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Besuch vom Freund aus Marokko? (Gelesen: 1.635 mal)
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Beiträge: 264
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch vom Freund aus Marokko?
02.10.2004 um 22:38:04
 
Hallo Forum,

mein Freund lebt in Marokko und wir möchten gern ein  Besuchsvisum für ihn beantragen. Leider höre ich bisher nur, dass dies nahezu aussichtslos ist (Begründung: er hat keine feste Arbeit und kann auch sonst nicht genügend Vermögen nachweisen). Von meiner Seite wäre für die Verpflichtungserklärung alles ok (denke ich).

Ein Besuch ist uns schon sehr wichtig, auch wenn wir schon übers Heiraten nachgedacht haben... Aber: heiraten nur um nach Deutschland zu kommen, und ohne dass er sich das Land mal angesehen hat - das wollen wir beide eigentlich nicht.

Gibt es Jemanden, der es schon "geschafft" hat und wenn ja: wie?? Und da das alles ja nächstes Jahr sein wird: Weiss jemand wie es nach den neuen Gesetzen aussieht?

Freue mich über jede Antwort!!!
Grüße.

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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 03.10.2004 um 11:33:52
 
Zitat:
Hallo Forum,

mein Freund lebt in Marokko und wir möchten gern ein  Besuchsvisum für ihn beantragen. Leider höre ich bisher nur, dass dies nahezu aussichtslos ist (Begründung: er hat keine feste Arbeit und kann auch sonst nicht genügend Vermögen nachweisen). Von meiner Seite wäre für die Verpflichtungserklärung alles ok (denke ich).
[...]
Und da das alles ja nächstes Jahr sein wird: Weiss jemand wie es nach den neuen Gesetzen aussieht?
[...]


Hallo line,

in diesem Fall dürfte es nicht an einer Verpflichtungserklärung, sondern an der fehlenden nachgewiesenen Rückkehrbereitschaft liegen, dass ein Besuchsvisum schwer zu bekommen ist.

Die Erteilungsvoraussetzungen für Besuchsvisa regeln sich grundsätzlich nach Schengenrecht. Daher sind dahingehend keine Änderungen für nächstes Jahr zu erwarten.

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Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.10.2004 um 19:39:43
 
Hallo mal wieder,

das hab ich mir schon so gedacht.
Aber wie soll man beweisen, dass er wirklich zurükkehren will? Ich denke, es hilft uns auch nicht dass er Verwandte in Deutschland hat (bei denen reichts für dier Verpflichtungserklärung nicht).
Oder kann ich den Antrag gleich vergessen und es geht wirklich nur mit der Heirat? Ich kanns eigentlich immer noch nicht glauben...aber anscheinend ist das der leichteste und erfolgversprechendste Weg.

Wenn mir also irgendjemand einen Tipp geben kann, bin ich sehr dankbar. Ich will eigentlich nicht beim Amt aufkreuzen bevor ich nicht ein bißchen schlauer bin.

Bei der Gelegenheit: Gibt es eine Vermögensgrenze, um besuchsweise einreisen zu können (oder wird das individuell festgelegt)?

Grüße,
Line
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