Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Sprachvisum für Algerier (Gelesen: 1.831 mal)
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprachvisum für Algerier
07.10.2004 um 09:20:41
 
Hallo zusammen  tippse,

ein Freund aus Algerien wollte ein Visum für einen Intensivsprachkurs beantragen. Er ist schon bei einem Sprachinstitut vorangemeldet, mit Anzahlung und Bescheinigung.
Die Dame beim dt. Konsulat in Algier sagte ihm nun, als er sich erkundigte, welche Papiere er außer seinem Pass, einer Einladung und der Bestätigung für den Kurs vorlegen müsse, dass das Visum für Sprachkurse ausschließlich an Leute vergeben werde, die danach ein Universitäts oder Fachhochschulstudium in Deutschland aufnehmen und dies auch nachweisen können (Voranmeldung, Abiturzeugnis...).

Derjenige hat aber nur eine berufliche Ausbildung und kein Abi - also ca. Fachoberschulreife oder so (arbeitet seit über 10 Jahren), für ihn kämen also nur schulische Weiterbildungsmaßnahmen oder Kurse in seinem Metier in Frage. Auch die Möglichkeit, im Tourismus zu arbeiten, ist interessant. All das scheint nun aber nicht anerkannt zu werden.

Weiß jemand, ob das "ok" ist? Ich dachte immer, jedem Ausländer steht diese Option in Deutschland Sprachen zu lernen grundsätzlich offen??? Weiß jemand eine Alternative? Hat jemand vor kurzem in Algier ein Sprachvisum erfolgreich beantragt?

Vielen Dank im voraus an alle!  [beifall=beifall.gif]

Liebe Grüße
Angie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum für Algerier
Antwort #1 - 07.10.2004 um 12:26:31
 
Zitat:
Die Dame beim dt. Konsulat in Algier sagte ihm nun, als er sich erkundigte, welche Papiere er außer seinem Pass, einer Einladung und der Bestätigung für den Kurs vorlegen müsse, dass das Visum für Sprachkurse ausschließlich an Leute vergeben werde, die danach ein Universitäts oder Fachhochschulstudium in Deutschland aufnehmen und dies auch nachweisen können (Voranmeldung, Abiturzeugnis...).


Abu

Diese Aussage ist sehr zweifelhaft. Vgl. Nr. 28.5.5.2 AuslG-VwV:

Zitat:
28.5.5.2            Eine Aufenthaltsbewilligung zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs soll erteilt werden

28.5.5.2.1  -  Ausländern, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt während ihres voraussichtlichen Aufenthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch § 7 Abs. 2 Nr. 2), wobei eine Verpflichtung nach § 84 ausreicht und

28.5.5.2.2  -  Ausländern, die eine Ausbildung an einer deutschen Hochschule anstreben (siehe Nummer 28.5.0.3), wenn die für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung (Visum) an ausländische Studienbewerber geltenden Voraussetzungen vorliegen (siehe Nummer 28.5.1) und der Intensivsprachkurs auf die Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder auf die Zentrale Oberstufenprüfung eines Goethe-Instituts ausgerichtet ist; nach erfolgreichem Abschluß des Sprachkurses kann die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Besuchs eines Studienkollegs bzw. eines Studiums verlängert werden (siehe Nummer 28.5.1.3), wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum für Algerier
Antwort #2 - 07.10.2004 um 13:16:14
 
:blum
Hallo Abu!
Danke!!! [beifall=beifall.gif]
Das scheint ja eigentlich recht eindeutig zu sein. Die Frage ist jetzt, wie der Visumsantragssteller das am geschicktesten anbringt, bzw. geltend machen kann.

Ob es z.B. vielversprechend wäre, alle Unterlagen zusammenzustellen, und eine markierte Kopie von diesem Paragraphen/Gesetzesauszug dazuzulegen und freundlich darauf zu verweisen, dass man bereits diese anderslautende Info bekommen habe?

Man möchte ja auch nicht gleich "herumnörgeln" oder einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. (dort ist es ja sowieso alles scheinbar etwas komplizierter mit dem Recht bekommen), weil man ja in Zukunft vielleicht wieder mal auf die Leute angewiesen ist Zwinkernd
Kann es theoretisch sein, dass die Paragraphen des AuslgVwW durch länderspezifische Dienstanweisungen überstimmt werden, so dass die dortigen Sachbearbeiter andere Anweisungen haben (z.B. Sprachkursvisa nur für Unistudenten zu bewilligen)?

Falls man doch erneut eine negative Auskunft bekommt, kann man dann ohne gleich eine große Aktion zu starten, irgendwo Hilfe bekommen (Auswärtiges Amt??) oder jemand, der die dortigen Kollegen auf die geltenden Paragraphren hinweist? ???

Nochmal Danke im voraus!
Angie
Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum für Algerier
Antwort #3 - 07.10.2004 um 13:29:37
 
Zitat:
Die Dame beim dt. Konsulat in Algier sagte ihm nun, als er sich erkundigte, welche Papiere er außer seinem Pass, einer Einladung und der Bestätigung für den Kurs vorlegen müsse, dass das Visum für Sprachkurse ausschließlich an Leute vergeben werde, die danach ein Universitäts oder Fachhochschulstudium in Deutschland aufnehmen und dies auch nachweisen können (Voranmeldung, Abiturzeugnis...).
[beifall=beifall.gif]

Liebe Grüße
Angie


Hi Angie

guck doch mal auf der Seite der Botschaft Algier:

klickmichan



da steht u.a.

- Inscription (ou pré-inscription) auprès d’une université allemande
ou autres preuves de vos raisons invoquées pour ce cours


Kann zwar kein (kaum) französisch, aber der von mir fett markierte Teil klingt verdächtig danach, dass es auch in Algier nicht nur universitätsabhängig ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
angiesaar
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sprachvisum für Algerier
Antwort #4 - 07.10.2004 um 19:53:52
 
Hallo Mick!

Danke!!  Smiley
Hm, ja so würde ich das auch eigentlich interpretieren, deshalb waren wir auch etwas perplex ob der Auskunft der Konsulatsbeamtin,... ob es sich vielleicht um ein Mißverständnis handelt? (mein Bekannter hat auf französisch gefragt)..

Die Frage ist aber nun: was kann als "Begründung/Beweis für die Notwendigkeit eines solchen sprachkurses" gelten? Reicht schon einfach "nur" Interesse oder die noch unkonkrete Hoffnung, dass sich durch diese Weiterbildung die beruflichen Perspektiven im Job im Heimatland verbessern oder sich sonstige Chancen für eine "verantwortungsvollere Tätigkeit dort" ergeben? (z.B. Bürotätigkeit mit Auslandskorrespondenz etc)? Und wenn ja, wie legt man dies nieder? Einfach formlos auf einem Beiblatt ähnlich eines Bewerbungsschreibens?

Danke!! Liebe Grüße
Angie  :blum
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema