 Jahre älter bin als mein Mann.
Außerdem haben wir bei der ersten Befragung nicht gesagt, das er länger in Deutschland war, deshalb glauben sie, das wir uns kaum kennen, und alles nur eine Scheinehe ist.
Er hatte ein Besucher-Visum für einen Monat, aber er war 3 Jahre hier, wovon wir 1Jahr und 4 Monate zusammen waren :bussi. Dann sind wir zusammen in die Türkei gefahren und haben geheiratet.
Jetzt denken wir das wir die ganze Wahrheit sagen.
Es gibt auch genügend Zeugen die bestätigen können das wir so lange zusammen waren.

Aber vielleicht glauben sie uns nicht, oder er wird bestraft, aber wie?

Übrigens steht die genaue Geschichte auch bei: 
Ehe und Familie
  unter 
Familienzusammenführung: Ein großes Problem


Gruß Reta
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Janine
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Antwort #6 - 01.11.2004 um 19:13:55
 
Hallo Reta,

bestraft wurdet ihr ja schon - mit der Ablehnung des Visums. Es wird nicht daran gelegen haben, dass Du älter bist als er. Aber ihr habt beim Antrag nicht die Wahrheit gesagt, über seinen verlängerten Aufenthalt in D. Was ich nicht nachvollziehen kann. Es hätte einiges vereinfacht.

Am besten ziehst Du jetzt einen Anwalt mit dazu. Das gesamte Verfahren muss neu aufgerollt werden und das kann dauern.

Viel Glück,
Janine
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LG janine
 
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reta
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Antwort #7 - 01.11.2004 um 20:51:22
 
Hallo Janine

wir haben zuerst gelogen weil alle sagten er würde dann ein Einreiseverbot bekommen, sogar ein Anwalt riet uns davon ab.
Und das ich älter bin Stört die doch unheimlich. Aber die genaue Geschichte kannst du bei
Ehe und Familie
nachlesen, unter dieser Adresse:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Gruß Reta

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