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Familiennachzug / Neues Zuwanderungsgesetz (Gelesen: 3.767 mal)
bubi81
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17.10.2004 um 20:53:40
 
Hab durch zufall dieses Forum gefunden "spitzen Arbeit Jungs weiter so "   [beifall=beifall.gif]

Ich bin ein in Deutschland geborener und lebender Türke . Habe meine Detusche Staatsangehörigkeit beantragt ( in bearbeitung auf Türkischer Seite, Zusicherung von Deutschland bereits erhalten) .

-Am 07.01.2004 in der Türkei mit einem Ausländer geheiratet

-Antrag auf Familienzusammenführung beantragt 20.03.2004

-Ablehnung des Antrags da der Lebensunterhalt nicht gesichert wird 06.08.2004

Jetzt hat meine Frau in der Türkei einen neuen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Habe seit einer Woche eine Arbeitsstelle mit 3 Monatiger Probezeit. Wo ich abwarten müsste bis dieser abläuft . Denke ich mal  Augenrollen

Jetzt zur meiner Frage im neuen Zuwanderungsgesetz ist es nicht zwingend notwendig das der in Deutschland Lebende Ausländer den Lebensunterhalt sicherstellen muss. Ist eigentlich auch Logisch da  ab dem 01.01.2005 die Sozialhilfe abgeschafft wird. Welche Auflagen muss ich erfüllen.

Vielen Dank
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Mick
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Antwort #1 - 17.10.2004 um 21:02:21
 
Hallo Bubi81,

auch nach dem Aufenthaltsgesetz ist die Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich. Geändert hat sich hier, dass Beiträge zum Haushaltseinkommen von Familienangehörigen mit berücksichtigt werden können. Es heißt also nicht mehr "durch Erwerbstätigkeit des Ausländers, zu dem nachgezogen wird".
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #2 - 17.10.2004 um 21:24:31
 
:happy: Danke für die schnelle Antwort Mick

Das ist schon der zweite Anlauf, ich hoffe mal das es dieses mal klappt.

Kann ich eine Sicherheitsleistung mit einbringen ( Eigentum , Sparbuch , Bar ) .

Mein Onkel könnte sich für mich Verpflichten, wäre dies zulässig ? Und wird dieser beim Notar bearbeitet oder gibt es dazu passende Formulare. ?

Vielen Dank

P.S. Mein Onkel lebt in einer anderen Stadt
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Mick
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Antwort #3 - 17.10.2004 um 21:33:45
 
Zitat:
:happy: Danke für die schnelle Antwort Mick

Das ist schon der zweite Anlauf, ich hoffe mal das es dieses mal klappt.

Kann ich eine Sicherheitsleistung mit einbringen ( Eigentum , Sparbuch , Bar ) .

Mein Onkel könnte sich für mich Verpflichten, wäre dies zulässig ? Und wird dieser beim Notar bearbeitet oder gibt es dazu passende Formulare. ?

Vielen Dank

P.S. Mein Onkel lebt in einer anderen Stadt



Hi,
guck mal oben unter "Gesetze". Wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 4 AuslG erfüllt werden, dann kann die Ausnahme nach § 18 Abs. 3 AuslG in Anspruch genommen werden. Dein Onkel könnte eine Verfplichtungserklärung unterschreiben. Das könnte er bei seiner ABH machen, ggf. bei Deiner im Zusammenhang mit der Visumsantragsbearbeitung. Einfach anbieten.
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Antwort #4 - 17.10.2004 um 21:43:36
 
Hi,  [beifall=beifall.gif]
Das würde auf mich zutreffen habe gerade nachgesehen. Wäre eine Verpflichtungserklärung "meines Onkel" zulässig. Und wo könnte ich die Anträge bekommen. Ich bin dir sehr dankbar. Kannst du mir vielleicht auch ein paar Tips geben wie ich vorgehen soll.  öhm

Wirklich tolles Forum, war schon kurz vor der Verzweiflung.  :anbet
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Antwort #5 - 17.10.2004 um 21:59:11
 
Zitat:
Hi,  [beifall=beifall.gif]
Das würde auf mich zutreffen habe gerade nachgesehen. Wäre eine Verpflichtungserklärung "meines Onkel" zulässig. Und wo könnte ich die Anträge bekommen.


Die Frage habe ich oben bereits beantwortet. Ja, das kein Dein Onkel machen. Bei der Ausländerbehörde gibt es das Formular, es kann nur bei der ABH ausgefüllt werden.
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Antwort #6 - 18.10.2004 um 14:53:19
 
Hallo,

habe heute nochmal nachgefragt und es hat sich herausgestellt das mein Onkel keine Bonität verfügt (verlustumsatz).

Habe irgendwo im Forum gelesen das es reicht wenn die Selbständige Person eine Gewerbeanmeldung zur Verpflichtungserklärung vorzeigt.

Ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld in Höhe von 800€ . Würde die ABH auch eine Bankbürgschaft akzeptieren ( egal welche höhe ) .

Vielen Dank
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Antwort #7 - 18.10.2004 um 15:31:29
 
Zitat:
Habe irgendwo im Forum gelesen das es reicht wenn die Selbständige Person eine Gewerbeanmeldung zur Verpflichtungserklärung vorzeigt.


Hi,
das dürfte nicht reichen, um die Verpflichtung einzugehen. Da ist nunmal eine Bonitätsprüfung vorgesehen.

Zitat:
Würde die ABH auch eine Bankbürgschaft akzeptieren ( egal welche höhe ) .


Normalerweise schon, aber ob es "Deine" ABH akzeptiert, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht haben sie ja im Internet was dazu veröffentlicht. Ansonsten empfehle ich einen Anruf.

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Antwort #8 - 18.10.2004 um 18:34:53
 
Im Internet ist nichts dergleichen zu ersehen. Ein Anruf hat auch icht weitergeholfen, müsste mich mal persöhnlich da melden. Warte nurnoch auf Visumantrag vom Konsulat.

Da kann man ja nur noch die Daumen drücken... Und viel viel  :anbet

Hat dieses mit den Ämter oder den Beamten zu tun das die Bürhgschaft akzeptiert wird. 

Vielen Dank
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Antwort #9 - 18.10.2004 um 18:51:52
 
Zitat:
Hat dieses mit den Ämter oder den Beamten zu tun das die Bürhgschaft akzeptiert wird. 


Hi,
das hat nichts mit einzelnen Mitarbeitern zu tun, wenn dann nimmt die Stadt bzw. der Kreis grundsätzlich keine Bürgschaft.
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Antwort #10 - 27.10.2004 um 16:24:55
 
Hallo, da bin ich wieder. War Heute im ABH aber alle Themen abgesprochen und sind auf folgendes Ergebniss gekommen.

- Bankbürgschaft wird beim Familiennachzug nicht akzeptiert

- Verpflichtungserklärung wird nicht akzeptiert

-Mein Lohn (Arbeitslosengeld) reicht nicht aus ( wegen nur 60 € ) :sauer:

Mir wurde geraten auf die Deutsche Staatsangehörigkeit zu warten ( dauert noch so 5 Monate )

Kann ich meine Frau nicht per Touristenvisum nach Deutschland bringen? 3 Monate ist besser als getrennt !!

Wie würde es aussehen mit Krankenversicherung, müsste ich eine Privat abschliessen oder gilt dies auch noch über die Familienkasse da sie ja meine Frau ist .

Und als zweites wegen ihrem abgegebenem Reisepass im Konsulat ( im Fall der Familienzusammenführung ) würde sie diesen raus bekommen obwohl das Verfahren der Familienzusammenführung läuft .

Vielen Dank
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 27.10.2004 um 17:45:56
 
Zitat:
Wie würde es aussehen mit Krankenversicherung, müsste ich eine Privat abschliessen oder gilt dies auch noch über die Familienkasse da sie ja meine Frau ist


Meiner Krankenkasse reichte eine Kopie der Heiratsurkunde mit Übersetzung, um meinen Mann in die Familienversicherung aufzunehmen.

Rufe am besten mal bei Deiner Krankenkasse an, die sagen Dir dann schon was sie brauchen.
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Antwort #12 - 27.10.2004 um 23:46:07
 
Das werde ich auf jeden Fall  mal machen. Vielen Dank

Aber hab glaub ich irgendwo mal gelesen, dass wenn bereits ein Visum Antrag läuft ich keinen zweiten ( Besuchervisa ) beantragen kann. Kann das mir einer Bestätigen.
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faustus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 29.10.2004 um 01:40:50
 
Hallo Bubi nun ich habe ein ähnliches schicksal wie du nun es stimmt nicht das keiner für dich bürgen kann das geht ich habe einen bekannten bei dem das ging er selber ist student gewesen, der sich zum studium in deutschland aufhielt mit hilfe eines Bürgen konnte die Frau dann zureisen. Aber der NAchteil ist das hängt dasnn schwer am Sachbearbeiter in der Botschaft aus ist also eine Ermessens Sache. Nun zum herbringen mitTouristenvisum. Ich hatte das Problem meine Versicherung sagte Familienversicherung ja ber der Ehegatte muss in Deutschland sein sonst nein. Habe auf der botschaft Istanbul nachgeguckt  Adac geht als versicherung will für 90 Tage 97 Euro haben habe dann in der Türkei die versicherung günes entdeckt die will nur 43 euro ungefähr gleicher schutz(ist aber egal, wenn da ab in Familienversicherung). Das hauptproblem hier ist die awollen nun wissen wovan meine Frau in der türkei lebt also muss sie vermögen aufweisen bzw etwas wovon sie eigentlich dort lebt. Bin noch am zusammentragen der dinge das wird eine weile dauern. Ist halt kacke. ich hoffe könnte dir bischen helfen
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Antwort #14 - 30.10.2004 um 02:42:07
 
Ich denke die Krankenkasse ist eigentlich kein Problem danke nochmal hab mich auf der Homepage bisschen umgesehen.  Recht nützliche dinge. Vielen Dank

Soweit du die Verpflichtungserklärung geschrieben hast dürfte es doch eigentlich kein Problem sein deine Frau per Besuchervisa nach Deutschland zu holen.  Wavon die Frau lebt ist doch dann uninteressant.  Da das Konsulat in Istanbul auch  für uns zuständig ist denke ich mal das diese Fragen auch auf meine Frau zukommen.  kopfhau
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