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Prüfung der Aufenthaltserlaubnis dauert 6 Monate ? (Gelesen: 7.233 mal)
canim02
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18.10.2004 um 12:53:02
 
Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Lebensgefährte hatte eine Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr. (bis 9.10.) Mitte September ging er zu unserer Ausländerbehörde um diese zu verlängern. Status: gemeinsames Kind deshalb Aufenthalt. An dieser Situation hat sich ja nichts geändert, er hat sogar Arbeit, also der Status verbesserte sich.
Die Ausländerbehörde drückte ihm ein Schreiben in die Hand, dass er mit diesem Schreiben bis Januar 05 eine Aufenthaltserlaubnis hat. Sie bräuchten bis zu 6 Monate um die neue Prüfung zu vollziehen.

Frage : Was ist da los ? Kann das sein ?

Auf die Frage hin was passiert, wenn die Prüfung im Januar noch nicht abgeschlossen ist und dieses Schreiben ja abgelaufen ist, hieß es dann müsse er nach Izmir/Türkei und da auf der deutschen Botschaft auf das Ergebnis warten.

Frage: Kann das wirklich sein, er hat doch nichts gemacht und hier seine Arbeit (übrigens jetzt neuer AG am Flughafen in Aussicht, hab da auch Sorge da er ja da auch über BGS geprüft wird ob so ein Zettel ausreicht um da zu arbeiten.

Werden den arbeitswilligen Ausländern jetzt solche Hürden gestellt ??

Freue mich auf Nachricht/Hilfe

lg Petra

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Mick
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Antwort #1 - 18.10.2004 um 12:57:55
 
Hallo,
sechs Monate Bearbeitungszeit kann man wohl auschließen. Und aufgrund des Hinweises, dass das Ergebnis ggf. in Izmir abgewartet werden muss, gehe ich davon aus, dass hier ein paar Missverständnisse vorliegen. Das wäre ziemlich großer Quatsch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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canim02
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Antwort #2 - 19.10.2004 um 13:30:30
 
Hallo,

mein Lebensgefährte war gestern noch mal da, er kam zurück mit dem Ergebnis, dass sie jetzt doch die letzten 3 Monate Gehaltsabtrechnung brauchen und die Personenrechtsführsorge für die gemeinsame Tochte.
Ich habe da eben angerufen und keiene vernünftige Auskunft erhalten, ich sagte dem Herren, dass letztes Jahr die Vaterschaftanerkennung gericht hat. Er sagte dann na dann wird es dieses Mal auch reichen.
Ich flehte den Mann fast an, mir zu sagen was er bräuchte damit der Fall endlich abgeschlossen werden kann, daraufhin entgegnete er mir, ich müsste warten das geht jetzt über alle Bundesländer und sie schreiben uns dann an, wenn was fehlt.
Leute ist das denn wirklich so ?
Kann ich gegen diese Gleichgültigkeit denn nichts tun. Irgendwie bekommt man das Gefühl, der Mensch dessen Existenz hier auf dem Spiel steht, zählt nicht. Ich habe dem Mann versucht zu erklären, wenn das hier so lange dauert wird mein Lebensgefährte die Arbeit auf dem Flughafen nicht erhalten, die wollen eine Aufenthaltserlaubnis.
Hat jemand einen Rat ?

Liebe Grüße
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Anne
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Antwort #3 - 19.10.2004 um 13:36:40
 
Rat hab ich keinen. Im Moment wundere ich mich nämlich auch gerade über einen Fall, den ich nicht verstehe: Ehegatte einer Deutschen, genug Einkommen, vor mehr als drei Jahren als Ehegatte eingereist, keine alte Ausländerakte, keinerlei Probleme: im Juni unbefristet beantragt, alle Papiere eingereicht, auch Mietvertrag und Mietquittung, bis jetzt noch keine neue AE.
Die Experten irgendeine Ahnung, was da läuft?
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ronny
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Antwort #4 - 19.10.2004 um 14:54:27
 
Zitat:
Ehegatte einer Deutschen


Hi Anne,

welche Staatsagehörigkeit hat er?

Vielleicht gibt es ja einen davon abhängenden Grund

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 19.10.2004 um 15:52:01
 
Hi,

also mein Lebensgefährte ist Türke, hat das neuerdings strengere Regeln?. Wir werden morgen das gemeinsame Sorgerecht beantragen und mal sehen was dann passiert...
Ich habe gehört das in Izmir / Türkei neuerdings Haarproben und Urinproben genommen werden bei Visumsbeantragung für Familienzusammenführung... Was hat das denn für einen Sinn...

lieben Gruß
Petra
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.10.2004 um 16:29:12
 
Petra, das wird ja immer besser...

Ronny, er ist Pakistani - aber kein junger Wilder mehr, auch kein Rauschebart, es ist einfach nicht nachvollziehbar.
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Mick
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Antwort #7 - 19.10.2004 um 17:06:32
 
Zitat:
Hi,

also mein Lebensgefährte ist Türke, hat das neuerdings strengere Regeln?. Wir werden morgen das gemeinsame Sorgerecht beantragen und mal sehen was dann passiert...


Hi,
vielleicht liegt es ja daran, dass diese Erklärung bisher nicht vorlag und sozusagen versehentlich bei der letzten Erteilung nicht angefordert wurde? Letztlich wird die AE ja zur Ausübung der Personensorge für das Kind erteilt.

Zitat:
Ich habe gehört das in Izmir / Türkei neuerdings Haarproben und Urinproben genommen werden bei Visumsbeantragung für Familienzusammenführung... Was hat das denn für einen Sinn...


Du musst nicht alles glauben, was Du hörst...
Es gab schon immer die Möglichkeit, auf "freiwilliger Basis" einen genetischen Vergleich zu fordern. In der Regel mittels Speichelprob und eher im Einzelfall, wenn Zweifel an einem Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Betrifft natürlich Kindschaftsverhältnisse. Wenn in AE-Anträge jahrelang keine Kinder aufgeführt sind, diese aber plötzlich nachziehen wollen, dann macht das schonmal stutzig.

Hoffe, ich konnte ein wenig zur Beseitigung der Fragezeichen beitragen.

@anne:
Vielleicht gibt es ja noch ein Foto mit Rauschebart? Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #8 - 19.10.2004 um 20:07:21
 
Zitat:
Ronny, er ist Pakistani - aber kein junger Wilder mehr, auch kein Rauschebart, es ist einfach nicht nachvollziehbar.


Hi Anne,

Außer Akte "verlegt", oder mögliche Anfrage beim Verfassungsschutz fällt mir da auch nicht ein. Augenrollen

Oder gibt es/gab es Zweifel am Familienstand vor der Ehe, will sagen läuft jetzt evtl. erst eine inhaltliche Überprüfung? Wobei das nach einem eigenständigen Aufenthaltsrecht einfach keinen Sinn mehr machen würde.  öhm

VieleGrüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.10.2004 um 13:30:15
 
Hi,

so neues aus Hessen... Wir waren gestern beim Ausländeramt und haben die gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben. Wieder nachgefragt warum es so lange dauert. Nach Auskunft der Sachbearbeiterin dauert die Prüfung über das LKA wirklich so lange, sie erhalten tel. auch keine Auskunft warum, nur die Anträge vom Mai diesen Jahres kommen jetzt erst nach Groß-Gerau, wir müssen warten. Sie denkt das die Leute die jetzt eine Verlängerung beantragen noch länger warten müssen.
lg Petra
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lanue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.10.2004 um 14:26:18
 
Die prüfung kann unterschiedliche Gründe haben.
1. Falls LKA eingeschaltet ist, könnte eien Sicherheitsanfarge vorliegen....
2. Solange nicht nachgewiesen wurde, dass die Personensorge tatsächlich ausgeübt wurde...

Beuaftragt doch einen Anwalt, der schaut sich die Akte an. Sagt euch was sache ist. er  kann darüber entscheiden, ob eine Untätigkeistklage auf erteilung der Aufentahslterelaubnis zu erhebn ist.

Ist er Arnbeitnehmer, so weist den Anwalt auch auf ARB 1/80 hin.

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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 23.11.2004 um 23:56:20
 
Hallo,

ich glaube, dass es sich in beiden Fällen um Verzögerungen wegen der "Sicherheitsanfragen" handelt. Die gibt es seit den "Otto-Paketen", sie sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich, dauern gerne 3 oder mehr Monate und legen die Sicherheitsbehörden lahm (wie eine DoS-Attacke!).

Pakistan ist jedenfalls auf der Länderliste.
Die Türkei ist wahrscheinlich nicht auf der Länderliste, jedoch prüft Hessen bei unbefristeten AE ALLE Ausländer durch (dauerte im Mai 2004 angeblich 2-3 Monate, jetzt im November ist man bei ca 6 Monaten, die Tendenz geht Richtung Kollaps...)

Weitere Infos in diesem Thread:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Vielleicht schreibt Ihr eine Landtagspetition und an den Landesdatenschutzbeauftragten?

Viel Glück!
eishennig
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Ralf
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Antwort #12 - 26.11.2004 um 13:25:41
 
Zitat:
Hallo,

ich glaube, dass es sich in beiden Fällen um Verzögerungen wegen der "Sicherheitsanfragen" handelt. Die gibt es seit den "Otto-Paketen", sie sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich, dauern gerne 3 oder mehr Monate und legen die Sicherheitsbehörden lahm (wie eine DoS-Attacke!)
.....

Hallo!
Mir scheint, die Sicherheitsbehörden sind darauf zum Teil nur ungenügend vorbereitet. Hier in Niedersachsen sind in Einbürgerungsverfahren ebenfalls die Sicherheitsbehörden zu beteiligen, die Antwort auf eine Anfrage liegt fast immer nach spätestens einer Woche vor. Der Rekord bei einer eiligen Anfrage per Fax lag bei knapp 2 Stunden. Also: es geht auch schneller.  Zwinkernd
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Al
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 26.11.2004 um 15:04:48
 
Tut mir leid das sagen zu müssen, aber ihr wohnt einfach im falschen Landkreis. Wir leider auch und diese Sachbearbeiter haben es wirklich geschafft unter all den ALB`s in Hessen eine traurige "Berühmtheit"  (unter den Ausländern) zu erlangen. Man kann die ALB nur  anbetteln, was nicht sehr aussichtsvoll ist und sich von Freunden fragen lassen warum man nicht vor irgendwelchen Anträgen weggezogen ist. Mich würde es nicht wundern, wenn einige von ihnen Personenschutz haben. Habe selten eine solche Aggressivität in so kurzer Zeit auf einem Amt erlebt.
Aber jetzt müßt ihr wie alle Geduld zeigen und da durch, viel Glück.
Al
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Mit freundlichen Grüßen
 
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Antwort #14 - 26.11.2004 um 16:27:25
 
Es geht offenbar auch anders.

Der mir Angetraute und ich ( deutsch) sind mit Gehaltsabrechnung, beiden Pässen und dem Zertifikat Deutsch morgens um 08.00 h bei der ABH aufgetaucht. Ohne Anmeldung.

Die Akte war in kurzer Zeit auf dem Tisch, der Sachbearbeiter war sehr nett, hielt ein kurzes Schwätzchen mit meinem Mann , wir haben unsere Unterschriften geleistet und waren nach 25 Minuten  mit unbefristeter AE im Pass wieder draussen.

Reyhan
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Antwort #15 - 15.12.2004 um 16:03:52
 
Hi,

so wir haben heute unsere Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nach 5 Monaten  ! Wieder nur ein Jahr. Weiß jemand warum und ob man da nicht Einspruch erheben kann. Normalerweise bekommt man doch nach der 1- Jährigen die 3-Jährige.
Wer weiß da mehr ?

Liebe Grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.12.2004 um 10:58:21
 
Hallo,
nach einer einjährigen AE sollte man normalerweise eine zweijährige AE bekommen, so ist auch meine Erfahrung ...
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