Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
unbefristete AE bei Selbständigkeit (Gelesen: 5.333 mal)
Habessos
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbefristete AE bei Selbständigkeit
31.10.2004 um 12:47:39
 
Die AE meines Mannes (TR) läuft Februar 2005 aus, wir haben eine Einladung der ABH zu Ende Januar, zu der wir verständlicherweise gaaaanz viele Nachweise beibringen sollen.

Ich habe mir ja brav die Paragraphen 24 & 25 durchgelesen, aber wie ist das, wenn der deutsche Ehepartner (also ich) neu selbständig ist - ab 01.11.04 -, 6 Monate Überbrückungsgeld erhält, schon in den ersten zwei Monaten der Selbständigkeit Einkünfte erzielt (erste Verträge werden morgen geschlossen), der Betreffende selbst nur geringfügig beschäftigt ist (400 €)???

Also - grundsätzlich die Frage, wie Existenzgründer ein geregeltes Einkommen nachweisen sollen? Das können ja oft noch nicht einmal Unternehmer, die schon lange tätig sind...

Über Infos würde ich mich sehr freuen!

Habessos
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #1 - 31.10.2004 um 12:58:40
 
Hallo,

der Nachweis des Einkommens ist ja erforderlich um zu zeigen, dass kein Ausweisungsgrund vorliegt (Bezug von, oder Anspruch auf Sozialhilfe).

Unternehmer, die schon länger selbständig sind, können durchaus nachweisen, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügen. Steuerbescheide, Bescheinigungen vom Steuerberater über Gewinne (nach Abzug von Einkommensteuer und Krankeversicherungsschutz) etc.

Wenn es nun aktuell nicht nachgewiesen werden kann, da man sich sozusagen im beruflichen "Umbruch" befindet, muss man sich ggf. darauf verweisen lassen, den Antrag auf Erteilung einer unbefr. AE später erneut zu stellen. Aber was "Eure" ABH nun akzeptiert oder eben nicht, solltet Ihr in einem Gespräch klären.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Habessos
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #2 - 31.10.2004 um 13:20:27
 
Danke für die schnelle Antwort Mick!

Es ist mir ja klar, daß wir ein geregeltes Einkommen und eine Negativ-Bescheinigung vom Sozi nachweisen müssen und ich kenne durchaus E-/Ü und Bilanzen...  grin

Ich werde ja Ende Januar sowohl einen Gewinn als auch weitere 3 Monate Überbrückungsgeld nachweisen können, aber das wird denen sicherlich nicht ausreichen... Ich gehe davon aus, daß die AE erstmal befristet verlängert wird - damit haben wir uns schon abgefunden... :stampf:

Wenn die nun um weitere 3 Jahre verlängert wird, ich dann aber für 2005 einen deutlichen (ständigen) Gewinn nachweisen kann, können wir dann schon "zwischendurch" die unbefristete beantragen? Oder sollten wir gleich nach einer Verlängerung nur um Jahr fragen?

Achja, mit den langjährigen Unternehmern meinte ich eher, daß die ja auch nicht belegen können, was sie in Zukunft verdienen werden...

Schönen Sonntag noch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #3 - 31.10.2004 um 13:29:13
 
Zitat:
Wenn die nun um weitere 3 Jahre verlängert wird, ich dann aber für 2005 einen deutlichen (ständigen) Gewinn nachweisen kann, können wir dann schon "zwischendurch" die unbefristete beantragen? Oder sollten wir gleich nach einer Verlängerung nur um Jahr fragen?


Hi,
ich würde auf jeden Fall für drei Jahre beantragen, kostet das gleiche Geld (nämlich auch nix). Dann kann jederzeit wieder eine unbefr. AE bzw. dann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Beate
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 12

76698 Ubstadt-Weiher, Germany
76698 Ubstadt-Weiher
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #4 - 07.11.2004 um 12:51:04
 
Hallo zusammen,

bei uns sind kleine Parallelen zu dem o.g. Fall.
Wir müssen uns Ende November bei unserer zuständigen AHB melden (die ersten 3 jahre sind um).
Ich denke, wegen den ganzen Formularen müssen wir uns keine Gedanken machen. Ich bin seit gut 6 Jahren selbständig, kann gute Bilanzen vorlegen und auch mein Mann hat einen Vollzeitjob (zwar nicht sein Traumjob, aber uns geht es, finanziell gesehen, nicht schlecht).
Nun müssen wir uns Ende November bei unserer zuständigen AHB melden (Randbemerkung: wir haben nur die Besten Erfahrungen gemacht! Sehr nette, hilfsbereite und engagierte Mitarbeiter     [beifall=beifall.gif]
Da wir jetzt eben beinahe 3 Jahre verheiratet sind, kann mein Mann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Kann mir jemand sagen : ob das die beste Alternative ist? Bzw. was heißt es genau?
(habe natürlich vorher gelesen, und wir haben es so verstanden, dass die unbefristete AE die Vorstufe zu einer Einbürgerung ist, falls erwünscht).
Ist das richtig? Gibt es Alternativen? Oder haben wir alles falsch verstanden?
Schon mal Danke für eine Antwort.
Beate
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #5 - 07.11.2004 um 18:14:31
 
Zitat:
...(habe natürlich vorher gelesen, und wir haben es so verstanden, dass die unbefristete AE die Vorstufe zu einer Einbürgerung ist, falls erwünscht)....


