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Heirat einer Kolumbianerin (Gelesen: 1.184 mal)
Dietmar
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat einer Kolumbianerin
15.10.2004 um 21:18:18
 
Hallo liebe/r Leser/in,

ich möchte eine Kolumbianerin heiraten.
Ich möchte Sie zunächst per Verpflichtungserklärung zu mir einladen.
Wir wollen Weihnachten zusammen verbringen.
Sie bringt ihr 10 Monate junges Kind mit, das nicht von mir ist. Ich liebe das Kind, auch wenn es nicht von mir ist.

Sie möchte nicht mehr zurück nach Kolumbien, ich will auch nicht mehr, das sie nach Kolumbien zurück fliegt.

Wir wollen heiraten und eine Familie gründen.
Ich liebe Sie.

Welches Visum soll sie beantragen?
Welche Papiere benötigt meine Freundin, um mit mir eine Ehe einzugehen?
Welche Papiere müssen beglaubigt werden?
Was müssen bzw. sollen wir dringend beachten?
Wie sollen wir uns gegenüber der Ausländerbehörde oder dem Standesamt verhalten?
Gibt es noch irgendwelche Tipps, die uns helfen können?
Wie sind die Chancen?

Ich wünsche mir/ uns gute und gehaltvolle Nachrichten und Beiträge.
Vielen Dank an alle diejenigen, die unser Glück unterstützen wollen.

Herzlichst Dietmar und Julie

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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat einer Kolumbianerin
Antwort #1 - 15.10.2004 um 23:23:26
 
Hallo Dietmar,

ich will mal meinen Vorschlag machen:

Zitat:
Welches Visum soll sie beantragen? 


Wenn ihrheiraten wollt, macht das bitte von Anfang an deutlich, d,h, beantragt ein Visum zur Eheschließung.
Dauert zwar etwas länger, ist aber die Wahrheit und kann problemlos in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden.

Zitat:
Welche Papiere benötigt meine Freundin, um mit mir eine Ehe einzugehen?


Oben in den FAQ´´s findest Du eine Aufstellung dazu und hier hast Du  einen [color=Blue][/color] zum OLG Stuttgart als Beispiel für eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für das Befreiungsverfahren.
Andere OLG´shaben das noch nicht Online,deshalb frag bei Deinem Standesamt nach, wenn Stuttgart nicht zutrifft.

Zitat:
Wie sind die Chancen?


Wird schon schiefgehen  Daumen hoch Zwinkernd

Zitat:
Ich liebe das Kind, auch wenn es nicht von mir ist.


Um das Kind, bzw. die Frage danach müßte sich noch einer der geschätzten Koll. hier aus den  ABH´s kümmern, das ist nicht "meine Baustelle" Zwinkernd. Aber ich denke dass es da keine Probleme geben sollte, die nicht zu lösen wären.

Alles Gute und viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat einer Kolumbianerin
Antwort #2 - 18.10.2004 um 09:55:20
 
Zitat:
Sie bringt ihr 10 Monate junges Kind mit, das nicht von mir ist. Ich liebe das Kind, auch wenn es nicht von mir ist.


Zitat:
Um das Kind, bzw. die Frage danach müßte sich noch einer der geschätzten Koll. hier aus den  ABH´s kümmern, das ist nicht "meine Baustelle" Zwinkernd. Aber ich denke dass es da keine Probleme geben sollte, die nicht zu lösen wären.


Für das Kind muß ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden. Evtl. muß der Vater des Kindes der Ausreise zustimmen...

Abu

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