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Best. d. Heiratsurkunde durch dän. Innenminist. (Gelesen: 2.846 mal)
sandralee
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30.10.2004 um 15:17:44
 
Ich habe heute mal eine Frage zu Erfahrungswerten bei der Dauer der Bestätigung der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde durch das dänische Innenministerium. Ich habe die Kopie vor 2 Wochen abgeschickt. Wie lange dauert das so ungefähr? Ich hab ein wenig Sorge, dass das gute Stück verloren gegangen ist. Sofern ich weiss ist nur die Bestätigung durch das Außenministerium kostenpflichtig, Ich habe also außer dem Anschreiben mit der Bitte um Bestätigung nichts weiter (außer die Urkunde natürlich) hingeschickt. Weiß jemand was?
Ich habe auch noch eine andere Frage. Mein Mann ist nach der Eheschließung in DK wieder ausgereist (aus beruflichen Gründen), er hat ein Schengenvisum und wird im November wiederkommen. Dann wollen wir die ganzen Formalitäten klären. (Bevor jemand schimpft: wenn sich herausstellt, dass wir ein family reunion visum beantragen müssen, wäre das auch kein Beinbruch, aber wir wollen es zumindest probieren den Aufenthalt hier in Deutschland geändert zu bekommen) Was kommt zuerst: Meldebehörde und dann ABH? Oder erst Aufenthalt klären und dann zur Meldebehörde?
Dankeschön im Voraus
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Mick
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Antwort #1 - 30.10.2004 um 19:32:08
 
Hi,
zur Frage "ABH oder Meldebehörde zuerst":
Es sollte die Meldebehörde sein. Durch die Anmeldung entsteht quasi die Zuständigkeit der ABH. Da sollte man sich auch nicht abwimmeln lassen (soll schonmal vorkommen), hier zählt lediglich die Tatsache, dass der gewöhnliche Aufenthalt bei Dir genommen wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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howimarc
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Antwort #2 - 31.10.2004 um 11:52:16
 
Hallo Sandralee!

Habe ich das richtig verstanden, Du hast eine in Deutschland beglaubigte Kopie an das Dänische Innenministerium geschickt? Bin mir gar nicht sicher, ob die da ihren Stempel draufmachen, dachte machen die nur auf Originale!? Bei der Legalisierung unserer Heiratsurkunde konnten wir am Datum der Stempel erkennen das die dänischen Ministerien (Innen/Aussen) nahezu mit Lichtgeschwindigkeit arbeiten (kein Scherz). Oder Du hast keinen Rückumschlag und Geld fürs Porto beigelegt?
Wenn Du möchtest kann ich Dir die E-Mailadresse und Telefonnummer einer freundlichen Mitarbeiterin im dänischen Innenministerium per Kurzmiteilung hier im Board senden.  Allerdings musst Du auf Englisch mit Ihr kommunizieren.

Nach meinen Informationen hättet Ihr für Deinen Mann direkt nach der Heirat die Aufenthaltsgenehmigung bei der ABH beantragen müssen. nach der Ausreise geht es meines Wissens nur mit Antrag auf Familienzusammenführung im deutschen Konsulat/Botschaft des Heimatlandes Deines Mannes . Damit Dein Mann nicht umsonst nach D reist würde ich bei Deiner ABH mal nachfragen. Denn Deine ABH entscheidet so-oder-so über die Aufenthaltsgenehmigung.

Gruß,

Marc
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sandralee
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Antwort #3 - 31.10.2004 um 19:44:26
 
hallo marc - ich hab eine beglaubigte kopie einer dänischen Heiratsurkunde ans Innenministerium geschickt aber natürlich nicht an Rückporto gedacht  kopfhau ich wäre sehr dankbar um eine email adresse, dann hol ich das einfach nach.
mit dem aufenthalt ändern lassen - wie gesagt, sein schengen visum gilt noch bis ende des jahres und der hat halt berufliche verpflichtungen so dass er ein- und ausreisen musste, wir lassen es einfach auf uns zukommen.
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Ralf
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Antwort #4 - 31.10.2004 um 20:15:19
 
Hallo sandralee!

Mit einer Kopie kann das Ministerium nichts anfangen. Eine Legalisation für die Vorlage einer Urkunde im Ausland ist nur bei einer Original-Urkunde möglich.

Dänische Personenstandsurkunden werden in Deutschland allerdings auch ohne jede Beglaubigung / Legalisation anerkannt, sofern es sich um mehrsprachige Urkunden handelt (sog. "internationale" Urkunden).
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sandralee
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Antwort #5 - 31.10.2004 um 22:12:05
 
hallo ralfi - na da bin ich aber nun etwas irritiert. die standesbeamten gaben uns einen schicken trauschein, die internationale heiratsurkunde und eine vom standesamt beglaubigte kopie derselben und sagten, dass wir diese von den besagten Ministerien bestätigen lassen müssten. auch auf der website des Standesamtes stand folgendes:

Die ausländischen Behörden verlangen für eine in Dänemark vollzogene Trauung eine amtliche Bestätigung des dänischen Innenministeriums.

