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Nichteheliche Lebensgemeinschaft & AE (Gelesen: 1.585 mal)
nw
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nichteheliche Lebensgemeinschaft & AE
20.10.2004 um 09:01:35
 
Servus allerseits,

ich habe versucht mich einmal schlau zu machen was die Möglichkeit angeht, für meine Freundin eine AE zu erhalten. Wir sind schon 5 Jahre zusammen, haben uns in den USA kennengelernt, zusammengelebt, und sind kürzlich (< 2 Monate) nach D gekommen. Sie ist im Moment als Touristin hier, wird aber vorher in die (nicht EU) Heimat für mehrere Wochen zurückkehren.

Ich habe hier im Forum gelesen, daß nichteheliche Partnerschaften kein Grund für eine AE sind. Jedoch wundert mich dann folgender Text, der widersprüchlich zu sein scheint:

http://www.sozialnetz-hessen.de/homosexualitaet/binationale/sah.verwaltungsvorsc...

Könnte mir jemand hier Klarheit verschaffen?

Besten Dank für all Euer Engagement, in den Immigration-Jungle ein paar kleine Schneisen der Vernunft zu schlagen!    Daumen hoch

-Nick
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jobek01
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Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.10.2004 um 12:22:45
 
Hallo
meine jetzige frau ist auch us amerikanerin.
bevor wir verheiratet waren, war sie auch für 4 monate in deutschland. ( 1 monat länger als erlaubt.)
waren dann beim ausländeramt, die haben ganz klar gesagt, nix mit ae. sie bekam dann eine grenzübertrittsbescheinigung und dürfte dann wieder zurück in die usa. wir haben dann in der usa geheiratet und danach hat sie dann auch die ae bekommen. sie hat hetzt eine unbefristete ae da wir schon knapp 4 jahre verheiratet sind.
gruss joachim
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nichteheliche Lebensgemeinschaft & AE
Antwort #2 - 20.10.2004 um 12:31:45
 
Zitat:
Könnte mir jemand hier Klarheit verschaffen?


Hi,
der von Dir zitierte Erlass ist nicht mehr gültig. Ensprechende Info's sind wohl auch auf der von Dir verlinkten Seite zu finden.
Ich denke, dass Ganze hatte sich durch die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, welches ausschließlich gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften betrifft, erledigt.

Fakt ist also, dass es kein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Führung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gibt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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