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Vaterschaftsanerkennung und AE (Gelesen: 3.542 mal)
tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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26.10.2004 um 12:12:31
 
Hallo,

Hatte schon einmal geschrieben wegen Vaterschaftsanerkennung und AE in einem anderen Thread.

Kurze Zusammenfassung:  Bin Deutsche, mein Freund aus Westafrika, haben die letzten 4 Jahre in London zusammen gelebt, er als Student, ich habe fuer eine Entwicklungsorganisation gearbeitet.  Bin nach Deutschland umgezogen um jetzt hier unser Kind zu bekommen und auch zu arbeiten.  Stehe kurz vor der Entbindung und mein Lebenspartner ist jetzt hier mit einem Touristenvisum (in den letzten Jahren hat er ungefaehr schon 15 Touristenvisa gehabt und auch noch nie irgendwelche Probleme damit gehabt.)  Wir wollen in einer nichtehelichen Gemeinschaft zusammenleben, wie wir das auch schone super gluecklich die letzten vier Jahre getan haben.

Nun zu meinen Fragen:

1.Fuer die Vaterschaftanserkennung, werden wir zum Jugendamt gehen, da mein Freund aber noch kein Deutsch spricht, wuerde ich gerne wissen, ob ich fuer ihn uebersetzten kann oder wir einen offiziellen Uebersetzter brauchen?

2.Reicht die Vaterschaftsanerkennung oder muss auch ein 50% Sorgerecht bestehen um Aufenthalt zu bekommen?

3.Was fuer ein Aufenthalt wird mein Freund bekommen und wie lange?  (haben nachweisbar keine finanziellen Probleme, grosse Wohnung und haben auch nicht vor andere Gelder ausser Kindergeld natuerlich vom Vater Staat zu beantragen).

4.Was fuer Dokumente muessen wir dem Jugendamt vorlegen und muessen die offiziell uebersetzt werden?  Mein Freund hat seinen Nigeranischen Pass, der wegen der vielen Visa und mangelden Platzes in seinem alten Pass, bei der Nigerianischen Botschaft in London ohne Probleme erneuert wurde und an seinen alten dran geheftet wurde.  (Hatte vor einiger Zeit hier mal was ueber Proxy pass gelesen, hoffe er hat jetzt kein Proxy pass oder?  Hoffe wohl nicht, den seitdem hat er von der Deutschen Botschaft in London auch schon wieder mehrere Visa bekommen!

5.Braucht er seine Geburtsurkunde? 

6.Was passiert nach dem Jugendamt?  Welche Dokumente muessen der Auslaenderbehoerde vorgelegt werden fuer die Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubniss?

Ich wuerde mich freuen ueber Antworten.

Vielen Dank schon mal im vorraus. 

Mfg

tangobravo
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Pfirsichring
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Antwort #1 - 26.10.2004 um 12:55:15
 
Zitat:
1.Fuer die Vaterschaftanserkennung, werden wir zum Jugendamt gehen, da mein Freund aber noch kein Deutsch spricht, wuerde ich gerne wissen, ob ich fuer ihn uebersetzten kann oder wir einen offiziellen Uebersetzter brauchen?

leider darfst du nicht fuer deinen freund dolmetschen. entweder organisiert ihr euch einen beeidigten dolmetscher, allerdings ist es auch moeglich, dass ihr einen der englischen sprache (ich denke mal, dass es bei nigeria englisch ist  Zwinkernd) maechtigen bekannten mitnehmt, der dann fuer diese eine gelegenheit vereidigt wird.

Zitat:
2.Reicht die Vaterschaftsanerkennung oder muss auch ein 50% Sorgerecht bestehen um Aufenthalt zu bekommen?

es muss auch das 50%ige sorgerecht bestehen, um einen aufenthalt zu bekommen


auf die anderen fragen kann ich dir leider keine antwort geben, aber es tummeln sich hier ja noch genug andere  Zwinkernd
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Ralf
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Antwort #2 - 26.10.2004 um 13:17:19
 
Zitat:
es muss auch das 50%ige sorgerecht bestehen, um einen aufenthalt zu bekommen


Hallo!

Das Sorgerecht alleine genügt sicher nicht, sondern er muss die Personensorge auch tatsächlich ausüben.
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Muyiwa
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Antwort #3 - 26.10.2004 um 13:56:02
 
Zitat:
(Hatte vor einiger Zeit hier mal was ueber Proxy pass gelesen, hoffe er hat jetzt kein Proxy pass oder? 


Ich glaube nicht, dass Ihr fürchten müßt, dass es sich um einen Proxy-Pass handelt. Er war doch sicher persönlich bei der Botschaft in London. Oder?

Und wenn es ein Proxy wäre, hätte er gar kein Visum in diesen Pass gestempelt bekommen (zumindest nicht von einer deutschen Botschaft).
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Abu
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Antwort #4 - 26.10.2004 um 13:59:59
 
Zitat:
3.Was fuer ein Aufenthalt wird mein Freund bekommen und wie lange?  (haben nachweisbar keine finanziellen Probleme, grosse Wohnung und haben auch nicht vor andere Gelder ausser Kindergeld natuerlich vom Vater Staat zu beantragen).

