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Heirat Dänemark / Studenten Visa (Gelesen: 3.821 mal)
Calimerion
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.10.2004 um 22:45:43
 
Hallo liebes Forum,

Anbei möchte ich gerne kurz zu meiner derzeitigen Situation etwas schildern. Meine Freundin ist von den Philippinen und befindet sich gerade in einer anderen Stadt mit einem Studenten Visa bei einem anderen Sponsor.

Das Studenten Visum läuft Mitte Dezember aus. Soweit mir bekannt ist, darf mit einem Studenten Visa in Deutschland nicht geheiratet werden.

Daher möchte wir Anfang Dezember, trotz aller Schwierigkeiten und rechtlichen Bedenken, in Dänemark heiraten und sie meinen Namen annehmen ( inwieweit so vor allem letzeres klattgeht - wenn sie ihren Pass verlängern / umschreiben möchte - da wird mir jetzt schon ein wenig schwindelig Smiley ).

Die eigentliche Frage wäre, ob wir denn unter Berücksichtigung des Visa Types überhaupt eine andere Chance als Dänemark hätten und ob gegen eine mögliche "Abschiebung" bez. der Ausländerbehörde Rechtsmittel eingelegt werden könnten ?

Der Ausländerbehörde wollten wir eigentlich nichts sagen, wegen des Visa Types. Außderdem sollte Ausreise zu den Philippinen wirklich nötig sein, wäre dies auch nicht ganz so schlimm, da meine Freundin sowieso ihre Eltern / Freunde wieder sehen möchte Smiley


Vielen Dank im voraus !

Cali
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ronny
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Antwort #1 - 27.10.2004 um 07:45:55
 
Zitat:
Soweit mir bekannt ist, darf mit einem Studenten Visa in Deutschland nicht geheiratet werden


Hallo,

das wäre mir neu, wer sagt sowas?. Für die Eheschließung werden umfangreiche Papiere benötigt,
eine Aufstellung zu den Philippinen kannst Du hier
klickmichan
für das Befreiungsverfahren beim OLG Stuttgart einsehen.

Zitat:
Der Ausländerbehörde wollten wir eigentlich nichts sagen, wegen des Visa Types


Das wissen die Kollegen sowieso, also bringt das nichts.
Was Dir auf alle Fälle dagegen weiterhelfen wird ist Offenheit und Ehrlichkeit.

Zu den Philippinen insgesamt was die Zuverlässigkeit des Beurkundungswesens angeht siehe die links hier und hier im Forum, sowie die Aussagen dazu vom Auswärtigen Amt  guck
hier
.


Zitat:
Die eigentliche Frage wäre, ob wir denn unter Berücksichtigung des Visa Types überhaupt eine andere Chance als Dänemark hätten und ob gegen eine mögliche "Abschiebung" bez. der Ausländerbehörde Rechtsmittel eingelegt werden könnten


Dein Problem ist nicht die Art des Visums oder die Ausländerbehörde sondern in erster Linie die Zeit.
Zunächst mal wird nicht jeder gleich abgeschoben, aber so kurz vor der Ausreisepflicht über die Eheschließung nachzudenken, macht das nicht leichter.
Mein Tip, wenn sie sowieso die Eltern besuchen will, freiwillig ausreisen, und dann hier oder auf den Philppinen heiraten. Vor- bzw. Nachteile kanst Du anhand der obigen posts selbst abwägen.

Mittlerweile hat die Eheschließung in Dänemark aufgrund zahlreicher Mißbrauchsfälle einen schlechten Ruf erhalten und verursacht hinterher die gleichen Urkundenprobleme wie vorher (Stichwort Anerkennung).

Zitat:
in Dänemark heiraten und sie meinen Namen annehmen


Geht nach deutschem Recht sofort, wenn die Ehe im Inland geschlossen wird. Bei Auslandseheschließung nur bei Anlegung eines Familienbuches.

Insgesamt rate ich Dir gehe zur ABH und sag was Ihr wollt. Sprich mit Ihnen ab, ob es Für Euch sinnvoller ist auf den Phil. zu heiraten wegen Familienzusammenführung, oder ob sie auch die Geschichte mit Dänemark ohne Probleme akzeptieren (machen nicht mehr alle!).

Viel Glück
Ronny
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Antwort #2 - 27.10.2004 um 09:30:28
 
Zitat:
in Dänemark heiraten und sie meinen Namen annehmen

Zitat:
Geht nach deutschem Recht sofort, wenn die Ehe im Inland geschlossen wird. Bei Auslandseheschließung nur bei Anlegung eines Familienbuches.

Wobei für die Namensführung einer Philippinin doch praktisch (Reisepass, etc.) das philippinische Recht maßgeblich ist, oder?

Abu
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Calimerion
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.10.2004 um 16:15:07
 
Hallo. Vielen lieben Dank für die Info. Ich konnte mir noch nicht alles im Detail durchlesen (weil ich auf der Arbeit bin), aber es hat mir doch schon einen Überblick gegeben und mein Anwalt hat ebenfalls die Probleme mit Dänemark bestätigt.

