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Visum - Erwerbstätigkeit nicht erlaubt (Gelesen: 1.820 mal)
Hermione
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum - Erwerbstätigkeit nicht erlaubt
05.10.2004 um 21:01:41
 
Hallo!
Ich habe eine Bekannte, die aus Weißrussland kommt, studiert hat und in Deutschland ein soziales Jahr macht. Sie hat ein Visum, in dem steht 'Erwerbstätigkeit nicht erlaubt'. Unter welchen Umständen könnte sie Nachhilfe geben? Und was sind die Voraussetzungen, damit sie in Deutschland bleiben könnte? Bekommt sie z.B. ein Aufenthaltserlaubnis, wenn sie eine Stelle angeboten bekommt?
Für einen Rat wäre ich dankbar.
Viele Grüße,

Hermione Augenrollen
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chap
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum - Erwerbstätigkeit nicht erlaubt
Antwort #1 - 06.10.2004 um 10:19:21
 
Zitat:
Hallo!
Ich habe eine Bekannte, die aus Weißrussland kommt, studiert hat und in Deutschland ein soziales Jahr macht. Sie hat ein Visum, in dem steht 'Erwerbstätigkeit nicht erlaubt'. Unter welchen Umständen könnte sie Nachhilfe geben? Und was sind die Voraussetzungen, damit sie in Deutschland bleiben könnte? Bekommt sie z.B. ein Aufenthaltserlaubnis, wenn sie eine Stelle angeboten bekommt?
Für einen Rat wäre ich dankbar.
Viele Grüße,

Hermione Augenrollen


Sie hat sicher nicht ein Visum, sondern eine Aufenthaltsbewilligung...  8)
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum - Erwerbstätigkeit nicht erlaubt
Antwort #2 - 07.10.2004 um 08:41:30
 

Hallo Hermione,

neben dem FSJ darf Deine Bekannte nicht nebenbei arbeiten.

Ausnahmen sind nur nach der Anwerbestoppausnahme-Verordnung möglich:
http://www.info4alien.de/tim/asav.htm


Gruss,
Jimi
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