Entsprechende Informationen erhalten Sie auch von der Botschaft ihres Heimatlandes.
Der Trauschein wird vom 1. Kommunekontor des dänischen Innenministerium kostenfrei bestätigt.

Für Eheleute, die beide deutsche Staatsbürger sind, gilt das Abkommen von 1936, das die Bestätigung des Innenministeriums vorschreibt.

Für Bürger anderer Länder (trifft auch zu, wenn ein Teil deutscher, der andere ausländischer Staatsbürger ist) gilt: Hier ist sowohl die Bestätigung der Trauung durch das dänischen Innenministeriums als auch die Bestätigung durch das dän. Aussenministerium vorgeschrieben.

Als Service der Regionsgemeinde xxx erhalten Sie neben dem Original-Trauschein eine beglaubigte Kopie, die Sie dann an das dänische Innenministerium, 1. Kommunekontor, zusammen mit ihrem Namen und ihrer deutschen Adresse senden.

Die Bestätigung wird Ihnen dann von dort direkt zugesandt.


Ich dachte für den Fall, dass wir nicht so einfach das Schengenvisum hier umwandeln können wäre es evtl. hilfreich, die Heiratsurkunde für den Gebrauch in Südafrika (bei Visumsbeschaffung) schön ordentlich bestätigen zu lassen. Und ich Schaf schicke kein Porto mit...

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Ralf
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Antwort #6 - 01.11.2004 um 08:20:38
 
Ach so, die Kopie der Urkunde wurde in DK vom Standesamt beglaubigt, und die Urkunde soll in Südafrika verwendet werden. Hättest du ja gleich sagen können.  :wand  grin 
Dann klappt das auch mit der Legalisation. An dem fehlenden Porto wird es sicherlich nicht scheitern. Hauptsache, du hast gut leserlich eine Rücksendeanschrift angegeben.
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howimarc
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Antwort #7 - 01.11.2004 um 11:23:13
 
Hi,

habe Dir den Kontakt zum DK Innenministerium als Kurznachricht geschickt. Hoffe Du kannst da alles klären.

Tschüss,

Marc
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cylber
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Antwort #8 - 01.11.2004 um 17:50:27
 
Hallo sandralee,

also ich kann das zügige Bearbeiten mit den dänischen Behörden nur bestätigen.

Ich habe eine Montags eine E-Mail hingeschrieben, leider bis Donnerstag noch keine Antwort. Dann habe ich die Original-Urkunde am Donnerstag an das dänische Innenministerium geschickt. Am Freitag erhielt ich Antwort-E-Mail von den dän. Innenministerium, wo man mir mitteilte was es kostet und das man das Rückporto auch mit dazu schicken soll. Freitag morgen überwiesen und und die Kopie des Überweisungsträger per Fax nach Dänemark geschickt.

Unglaublich, am Dienstag war die beglaubigte Urkunde da, am Mittwoch kam der Rückschein des Einschreibens.

Das ist mal ein erfreuliches Highlight in Vergleich zu anderen Behörden im In- und Ausland.

Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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sandralee
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Antwort #9 - 03.11.2004 um 08:21:52
 
Liebe Leut'
es hat sich aufgelöst das Rätsel, die dänischen Behördem arbeiten so schnell, dass ich nicht fix genug war, mein Briefkastenschild zu ändern. So bekamen sie alles wieder zurück wegen 'Adresse unbekannt'. Nun schicken sie es aber  Smiley und ich hoffe es kommt an.
Dankeschön für die hilfreichen Tips.
Nächste Woche haben wir den Termin auf der ABH und ich schlottere ein bißchen. Kann ich die Experten mal kurz was fragen?
Also mein Mann ist Künstler und bekam von der deutschen Botschaft in Südafrika ein 90 Tage Schengen Visum, da er mehrere Einladungen zu Auftritten in Europa hatte und auch immer nach Deutschland einreiste (also das war dann immer Endziel einer Reise, daher hat Deutschland das Visum erteilt) Nun haben wir im Oktober geheiratet und er ist wieder ausgereist und reist nun mit dem gleichen Visum wieder ein. Können wir hoffen, dass die ABH ohne ihn wieder wegzuschicken ihm die Aufenthaltserlaubnis erteilt oder können wir uns eigentlich den Termin schenken?
Schönen Tag euch allen noch
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