Das stimmt so nicht, es sind völlig verschiedene Dinge. Eine unbefristete AE ist auch nicht Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Wen ihr seit mehr als 2 Jahren verheiratet seid, die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht und dein Mann seit 3 Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland hat und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt (auch eine befristete), kann die Einbürgerung bereits jetzt beantragt werden.

Dazu müssen jedoch auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Näheres dazu unter ... und im Einbürgerungsforum.

Wenn allerdings sowieso die Verlängerung der AE beantragt werden muss (schließlich dauert ein Einbürgerungsverfahren ja auch eine Weile), kann sie natürlich auch gleich unbefristet beantragt werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Beate
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 12

76698 Ubstadt-Weiher, Germany
76698 Ubstadt-Weiher
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #6 - 07.11.2004 um 19:56:04
 
Hallo Ralfi,

dankeschön für Deine Antwort!
Noch eine Frage: wenn mein Mann die unbefristete AE bekommt, so bleibt sein Status gleich. korrekt?
Wie sind dann die zeitlichen Abstände, bis wir uns wieder bei der ABH melden müssen?

(bei der befristeten waren es bei uns 3 Jahre)

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #7 - 08.11.2004 um 07:42:23
 
Zitat:
Hallo Ralfi,

dankeschön für Deine Antwort!
Noch eine Frage: wenn mein Mann die unbefristete AE bekommt, so bleibt sein Status gleich. korrekt?
Wie sind dann die zeitlichen Abstände, bis wir uns wieder bei der ABH melden müssen?

(bei der befristeten waren es bei uns 3 Jahre)

Danke


Hi Beate,

unbefristet ist unbefristet. Ein Kontakt zur ABH ist nur noch erforderlich, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird, bzw. wenn der vorhandene verlängert wird.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Beate
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 12

76698 Ubstadt-Weiher, Germany
76698 Ubstadt-Weiher
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #8 - 08.11.2004 um 22:01:34
 
Dankeschön Mick :-D
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beate
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 12

76698 Ubstadt-Weiher, Germany
76698 Ubstadt-Weiher
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #9 - 23.11.2004 um 19:03:59
 
Hallo,
kan mir jemand sagen, ob es bei der unbefristeten AE auch einen Sprachtest gibt? Und wenn ja, wie sieht der aus?
Ich kenne das bisher nur für die Einbürgerung.
Jetzt haben wir aber gelesen, dass die unbefristete AE nur dann gegeben wird, wenn die Deutschkenntnisse gut sind.
Weiß jemand, wie der Sachbearbeiter dass genau nachprüft? Gibt es dort auch eine art Test oder prüft er es nur mündlich?
Weiß jemand Bescheid?

Beate
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Esra
Full Member
***
Offline




Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #10 - 23.11.2004 um 20:15:37
 
@ Beate:
Bei Bekannten von uns schien kein besonderer Sprachtest durchgeführt worden zu sein. Der ausländische Ehegatte kann sich problemlos mündlich verständigen, schriftlich mit Schwierigkeiten. Das schien kein Problem zu sein.

neue Frage:
gibt es eine Möglichkeit, das Verbot der selbständigen Tätigkeit aus der befristeten AE herauszubekommen? Wie kann sich ein Ausländer mit (noch) befristeter AE selbständig machen? Ist das erst ab der unbefristeten AE möglich oder gibt es bestimmte Auflagen?

Danke, Esra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete AE bei Selbständigkeit
Antwort #11 - 23.11.2004 um 23:16:49
 
Zitat:
neue Frage:
gibt es eine Möglichkeit, das Verbot der selbständigen Tätigkeit aus der befristeten AE herauszubekommen? Wie kann sich ein Ausländer mit (noch) befristeter AE selbständig machen? Ist das erst ab der unbefristeten AE möglich oder gibt es bestimmte Auflagen?

Danke, Esra


Hi,
in der Regel muss dafür ein öffentliches Interesse oder ein überregionales Bedürfnis festgestellt werden (z.B. durch Gewerbebehörde, Kammer).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema