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Alte Arbeitserlaubnis zurückgeben? (Gelesen: 1.173 mal)
Patko
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Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alte Arbeitserlaubnis zurückgeben?
14.10.2004 um 19:15:33
 
Hallo!

Ich habe eine Arbeitserlaubnis als studentische Hilfskraft für 19 Std in der Woche, befristet bis zum 28.02.2005. Arbeitsverhältnis endet aber vorzeitig, da kein Geld mehr da beim Institut. Ich werde aber eine andere Arbeitsgenehmigung für eine andere Arbeitsstelle ab dem 01.11.2004 bekommen (mündlich zugesichert).

Was soll ich dann mit der „alten“ Arbeitserlaubnis machen? Muss ich sie der Arbeitsagentur, die sie ausgestellt hat wieder zurückgeben, oder wird sie sowieso ungültig?

Was soll ich tun, will nichts falsches machen.

Grüße Patko
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Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Alte Arbeitserlaubnis zurückgeben?
Antwort #1 - 15.10.2004 um 09:51:50
 

Hallo Patko,

die alte Arbeitserlaubnis mußt Du nicht zurückgeben.

Behalte sie und hefte sie zu Deinen restlichen Unterlagen.

Gruss,
Jimi

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