Durch euch ermutigt Smiley habe ich bei der ABH von meinem Kreis angerufen (allerdings weiss ich gar nicht, ob diese wirklich zuständig sind, weil meine Freundin ja in einer anderen Stadt wohnt - nach Heirat soll allerdings Wohnsitz zu mir verlegt werden).

Ja auf jeden Fall war die Dame sehr nett und meine Angst unbegründet. Sie hat nicht gebissen Smiley - im Gegenteil. Auf jeden Fall meinte sie, das es ja bis zum 17. Dezember noch mehr als genug Zeit wäre die nötigen Unterlagen für das Aufgebot hier in Deutschland zu bestllen und ihr das auch viel lieber wäre, wenn wir das noch dieses Jahr über die Bühne bekommen würden, weil ab Januar hätte sie soviel zu tun Smiley (wohl auch wg. neuen gesetzlichen Reglen).

Nunja. Ich hoffe ich bekommen noch alle Dokumente und wie lange das mit Besätigung durch Botschaft in Manila läuft und ob es in der Zwischenzeit eine Verlängerung des Visa geben kann weiss ich auch nicht.

Auf jeden Fall gibt es das www.int-office.de, welche bei der Dokumentenbeschaffung helfen können. Ich hoffe das klappt. Möchte nicht Weihnachten alleine verbringen müssen Smiley
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ronny
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Antwort #4 - 27.10.2004 um 17:58:40
 
Zitat:
Wobei für die Namensführung einer Philippinin doch praktisch (Reisepass, etc.) das philippinische Recht maßgeblich ist, oder?


Hi Abu,

wie der Jurist sagt, im Prinzip ja. Aber nach deutschem Recht (kann bei oder nach der Eheschließung gewählt werden) kommt auch ein gemeinsamer Name zustande,
den er wollte.
Die Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB ist aber erforderlich, da für ihn im Ausland nur ein Name gewählt werden kann und keine anzuwendende Rechtsordnung.

Und der Name muß für den deutschen Rechtsbereich zulässig sein.

Ronny
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Antwort #5 - 27.10.2004 um 18:01:20
 
Zitat:
das wäre mir neu, wer sagt sowas?. Für die Eheschließung werden umfangreiche Papiere benötigt,


Hallo Ronny,

Wird in diesem Fall, wenn die Frau schon mit einem Visum in Deutschland ist, nicht das konsularische ehefähigkeitszeugnis verlangt? denn die philippinische Botschaft in Berlin stellt so etwas aus; wie man auf deren Internet-seiten lesen kann.

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Antwort #6 - 27.10.2004 um 18:07:41
 
Zitat:
Wird in diesem Fall, wenn die Frau schon mit einem Visum in Deutschland ist, nicht das konsularische ehefähigkeitszeugnis verlangt? denn die philippinische Botschaft in Berlin stellt so etwas aus; wie man auf deren Internet-seiten lesen kann.


Hallo hge,

sweit ich weiß, verlangen die OLG sowohl das konsularische als auch die Ledigkeitsbescheinigung aius dem Heimatstaat und beide bedürfen der Befreiung.

Schau mal oben in den link OLG Stuttgart.

Ronny
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Antwort #7 - 27.10.2004 um 18:19:32
 
Zitat:
soweit ich weiß, verlangen die OLG sowohl das konsularische als auch die Ledigkeitsbescheinigung aius dem Heimatstaat und beide bedürfen der Befreiung.



Ronny,

Sorry ich bin Laie; dass versteh ich jetzt nicht ganz:

wenn die Filipina ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis von der phil Botschaft  bekommt, muss man sie doch nicht von der Beibringung befreien lassen? sie hat doch ein Ehefähigkeitszeugnis?

Bei dem Link vom OLG stuttgart kann ich auf Anhieb nichts vom konsularischen Ehefähigkeitszeugnis entdecken.


hge



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Antwort #8 - 27.10.2004 um 18:44:08
 
Hallo Hge,

das ist zwar ein Ehefähigkeitszeugnis, aber D. erkennt nur von ein paar Staaten (kann ich bei Bedarf morgen raussuchen) die konsularischen an. Ansonsten muß das eins von der inneren Behörde sein.

Ich kann das mit dem link erst mal so nicht beantworten, weiß das aber mit dem konsularischen von einem anderen OLG.