Befristete Aufenthaltserlaubnis, wahrscheinlich für 3 Jahre.

Zitat:
4.Was fuer Dokumente muessen wir dem Jugendamt vorlegen und muessen die offiziell uebersetzt werden?

Welche Dokumente vorzulegen sind, kann Dir letztendlich nur die durchführende Behörde sagen. Alle nicht-deutschsprachigen Dokumente müssen durch einen vereidigen Dolmetscher übersetzt sein. Bitte beachten, daß die durchführende Behörde die Deutsche Botschaft in Nigeria ersuchen kann, nigerianische Urkunden im Zuge der Amtshilfe auf Richtigkeit zu überprüfen. Nähere Infos findest Du hier unter "Legalisation": http://www.abuja.diplo.de/de/informationen/service/index.html
   
Zitat:
5.Braucht er seine Geburtsurkunde?

Ich glaube nicht, daß die für die Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist, binn mir aber nicht 100% sicher. Falls das o. g. Amtshilfeverfahren zum Tragen kommt, ist aber auf jeden Fall eine Geburtsurkunde notwendig.
   
Abu
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tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.10.2004 um 14:26:05
 
Hallo Pfirischring,

vielen Dank fuer die schnelle Antwort.  Hoffe andere koennen noch mit mehr Informationen aushelfen.  Werde auf Dein Angebot fuers Dolmetschen wenn noetig zurueckkommen.  Vielen Dank 

Ralfi, ist mir klar.....nicht immer alle Leute ueber einen Kamm scheren. ok. 
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tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.10.2004 um 14:35:25
 
Vielen Dank fuer die anderen Antworten. 
Myawa-  er war selber bei der Nigerianischen Botschaft in London und hat einen neuen Pass austellen lassen.  Also kein Proxy pass, denn wie gesagt die Deutsche Botschaft hat ihm schon einige neue Visa austgestellt.  Er braucht mittlerweile schon gar nicht mehr selber antreten, und nur noch hinschicken. Vielen Dank
Abu - Vielen Dank fuer die message, weisst Du zufaellig, ob er dann waehrend wir warten und das Amt Papiere die Richtigkeit der Papiere kontrolliert er hier in Deutschland bleiben kann, oder muss er wieder nach London und da warten.  Sein momentanes Visum ist fuer 45 Tage.
Herzliche Gruesse.
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Antwort #7 - 26.10.2004 um 17:32:39
 
Zitat:
[...] es muss auch das 50%ige sorgerecht bestehen, um einen aufenthalt zu bekommen [...]


Da der Vater in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem eigenen deutschen Kind leben wird, kommt auch eine AE im Ermessenswege in Anbetracht, wenn kein Sorgerecht besteht (vgl. § 23 Abs. 1, 2. Halbsatz AuslG).

Doc  8)
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Abu
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Antwort #8 - 27.10.2004 um 09:24:27
 
Zitat:
Abu - Vielen Dank fuer die message, weisst Du zufaellig, ob er dann waehrend wir warten und das Amt Papiere die Richtigkeit der Papiere kontrolliert er hier in Deutschland bleiben kann, oder muss er wieder nach London und da warten.  Sein momentanes Visum ist fuer 45 Tage.


???
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tangobravo
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Antwort #9 - 27.10.2004 um 13:10:02
 
Hallo Abu,

bin mir nicht sicher ob ich dEIN zEICHEN  Griesgrämig RICHTIG INTERPRETIERE.  Du hattest doch geschrieben: ''Bitte beachten, daß die durchführende Behörde die Deutsche Botschaft in Nigeria ersuchen kann, nigerianische Urkunden im Zuge der Amtshilfe auf Richtigkeit zu überprüfen. Nähere Infos findest Du hier unter "Legalisation": http://www.abuja.diplo.de/de/informationen/service/index.html ''
Also, meine Frage war nur, ob mein Lebenspartner, im Falle dessen das sie ''Deutsche Botschaft in Nigeria''die Papiere (Urkunde) kontrollieren wollen, waehrend dieser Zeit hier in Deutschland bleiben kann.  Ich habe keine Erfahrung, wie lange so eine Ueberpruefung dauert.
Nun, wuerde ich aber gerne wissen, wie Du meine Frage verstanden hast um so ein Zeichen  Griesgrämig mir unter meine Frage zu setzen??????? Vielen DANK
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Abu
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Antwort #10 - 27.10.2004 um 13:55:06
 
@ tangobravo

Mein " ???" sollte nur bedeuten, daß ich die Antwort auf Deine Frage auch nicht weiß...

Sorry, wenn das mißverständlich war...

Abu
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tangobravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 27.10.2004 um 14:05:33
 
o.k danke, hatte schon gedacht, dassich etwas nicht richtig verstanden habe.   Smiley
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Pfirsichring
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Antwort #12 - 27.10.2004 um 14:28:19
 
Zitat:
Ich habe keine Erfahrung, wie lange so eine Ueberpruefung dauert.

so eine ueberpruefung kann bis zu einem jahr dauern.
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