Also als Grundsatz: Konsularische EFZbedürfen der Befreiung. Ausnahmen sind möglich, gibt es morgen. Zwinkernd

Viele Grüße
Ronny

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Antwort #9 - 27.10.2004 um 19:08:41
 
Zitat:
Auf jeden Fall gibt es das www.int-office.de, welche bei der Dokumentenbeschaffung helfen können. Ich hoffe das klappt. Möchte nicht Weihnachten alleine verbringen müssen Smiley


@Calimerion

Das Problem ist die NSO-Ledigkeitsbescheinigung. Dieses dauert ca. 5-6 Wochen. Das int-office hat aber Möglichkeiten gegen zahlung eine Aufpreises dies auf 2 Wochen zu beschleunigen.
Dazu kommen noch wartezeiten für Malacanang und DFA  (Überbeglaubigungen) dies kann auch noch mal 1-2 wochen dauern.  Dann muss das ganze noch nach D geschickt werden..... übersetzen nicht vergessen..
also ihr solltet euch beeilen

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.10.2004 um 19:42:06
 
"Das Problem ist die NSO-Ledigkeitsbescheinigung. Dieses dauert ca. 5-6 Wochen. Das int-office hat aber Möglichkeiten gegen zahlung eine Aufpreises dies auf 2 Wochen zu beschleunigen. 
Dazu kommen noch wartezeiten für Malacanang und DFA  (Überbeglaubigungen) dies kann auch noch mal 1-2 wochen dauern.  Dann muss das ganze noch nach D geschickt werden..... übersetzen nicht vergessen.. "

Ich vermute das damit noch das geringere Problem besteht. Das grössere sehe ich bei folgender Anforderung:

"Notariell beurkundete Zustimmungserklärung der Eltern der/des philippinischen Verlobten bis zum 21. Lebensjahr" (sie ist 20)

Ich weiss nicht, ob das ihre Eltern schaffen.

Das weitere Problem sehe ich eher beim Standesamt. Das klang am Telefon gar nicht so begeistert (gelinde ausgedrückt - weiss gar nicht warum) und meinte auch gleich von wegen Interview und Deutsch damit sie auch alles versteht was man sagt. Klang irgendwie nicht nett das Gegenüber am Telefon.

Dann ist da noch das Problem mit dem Paß, welchen ihre ABH einbehalten hat (meine Dame von meinem ABH sagte nur "sammeln wir jetzt wieder die Päße ein, geht das schon wieder los" Smiley ). Die Praxis scheint hier sehr verschieden zu sein.

Ich bin mal gespannt ob das mit den Papieren alles noch klappt. Die nette Dame beim ABH (meine) sagte am Telefon, das ihr eine Heirat hier lieber sei, aber wenn das so ein Papierkrieg wäre, hätte sie mit Dänemark kein Problem.
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Antwort #11 - 27.10.2004 um 19:59:54
 
Zitat:
""Notariell beurkundete Zustimmungserklärung der Eltern der/des philippinischen Verlobten bis zum 21. Lebensjahr" (sie ist 20)
Ich weiss nicht, ob das ihre Eltern schaffen.


Das ist kein Problem für int-office. Sie setzen die affidavit auf... schicken per LBC oder FedEx zu Ihren Eltern... die schicken es wieder zurück an int-office und die erledigen den rest .... alles legal

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Antwort #12 - 08.11.2004 um 15:25:45
 
Ich hatte eben nochmal bei der ABH hier angerufen um zu fragen, ob sie eine Legalisierung der internationalen Heirats Urkunde haben möchten.

Diesmal hatte ich aber eine andere Dame am Telefon, welche sehr unfreundlich war und von sich aus nur meinte

"Aha, sie wollen also in Dänemark heiraten und dann das wir die Aufenthalds Genehmigung verlängern" und

"Da müssen sie beim Standesamt hier anrufen"

Ich wollte gerade dazu noch nachfragen und sie meinte nur kurz und unfreundlich "bitte" und aufgelegt den Höhrer ohne zB. Auf Wiedersehen zu sagen.


Ehrlich gesagt eine recht störende Erfahrung, vor allem der Unfreundlich keit wegen (ich selbst bin eben soweit ich das selbst beurteilen kann sehr freundlich).

Die Frage welche sich nur stellt, wenn ich am Tag X nach Heirat mit der Urkunde (legalisiert oder nicht) zur ABH hier gehe und diese sagen "Gehen sie zum Standesamt", was soll dann getan werden ? Weil eigentlich hat das Standesamt hier doch gar nichts mehr damit zu tun, oder müssen diese die Internationale Heirat hier doch nochmal eintragen und möchten die am Ende dann doch noch solche Sachen wie Singleness, Consentual, ... haben ?

Danke alle Griesgrämig
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Antwort #13 - 08.11.2004 um 15:51:47
 
Zitat:
Weil eigentlich hat das Standesamt hier doch gar nichts mehr damit zu tun, oder müssen diese die Internationale Heirat hier doch nochmal eintragen und möchten die am Ende dann doch noch solche Sachen wie Singleness, Consentual, ... haben ?


Hallo,

möglicherweise will die Ausländerbehörde von Dir ein Familienbuch sehen, weil die Eheschließung in Dänemark in Frage gestellt wird, was aus meiner Sicht auch oft nicht ganz unberechtigt ist, angesichts der "Prüfungsintensität" der dänischen  Kollegen.

Unsere ABH hat das sogar gutachtlich prüfen lassen, ob die Forderung zulässig ist.

Das Ergebnis mag erstaunen, es ist zulässig. Und dann kann auf Dich natürlich der gleiche Aufwand zukommen, als wenn Du hier geheiratet hättest.
Gibt dazu im Forum auch schon einige Erfahrungen mit Eheschließungen in Dänemark.

Viele Grüße
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